RRB Nr. 100/2025
Dringliche Anfrage Reto Agosti, Küsnacht, und Mitunterzeichnende betreffend Eigener medizinischer Studiengang für die Grundversorgung, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 415/2024
Sitzung vom 29. Januar 2025
100. Dringliche Anfrage (Eigener medizinischer Studiengang für die Grundversorgung) Kantonsrat Reto Agosti, Küsnacht, und Mitunterzeichnende haben am 10. Dezember 2024 folgende dringliche Anfrage eingereicht: Die Dringlichkeit der Anfrage steht in Zusammenhang mit der Überweisung des Dringlichen Postulates KR-Nr. 332/2024 betreffend Erhöhung der Studienplätze. Um die Grundversorgung zu stärken und rasch gut ausgebildete Ärztinnen und Ärzte im Berufsleben zu haben, braucht es dazu parallel und zeitgleich strukturelle Reformen des Medizinstudiums. Wir ersuchen den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Wie kann der Regierungsrat im Rahmen seiner Kompetenzen die Entwicklung eines eigenständigen, dem jetzigen Studium «Humanmedizin» gleichgestellten Medizinstudiums für Grundversorgerinnen und Grundversorger in Kooperation mit UZH und ETH Zürich unterstützen?
2. Wie kann der Regierungsrat die dazu notwendige Änderung des Bundesgesetzes über die universitären Medizinalberufe (SR 811.11 Medizinalberufgesetz, MedBG) auf Bundesebene unterstützen und beschleunigen?
3. Wie kann der Regierungsrat die dazu notwendige Änderung der Verordnung über die eidgenössischen Prüfungen der universitären Meidizinalberufe (811.113.3, Prüfungsverordnung MedBG) auf Bundesebene anstossen? Begründung der Dringlichkeit: Ein intaktes Netz an Grundversorgerinnen und Grundversorgern ist die wichtigste Säule der ärztlichen Versorgungssicherheit in unserem Kanton. Genau diese ist in Gefahr durch 1) den Anstieg der Lebenserwartung mit zunehmenden medizinischen Bedürfnissen, 2) durch altersbedingtes Wegfallen der «baby boomer»-Ärztinnen und Ärzte, 3) durch einen Mangel an Ärztinnen und Ärzten, die nach Abschluss des Studiums in der Grundversorgung tätig sind, 4) durch eine Reduktion der Arbeitspensen, 5) durch die höhere, nicht zuletzt finanzielle, Attraktivität der Spezialfächer, 6) durch reduzierte Attraktivität wegen übermässigen administrativen Arbeiten fern vom Patientenkontakt.
Die Notlage wird sich in naher Zukunft zuspitzen. An jungen Menschen, die an der Grundversorgung interessiert sind, liegt es nicht, denn über 30% der Studienanfänger geben an, in der Grundversorgung tätig sein zu wollen. Durch die Erhöhung der Studienplätze allein (dringliches Postulat Josef Widler, KR-Nr. 332/2024), besteht noch keine Garantie, dass diese zusätzlichen Studienabgängerinnen und Abgänger auch in der Grundversorgung aktiv sein werden. Junge Studenten, die an der Grundversorgung interessiert sind, sehen sich mit der vom Gegenstandskatalog verlangten Aneignung einer hohen Menge an Spezialwissen konfrontiert, welches im Alltag der Grundversorgung nicht im Vordergrund steht. Ein auf Grundversorgung ausgerichtetes Medizinstudium macht die Grundversorgung attraktiver für angehende Mütter und Väter. Es muss deutlich praxisorientierter sein und es ist ein Fokus zu legen auf Diagnostik, ärztliche Kommunikation, psychosoziale Kompetenz und Wissensaneignung mittels moderner Technologien. Durch regelmässigen Kontakt mit und Mitarbeitung in Grundversorgerpraxen könnte praxisorientiertes Lernen ab Beginn des Studiums möglich sein. Damit wird eine optimale Erstversorgung und Versorgungssicherheit gewährleistet sein. Der Abschluss «Grundversorgung» muss dem aktuellen Abschluss «Humanmedizin» gleichgestellt sein.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die dringliche Anfrage Reto Agosti, Küsnacht, und Mitunterzeichnende wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Universität Zürich (UZH) ist gemäss § 1 des Universitätsgesetzes vom 15. März 1998 (UniG, LS 415.11) eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons mit eigener Rechtspersönlichkeit, die ihre Angelegenheiten im Rahmen von Verfassung und Gesetz autonom erledigt. Sie leistet wissenschaftliche Arbeit in Forschung und Lehre im Interesse der Allgemeinheit (§ 2 Abs. 1 UniG). Anknüpfend an diese Verpflichtung für das Gemeinwohl kommt der UZH mit ihrer Medizinischen Fakultät und ihren weiteren wissenschaftlichen Disziplinen eine bedeutsame Rolle im Gesundheitswesen des Kantons und der Schweiz zu. Namentlich mit der Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten leistet sie einen wesentlichen Beitrag zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung. Der Regierungsrat fördert die Bestrebungen der UZH zur Sicherung und Gewährleistung eines herausragenden Gesundheitswesens mit im Rahmen von Verfassung und Gesetz angemessenen Massnahmen.
Zur Förderung der Grundversorgung wurden in der jüngeren Vergangenheit bereits zahlreiche Massnahmen getroffen. Dazu gehören die Förderung der ärztlichen Weiterbildung im Bereich der Grundversorgung, ein Projekt zur Förderung der Hausarztmedizin sowie verschiedene weitere Arbeiten zur Stärkung der Grundversorgung (vgl. RRB Nr. 1308/2024). Die UZH hat zudem selbst verschiedene Vorkehrungen getroffen. Zu erwähnen sind neben dem bereits vor längerer Zeit eingerichteten Institut für Hausarztmedizin u. a. die Fokuswoche Grundversorgung im Medizinstudium, mehr Praktika in Grundversorgungspraxen, der Einbezug von Grundversorgerinnen und Grundversorgern in die Planung der Curricula oder auch die verbesserte Planbarkeit in der Weiterbildung. Zusätzlich zu all diesen Massnahmen ist im Rahmen des Projekts «Med500+» zur Erhöhung der Anzahl der Studienplätze (vgl. Berichterstattung zur Motion KR-Nr. 125/2021 betreffend Mehr Studienplätze für Humanmedizin in Zürich) eine Anpassung des Curriculums vorgesehen. Dabei wird auch geprüft, inwieweit die Grundversorgung bereits während des Studiums gestärkt werden kann. Geprüft wird ferner, ob ein eigener Masterstudiengang in Grundversorgung aufbauend auf dem Bachelorstudiengang in Humanmedizin angeboten werden soll. Dabei muss im Auge behalten werden, dass die Koordination von spezialärztlichen Behandlungen ein wichtiger Bestandteil bildet. Es ist für Grundversorgerinnen und -versorger wichtig, eine Vorstellung der Möglichkeiten und insbesondere Grenzen der spezialisierten Medizin zu haben. Überdies muss die Durchlässigkeit zwischen den Studiengängen gewährleistet sein. Der Aufbau und die Etablierung eines neuen Berufsbildes «Grundversorgungsmedizin» ist mit zahlreichen und sehr komplexen Fragestellungen in inhaltlicher wie auch technischer Hinsicht verknüpft, was umfangreiche Klärungsarbeiten verschiedener Akteure aus dem Bildungs- und Gesundheitswesen erforderlich macht. Zu nennen sind z. B. Themen wie die Berufszulassung und die Berechtigung, eigenständig über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abzurechnen. Um Verbesserungen betreffend die berufliche Attraktivität der Grundversorgung im Gesundheitswesen zu erzielen und damit mehr Studierende für die Grundversorgung motivieren zu können, sind aber auch Rahmenbedingungen wie z. B. die im Verhältnis zur erbrachten Leistung tieferen Löhne oder
die grosse Belastung durch Administration anzugehen. Das neue Tarifmodell «Tardoc» ist hierfür ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung (vgl. RRB Nr. 1308/2024).
Aus den genannten Gründen kann die Einrichtung eines spezifischen Studiengangs für Grundversorgung realistischerweise frühestens in einer mittel- bis längerfristigen Perspektive erwartet werden. Es ist deshalb sachgerecht, die ohnehin knappen personellen und finanziellen Mittel zu bündeln, um das Projekt «Med500+» voranzutreiben und die Ausbildungskapazität Humanmedizin am Standort Zürich zu erhöhen. Zu Fragen 2 und 3: Die Regelung der Medizinalberufe liegt in der Kompetenz des Bundes. Massgeblich sind das Medizinalberufegesetz vom 23. Juni 2006 (SR 811.11) und die dazugehörigen Vollzugsverordnungen. Die Gesundheitsdirektion und die Bildungsdirektion bringen die diesbezüglichen Anliegen des Kantons in verschiedenen Austauschgefässen mit dem Bund und den Kantonen ein. Im Vordergrund stehen die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren, die Erziehungsdirektorenkonferenz sowie die Schweizerische Hochschulkonferenz bzw. deren ständiger Ausschuss für Fragen der Hochschulmedizin.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli