Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 10/2025

Anfrage Marcel Suter, Thalwil, und Karl Heinz Meyer, Neerach, betreffend Kanton Zürich und Hallenstadion, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 365/2024

Sitzung vom 15. Januar 2025

10. Anfrage (Kanton Zürich und Hallenstadion) Die Kantonsräte Marcel Suter, Thalwil, und Karl Heinz Meyer, Neerach, haben am 4. November 2024 folgende Anfrage eingereicht: Das Hallenstadion ist die grösste multifunktionale Halle der Schweiz und eine Zürcher Institution. Die wichtigsten Events des Landes finden regelmässig im Hallenstadion statt – seine Ausstrahlung geht weit über die Stadt und den Kanton Zürich hinaus. Anfang der 2000er-Jahre wurde es komplett saniert. Die AG Hallenstadion ist heute eine gemischtwirtschaftliche, private Aktiengesellschaft, an der die Stadt Zürich mit 39% und der Kanton Zürich mit 6% am Aktienkapital beteiligt sind. Die Stadt Zürich und der Kanton Zürich haben der AG Hallenstadion zudem im Zuge der Sanierung je ein verzinsliches Darlehen über 20 Millionen Franken gewährt. Auch besteht ein Aktionärsbindungsvertrag zwischen den wichtigsten Aktionärsgruppen der AG Hallenstadion. Vor diesem Hintergrund bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Wie beurteilt der Regierungsrat die volkswirtschaftliche Wertschöpfung durch das Hallenstadion? Gibt es eine Studie dazu? Wenn nein, wäre es sinnvoll, eine solche Studie zusammen mit der Stadt Zürich und der AG Hallenstadion durchzuführen?

2. Ist der Kanton Zürich an der Entwicklung und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Hallenstadions interessiert? Welchen strategischen Wert hat eine Beteiligung des Kantons Zürich an der AG Hallenstadion aus standortpolitischen Gründen?

3. Sind die Beteiligungen von Stadt und Kanton Zürich miteinander koordiniert? Steht der Kanton im regelmässigen Austausch mit dem Verwaltungsrat und/oder der Geschäftsleitung des Hallenstadions?

4. Wie beurteilt der Regierungsrat die Zusammenarbeit des Hallenstadions mit der Messe Zürich zur Gewinnung international wichtiger Grosskongresse?

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Marcel Suter, Thalwil, und Karl Heinz Meyer, Neerach, wird wie folgt beantwortet:

Der Kanton Zürich beteiligte sich 2003 im Rahmen einer Aktienkapitalerhöhung von insgesamt 10 Mio. Franken mit einem Betrag von 1,95 Mio. Franken an der Aktiengesellschaft Hallenstadion Zürich (AGH) (Vorlage 4052, Kantonsratsbeschluss vom 23. Juni 2003). Gleichzeitig gewährte der Kanton der AGH ein zinsvergünstigtes Darlehen von 20 Mio. Franken. Das Darlehen und die Beteiligung an der AGH dienten der Modernisierung des Hallenstadions, weshalb für die Dauer des Darlehens auch eine Aktionärsbindung vereinbart wurde, die 2028 ausläuft. Der Kanton Zürich besitzt 3900 Namenaktien zu je Fr. 100 Nominalwert. Er ist mit 6% am Aktienkapital der AGH beteiligt. Das Hallenstadion wird als wichtige Institution im Raum Zürich wahrgenommen und ist in der Bevölkerung fest verankert. Zu Frage 1: Zur volkswirtschaftlichen Wertschöpfung durch das Hallenstadion liegt dem Regierungsrat keine Studie vor. Entsprechende Veranstaltungen generieren nicht nur eine direkte, sondern auch eine indirekte Wertschöpfung über weitere Wirtschaftszweige wie Restauration, Veranstaltungstechnik, Hotellerie, Werbung/Kommunikation und andere. Eine Beurteilung der volkswirtschaftlichen Wertschöpfung wäre durch die Stadt Zürich als Standortgemeinde vorzunehmen. Zu Frage 2: Aufgrund der kleinen Beteiligung von 6% ist ein strategischer Wert schwierig auszumachen. Das Engagement des Kantons Zürich mit der Beteiligung an der AGH und das erwähnte Darlehen erfolgten 2003 mit einem Zeithorizont von 25 Jahren. Der eingegangene Aktionärsbindungsvertrag ist der Zweckbindung der Modernisierung entsprechend bis 2028 befristet. Darüber hinaus besteht derzeit keine Rechtsgrundlage für eine weitere Beteiligung an der AGH (vgl. Beschluss des Kantonsrates vom 23. Juni 2003 zur Vorlage 4052). Es ist vorstellbar, dass andere Aktionärinnen und Aktionäre die wirtschaftliche Entwicklung und somit den Standorteffekt stärker unterstützen könnten, indem sie eine Branchenlogik einbringen, die der Kanton Zürich als stiller Aktionär nicht zu leisten vermag. Standortpolitisch ist der Kanton zusammen mit der Stadt Zürich auch weiterhin für gute Rahmenbedingungen wie die exzellente verkehrstechnische Anbindung besorgt. Grossveranstaltungen sind für den Wirtschafts- und Eventstandort Zürich auch künftig von grosser Bedeutung und das Vorhandensein einer entsprechenden Infrastruktur ist dafür zentral. Zu Frage 3:

Eine Koordination zwischen Stadt und Kanton bezüglich Beteiligung an der AGH findet statt. Die Stadt Zürich ist als Standortgemeinde und Grossaktionärin im Lead. Ein jährlicher Austausch zwischen Finanzdirektion und Verwaltungsrat der AGH ist gemäss der Eigentümerstrategie von 2023 vorgesehen. Zu Frage 4: Die AGH und die Messe Zürich sind zwei eigenständige Unternehmen. Die strategische Kooperation «Arena Convention Expo Zurich» bündelt das Knowhow der beiden Unternehmen, um grössere Veranstaltungen mit internationaler Ausstrahlung nach Zürich zu holen, seien es Firmenanlässe, Messen, Sportanlässe oder auch internationale Kongresse. Durch diese Kooperation können die Kapazitäten des Hallenstadions und der Messe Zürich gemeinsam genutzt werden, was den Kanton Zürich als Veranstaltungsort für Grossanlässe attraktiver macht. Diese Bündelung der Kräfte wird vom Regierungsrat begrüsst, da sie dazu beiträgt, den Kanton Zürich als Standort für Veranstaltungen mit internationaler Ausstrahlung zu positionieren.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli