Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

Forderung / Rechtsschutz in klaren Fällen / Kosten

Rubrum

Obergericht des Kantons Zürich II. Zivilkammer

Geschäfts-Nr.: PF250060-O/U

Mitwirkend: Oberrichterin lic. iur. R. Bantli Keller, Vorsitzende, Oberrichterin lic. iur. A. Strähl und Oberrichter Dr. E. Pahud sowie Gerichtsschreiber MLaw B. Lakic

Beschluss vom 13. Januar 2026

in Sachen

Beschwerdeführer

betreffend Forderung / Rechtsschutz in klaren Fällen / Kosten

Beschwerde gegen eine Verfügung des Einzelgerichtes des Bezirksgerichtes Bülach vom 12. Dezember 2025 (ER250109)

Dispositiv

1.

Das Verfahren wird als durch Rückzug erledigt abgeschrieben.

2.

Die zweitinstanzliche Entscheidgebühr wird auf CHF 210.– festgesetzt und dem Beschwerdeführer auferlegt.

Verzichtet der Beschwerdeführer auf eine Begründung des Entscheids, wird die Entscheidgebühr auf zwei Drittel ermässigt.

3.

Es wird keine Parteientschädigungen zugesprochen.

4.

Schriftliche Mitteilung an den Beschwerdeführer sowie – unter Rücksendung der erstinstanzlichen Akten – an die Vorinstanz, je gegen Empfangsschein.

5.

Dieser Entscheid erwächst in Rechtskraft, wenn nicht innert 10 Tagen ab der schriftlichen Zustellung von einer Partei schriftlich beim Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, Postfach, 8021 Zürich, eine Begründung verlangt wird (Art. 318 Abs. 2 ZPO i.V.m. Art. 239 ZPO). Wird eine Begründung verlangt, so läuft die Frist zur Erklärung eines Rechtsmittels ab Zustellung des begründeten Entscheides.

Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides mit Beschwerde an das Bundesgericht.

Obergericht des Kantons Zürich II. Zivilkammer

Der Gerichtsschreiber:

MLaw B. Lakic

versandt am:

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Swiss Civil Procedure Code, Art. 239 and Art. 318 — read in the version of January 1, 2025; the act was consolidated again on July 1, 2026.