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RRB Nr. 1006/2019

Strassen, Neftenbach/Henggart, 15 Schaffhausen-/Weinlandstrasse, Zeughausstrasse (Aesch) bis Autobahnanschluss A4, Strasseninstandsetzung, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. November 2019

1006. Strassen (Neftenbach/Henggart, 15 Schaffhausen-/Weinlandstrasse, Zeughausstrasse [Aesch] bis Autobahnanschluss A4,

Erwägungen

km 52.500–55.200, Strasseninstandsetzung; Ausgabenbewilligung) Die Schaffhausen-/Weinlandstrasse im Abschnitt zwischen Aesch und Autobahnanschluss A4 Henggart wurde in den 60er-Jahren ausgebaut. Als letzte Massnahme wurde auf dem Teilstück in der Gemeinde Neftenbach in den 80er- und 90er-Jahren der Deckbelag etappenweise ersetzt. Das Teilstück in der Gemeinde Henggart wurde 1997 neu erstellt. Die gesamte Fahrbahnoberfläche ist ausgemagert und weist mittlere bis starke Spurrinnen auf. Zudem sind viele Längs- und Querrisse sowie Reflexionsrisse aus der Stabilisierung vorhanden. Zur Erhaltung der noch intakten Belagsschichten und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit muss die Fahrbahn saniert werden. Aufgrund umfangreicher Laboruntersuchungen und in Absprache mit der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamts wird auf dem Teilstück km 52.500–53.780 der Belag vollständig ersetzt und eine neue Trag-, Binder- und Deckschicht eingebaut. Auch die Fundationsschicht muss örtlich ersetzt werden. Im Teilstück km 53.780–55.200 wird der bestehende Belag abgefräst und neu eine Binder- und Deckschicht eingebaut. Einzelne Haltungen der Entwässerungsleitungen und Schächte sind neu zu erstellen oder anzupassen. Die bestehenden Randabschlüsse werden erneuert und die Fahrbahnränder teilweise verstärkt. Im Zuge der Instandsetzung werden die bestehenden Verkehrsmessstellen Nrn. 4789 und 1997 erneuert. Im Abschnitt km 53.290–53.520 muss der rechte Fahrbahnrand mit einem Böschungsgitter gesichert werden. Zudem wird die bestehende Strassenbeleuchtung ergänzt und den gültigen Standards angepasst (Leuchtenwechsel). Mit der Strasseninstandsetzung wird überdies der Rad-/Gehweg (Route Nr. 09_009) im Abschnitt Aesch bis zum Durchlass Furtbach instand gesetzt. Die Gemeinde Neftenbach ersetzt in diesem Bereich gleichzeitig auch die Wasserleitung. Das Unterhaltsprojekt ist im Programm Verkehr und Infrastruktur 2020 enthalten.

Für die Strasseninstandsetzungsarbeiten ist gemäss Finanzplan vom 21. Oktober 2019 mit folgenden Kosten zu rechnen: in Franken Bauarbeiten 4 300 000 Nebenarbeiten 800 000 Technische Arbeiten 250 000 Total 5 350 000 Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gebundene Ausgabe gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) von Fr. 5 350 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400. 31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-30573), zu bewilligen. Die Ausgabe ist im Budgetentwurf 2020 enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung der 15 Schaffhausen-/Weinlandstrasse, Gemeinden Neftenbach und Henggart, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 5 350 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2019)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, Art. 37 — read in the version of March 1, 2018; the act was consolidated again on January 1, 2021, January 1, 2022, July 1, 2022, and July 1, 2022.

Cited in