Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 1017/2024

Kantonale Volksabstimmung vom 9. Februar 2025, Verzicht

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. Oktober 2024

1017. Verzicht auf die Anordnung einer kantonalen Volksabstimmung

Erwägungen

am 9. Februar 2025

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Am 9. Februar 2025 findet keine kantonale Volksabstimmung statt.

II. Gegen diesen Beschluss kann innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung im Amtsblatt an gerechnet, schriftlich Einsprache beim Regierungsrat erhoben werden (§ 10d Verwaltungsrechtspflegegesetz, LS 175.2).

III. Das Statistische Amt wird beauftragt, diesen Beschluss den Präsidentinnen und Präsidenten der Stadt- und Gemeinderäte als Vorstehende der Wahlbüros mitzuteilen. IV. Veröffentlichung im Amtsblatt.

V. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, das Statistische Amt als kantonales Abstimmungsbüro sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli