RRB Nr. 1021/2024
Anfrage Mario Senn, Adliswil, Claudio Zihlmann, Zürich, und Christian Müller, Steinmaur, betreffend Initiative für eine Zukunft der JUSO – Betroffenheit im Kanton Zürich, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 261/2024
Sitzung vom 2. Oktober 2024
1021. Anfrage (Initiative für eine Zukunft der JUSO – Betroffenheit im Kanton Zürich) Die Kantonsräte Mario Senn, Adliswil, Claudio Zihlmann, Zürich, und Christian Müller, Steinmaur, haben am 19. August 2024 folgende Anfrage eingereicht: Die Eidgenössische Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» verlangt unter Berücksichtigung eines Freibetrags von Fr. 50 Mio. die Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer von 50%. Zwei Drittel der so erhobenen Steuereinnahmen sollen dem Bund und ein Drittel den Kantonen zufliessen, wobei die Mittel zweckgebunden «zur sozial gerechten Bekämpfung der Klimakrise sowie für den dafür notwendigen Umbau der Gesamtwirtschaft» einzusetzen wären. Der konfiskatorisch hohe Steuersatz könnte dazu führen, dass betroffene Personen die Schweiz bzw. den Kanton Zürich verlassen werden. Um die entsprechend Diskussion sachlich führen zu können, sind Daten aus der Steuerstatistik, welche über die Antworten in Anfrage KR- Nr. 327/2018 hinausgehen, von Bedeutung. Entsprechend bitten wir den Regierungsrat um Beantwortung der folgenden Fragen:
Erwägungen
1. Wie viele Personen im Kanton Zürich versteuern ein Vermögen von mehr als Fr. 50 Mio.?
2. Welche Vermögens- und Einkommenssteuererträge sowie Erbschafts- und Schenkungssteuern (für nicht direkte Nachkommen) fallen auf natürliche Personen mit einem steuerbaren Vermögen von mehr als Fr. 50 Mio. (absolut und anteilsmässig an den Gesamtsteuereinnahmen)?
3. Wie viele Zu- und Wegzüge von Personen mit einem steuerbaren Vermögen von mehr als Fr. 50 Mio. in den bzw. aus dem Kanton Zürich wurden in den letzten zehn Jahren festgestellt?
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Mario Senn, Adliswil, Claudio Zihlmann, Zürich, und Christian Müller, Steinmaur wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Im Kanton Zürich versteuern rund 380 Personen ein Vermögen von mehr als 50 Mio. Franken. Zu Frage 2: Auf natürliche Personen mit einem steuerbaren Vermögen von mehr als 50 Mio. Franken entfallen auf Stufe Kanton bei den Staatssteuern Vermögenssteuern von rund 150 Mio. Franken und Einkommenssteuern von rund 100 Mio. Franken. Die Gesamtsteuereinnahmen bei den Staatssteuern betragen bei der Vermögenssteuer rund 950 Mio. Franken und bei der Einkommenssteuer rund 4500 Mio. Franken. Für die Erbschafts- und Schenkungssteuern sind keine spezifischen Daten verfügbar. Zu Frage 3: In den Jahren 2013 bis 2022 sind interkantonal und international insgesamt 30 Steuerpflichtige mit einem steuerbaren Vermögen von mehr 50 Mio. Franken aus dem Kanton Zürich weggezogen und 43 Steuerpflichtige mit einem steuerbaren Vermögen von mehr 50 Mio. Franken zugezogen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli