RRB Nr. 1004/2024
Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes, nationales mobiles Sicherheitskommunikationssystem, Vernehmlassung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. September 2024
1004. Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes,
Erwägungen
nationales mobiles Sicherheitskommunikationssystem (Vernehmlassung) Mit Schreiben vom 26. Juni 2024 unterbreitete das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Entwurf für die Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG, SR 520.1) zur Vernehmlassung. Die Vorlage umfasst die Grundlage für den Aufbau und den Betrieb eines nationalen mobilen Sicherheitskommunikationssystems (MSK). Polizei, Feuerwehr, Sanität, weitere Organisationen des Bevölkerungsschutzes sowie Betreibende kritischer Infrastrukturen sind für die Erfüllung ihres Auftrags darauf angewiesen, jederzeit grössere Mengen an Daten mobil austauschen zu können. Die Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit bedienen sich heute im Alltag und in Katastrophensituationen des sicheren Polycom-Sprachfunksystems sowie zusätzlich handelsüblicher Smartphones und Tablets für die breitbandige Datenkommunikation auf den kommerziellen Mobilfunknetzen. Diese Mobilfunknetzsysteme verfügen bei grossem Nutzungsaufkommen nur über begrenzte Kapazitäten für die Datenübertragung, sind gegen Stromausfälle nicht (ausreichend) geschützt oder genügen den Anforderungen an den Informationsschutz nicht. Das Polycomsystem wird zudem 2035 das Nutzungsende erreichen und muss spätestens dann unterbruchsfrei abgelöst werden. Mit der Vorlage Änderung des BZG soll die Grundlage für den Aufbau und den Betrieb eines MSK geschaffen werden, welches das abzulösende Polycom ersetzt und den mobilen Austausch grösserer Datenmengen und die gesicherte Kommunikation zwischen Behörden, Einsatzkräften und Betreibenden kritischer Infrastrukturen in allen Lagen und jederzeit ermöglichen soll. Das MSK soll vom Bund und von den Kantonen gemeinsam entwickelt und betrieben werden. Finanziert werden soll das Projekt ebenfalls durch Bund und Kantone gemeinsam, wobei sich auch Dritte (Betreibende von kritischen Infrastrukturen) und das Fürstentum Liechtenstein an den Kosten beteiligen sollen. Die Gesamtausgaben umfassen Investitionen und wiederkehrende Kosten und belaufen sich auf rund 2,9 Mrd. Franken für den Zeitraum 2026–2046. Gemäss Vorlage beteiligen sich der Bund zu 30% und die Kantone zu 70% an den ihnen übertragenen Kosten. Der Gesamtkostenanteil der Kantone wird proportional zur Einwohnerzahl aufgeteilt. Auf den Bund entfallen so 880,8 Mio. Franken und auf die
Kantone 2055,2 Mio. Franken. Der Anteil des Kantons Zürich beträgt aufgrund dieser Kostenaufschlüsselung rund 368 Mio. Franken (138 Mio. Franken für Investitionen, 230 Mio. Franken für Betrieb/Unterhalt) im Zeitraum 2026–2046. In den vom Bund veranschlagten Ausgaben der Kantone nicht enthalten sind Kosten für die Anbindung der kantonalen Leitstellen an das MSK-Netz, Anpassungen der Inhouse-Versorgungen in Gebäuden und Räumlichkeiten kantonaler Infrastrukturen sowie für Endgeräte, deren Zubehör und Abonnemente. Über die Höhe dieser Kosten besteht noch keine Schätzung. Ein Teil dieser Aufwendungen fällt indessen bereits heute in anderer Form beim abzulösenden Polycomsystem an. Ein dem Kanton allenfalls erwachsender personeller Mehraufwand ist zum heutigen Zeitpunkt ebenfalls noch nicht bezifferbar. In jedem Fall sind jedoch die Gesamtkosten viel zu hoch und müssen deutlich gesenkt werden. Die Notwendigkeit des Ersatzes des Sprachfunksystems Polycom durch den Aufbau eines geschützten breitbandigen Sicherheitskommunikationssystems zur Datenübertragung und Kommunikation ist unbestritten. Mit dem MSK wird der mobile Datenaustausch bzw. die Konnektivität zwischen und unter den Sicherheitsorganisationen von Bund, Kantonen und Betreibenden kritischer Infrastrukturen sichergestellt. Im Ereignisfall können Einsatz- und Führungsorganisationen jederzeit breitbandige Informationen und Daten austauschen und ausfallsicher kommunizieren. Trotz hoher und teilweise noch nicht bezifferbarer Kosten ist deshalb davon auszugehen, dass das MSK für Behörden und Bevölkerung gegenüber dem heutigen Polycom einen Zusatznutzen bringen wird.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an recht@babs.admin.ch): Mit Schreiben vom 26. Juni 2024 haben Sie uns zur Vernehmlassung zur Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG, SR 520.1) hinsichtlich der Einführung eines nationalen mobilen Sicherheitskommunikationssystems (MSK) eingeladen. Wir danken für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussern uns wie folgt: Wir begrüssen den Aufbau und den Betrieb eines nationalen MSK, das einerseits das abzulösende Polycom ersetzt und anderseits den mobilen Austausch grösserer Datenmengen und die gesicherte Kommunikation zwischen Behörden, Einsatzkräften und Betreibern kritischer
Infrastrukturen in allen Lagen ermöglichen soll. Die Notwendigkeit eines jederzeit geschützten und ausfallsicheren Kommunikationssystems für die Einsatz- und Führungsorganisationen ist unbestritten. Die veranschlagten Gesamtkosten für das MSK betragen rund 2,9 Mrd. Franken für den Zeitraum 2026–2046. Der Kostenanteil für den Kanton Zürich würde sich auf rund 368 Mio. Franken belaufen. Sowohl die Höhe der Kosten für die Investitionen und der wiederkehrenden Kosten von Betrieb und Unterhalt als auch der vorgeschlagene Kostenschlüssel zwischen Bund und Kantonen werden im erläuternden Bericht wenig nachvollziehbar begründet. Eine abschliessende Stellungnahme zur Finanzierung des Projekts ist deshalb nicht möglich. Hierzu wären transparente und nachvollziehbare Begründungen und Belege erforderlich. Das Polycom-Funksystem wird sein Nutzungsende 2035 erreichen. Die fristgerechte und erfolgreiche Einführung des MSK bedarf einer Projektorganisation mit klaren Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten. Die Vielzahl an betroffenen Parteien von Bund und Kantonen verlangt nach einer Organisation, welche die Interessen aller Beteiligten angemessen und gemäss der Kostenauferlegung berücksichtigt. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass das MSK innerhalb der gesetzten Ziele hinsichtlich der Kosten, Qualität, Termine und Risiken verwirklicht wird. Die im erläuternden Bericht für Schlüsselrollen vorgesehenen Bundesamt für Bevölkerungsschutz sowie Polizeitechnik und -informatik Schweiz können diesen Anforderungen aufgrund der Grösse und der Komplexität des Vorhabens nicht gerecht werden. Zielführender wäre unseres Erachtens ein Besteller-Ersteller-Modell. Als Besteller würden Bund und Kantone ihre Interessen durch ein Gremium aus Vertretungen ihrer involvierten Stellen wahrnehmen können. Ersteller wäre eine zu gründende Gesellschaft, die mit der Umsetzung des Projekts beauftragt würde. Ein solches Modell vermochte seine Vorteile etwa bei der Realisierung der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale unter Beweis stellen.
II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli