RRB Nr. 1008/2025
Strassen, Wetzikon, 770 Usterstrasse, Ersatzneubau der Überführung SBB Usterstrasse, neue Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Oktober 2025
1008. Strassen (Wetzikon, 770 Usterstrasse, Ersatzneubau Überführung SBB Usterstrasse, neue Ausgabe)
Erwägungen
A. Ausgangslage und Projekt Die Usterstrasse auf dem Gebiet der Stadt Wetzikon zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als regionale Verbindungsstrasse Nr. 770 geführt. Die Überführung SBB Usterstrasse (Objekt-Nr. 121-006), eine Stahlbrücke mit Baujahr 1912, weist einen schadhaften baulichen Zustand auf. Die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) sehen daher einen Ersatzneubau für die Bahnbrücke vor. Auf der die Bahnbrücke unterquerenden Usterstrasse verläuft eine Velonebenverbindung. Infolge fehlender Veloinfrastruktur ist im kantonalen Velonetzplan eine Schwachstelle ausgewiesen. Anlässlich des SBB-Projekts verbreitert der Kanton Zürich daher die Usterstrasse im Bereich der Brücke für die im Rahmen eines separaten Strassenprojekts geplante Anordnung eines Radwegs. Die Vereinbarung zwischen den SBB und dem Kanton Zürich vom Juli 2021 einschliesslich Nachtrag vom März 2025 regelt den Bau und die Bauwerkserhaltung der Bahnbrücke einschliesslich der Aufteilung der Kosten. Das von den SBB erarbeitete Projekt umfasst den Ersatzneubau der Überführung mit folgenden Massnahmen: – Abbruch des gesamten Brückenbauwerks einschliesslich der Widerlager; – Neubau der Widerlager; – neuer Brückenüberbau in Stahlbauweise; – Verbreiterung des Strassenquerschnitts im Bereich der Brücke als Vorbereitung für den künftigen Radweg; – Wiederinstandstellung der privaten und öffentlichen Grundstücke im Projektperimeter. Die öffentliche Auflage des Bahnprojekts im Rahmen des eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahrens ist erfolgt. Die Plangenehmigungsverfügung liegt seit Anfang Juni 2025 vor. Die Realisierung ist ab Herbst 2025 vorgesehen.
B. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Gemäss Vereinbarung zwischen den SBB und dem Kanton Zürich werden die gesamten Investitionskosten für die Erstellung des Bauwerks zu 75% von den SBB und zu 25% vom Kanton Zürich getragen. Der Kanton Zürich hatte bis 2024 die Vorfinanzierung des Projekts übernommen. Die SBB gleichen ihren Anteil an den Investitionskosten für die Jahre 2021 bis 2024 ab Januar 2025 aus. Die Gesamtkosten sind, ausgehend vom Kostenvoranschlag der SBB vom 31. Januar 2025 (Preisbasis April 2024, einschliesslich MWSt und Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten sowie einem Zuschlag von 15% auf Unvorhergesehenes) wie folgt veranschlagt: in Franken Erwerb von Grund und Rechten 14 000 Bauarbeiten 6 632 000 Nebenarbeiten 63 000 Technische Arbeiten 2 250 000 Total 8 959 000 Die Stadt Wetzikon beteiligt sich mit Fr. 205 000 an den Kosten. Der aufzuteilende Betrag zwischen den SBB und dem Kanton Zürich beträgt damit Fr. 8 754 000. Gemäss Vereinbarung zwischen den SBB und dem Kanton Zürich entfallen davon 25% oder Fr. 2 188 000 auf den Kanton Zürich. Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist eine neue Ausgabe von Fr. 2 188 000 gemäss § 37 Abs. 1 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 2 188 000 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken
Investitionsrechnung Konto 8400.50111 00000 100% 2 188 000 2 188 000 Erneuerung Staatsstrassen Total 100% 2 188 000 2 188 000 In den Gesamtkosten sind die mit Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 2430/2021, mit Verfügung der Baudirektion Nr. 1306/2023 und mit RRB Nr. 1186/2024 bewilligten Ausgaben für die Projektierung von insgesamt Fr. 1 050 000 enthalten. Diese Ausgabenbewilligungen sind aufzuheben.
Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 63 000. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (0,75%) Abschreibungssatz Betrag in Franken in Franken in Franken Erneuerung Staatsstrassen 100% 2 188 000 8 000 2,5% 55 000 Zwischentotal 8 000 55 000 Total 100% 2 188 000 63 000 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84D-50114, Wetzikon, 770 Usterstrasse, Überführung SBB, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2025 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2025–2028 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für das Massnahmenprojekt «BK Usterstrasse», Ersatzneubau der Überführung SBB Usterstrasse (Objekt-Nr. 121-006), an der 770 Usterstrasse in der Stadt Wetzikon wird eine neue Ausgabe von Fr. 2 188 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2024)
III. Die Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 2430/2021, die Verfügung der Baudirektion Nr. 1306/2023 und RRB Nr. 1186/2024 werden aufgehoben.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli