RRB Nr. 1021/2025
Dringliches Postulat Sibylle Marti, Zürich, Thomas Forrer, Erlenbach, und Gianna Berger, Zürich, betreffend Transparenz bei den Spenden der Flughafen Zürich AG, Stellungnahme
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 273/2025
Sitzung vom 1. Oktober 2025
1021. Dringliches Postulat (Transparenz bei den Spenden
Erwägungen
der Flughafen Zürich AG) Kantonsrätin Sibylle Marti, Zürich, Kantonsrat Thomas Forrer, Erlenbach, und Kantonsrätin Gianna Berger, Zürich, haben am 1. September 2025 folgendes dringliche Postulat eingereicht: Der Regierungsrat wird eingeladen, in einem Bericht alle Spenden, Mitglieder- und Kampagnenbeiträge, die zwischen 2020 und heute von der Flughafen Zürich AG bezahlt wurden, mit Datum, Betrag, Empfänger und Zweck zu publizieren. Für die Zukunft ist ein öffentlich einsehbares Spendenregister einzurichten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Spenden an politische Parteien, Fraktionen, Politiker:innen, Wahl, Abstimmungskomitees, Wirtschaftsverbände, Vereine oder andere Akteure gingen. Begründung: Letzte Woche wurde publik, dass die Flughafen Zürich AG innerhalb von 5 Jahren 3,3 Millionen Franken an verschiedene Parteien, Verbände und Organisationen gespendet hat. Dies ist insgesamt wesentlich mehr Geld als bisher angenommen. Zusätzlich wirft Fragen auf, dass 2024 mehr Geld gespendet wurde als 2022, obwohl man 2023 verkündete, dass man zumindest den Parteien keine Spenden mehr ausrichte. Es ist für die Öffentlichkeit von grosser Bedeutung zu wissen, wer wie viel Geld vom Flughafen bekommen hat. Vor allem auch im Zusammenhang mit der Abstimmung zur Pistenverlängerung im Frühling 2024 sowie der anstehenden Abstimmung zur Nachtruhe sowie auch generell. Begründung der Dringlichkeit: Das Postulat ist dringlich, weil bald wichtige Flughafengeschäfte (u. a. Abstimmung über Nachtruhe-Initiative) anstehen. Für eine umfassende Meinungsbildung der Bevölkerung des Kantons Zürich ist Transparenz über die getätigten Spenden unerlässlich.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Zum dringlichen Postulat Sibylle Marti, Zürich, Thomas Forrer, Erlenbach, und Gianna Berger, Zürich, wird wie folgt Stellung genommen:
1. Allgemeines Der Regierungsrat hat sich zu den Spenden der Flughafen Zürich AG (FZAG) sowie zu Fragen im Zusammenhang mit der Abstimmungskampagne bei der Pistenverlängerung bereits vor zwei Jahren in mehreren Vorstössen geäussert (Dringliche Interpellation KR-Nr. 179/2023 betreffend Parteispenden durch die Flughafen Zürich AG; Dringliche Anfrage KR-Nr. 218/2023 betreffend Parteispenden durch die Flughafen Zürich AG (2) – unbeantwortete und offene Fragen; Anfrage KR-Nr. 361/ 2023 betreffend Finanzielles Engagement der Flughafen Zürich AG im Abstimmungskampf zur Pistenverlängerung). Am 28. November 1999 wurde das Gesetz über den Flughafen Zürich (Flughafengesetz, LS 748.1) von den Stimmberechtigten des Kantons Zürich mit einem klaren Mehr von 61,2% angenommen und der Auslagerung des Betriebs des Flughafens Zürich an eine privatrechtliche Aktiengesellschaft zugestimmt (FZAG). Die FZAG ist eine gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaft gemäss Art. 762 des Obligationenrechts (OR, SR 220). Als solche unterliegt sie den Bestimmungen von Art. 620 ff. OR und ist eine Gesellschaft des Bundesprivatrechts (Urteil des Bundesgerichts 1C_22/2010 vom 6. Oktober 2010, E. 3.3.2). Dementsprechend kommt ihr grundsätzlich die gleiche unternehmerische Eigenständigkeit zu wie jeder anderen privaten Aktiengesellschaft. Daran ändert auch die Beteiligung des Kantons Zürich an der FZAG und die Abordnung einer Staatsvertretung in den Verwaltungsrat nichts. Gemäss Art. 762 Abs. 3 OR hat die Staatsvertretung die gleichen Rechte und Pflichten wie die von der Generalversammlung gewählten Mitglieder des Verwaltungsrates. Eine Ausnahme besteht lediglich bezüglich der im Flughafengesetz ausdrücklich erwähnten Vetomöglichkeiten. Auch in der Rolle als Aktionär kommen dem Kanton die gleichen Rechte und Pflichten zu wie den übrigen Aktionärinnen und Aktionären. Der Kanton kann weder eigenmächtig über Informationen der FZAG verfügen, noch kann er beliebig Informationen einfordern. Die FZAG ist an das Gebot der Gleichbehandlung aller Aktionärinnen und Aktionäre gebunden.
Das vorliegende dringliche Postulat verlangt vom Regierungsrat Auskunft über alle Spenden, Mitglieder- und Kampagnenbeiträge, die zwischen 2020 und heute von der Flughafen Zürich AG bezahlt wurden. Zudem sei für die Zukunft ein öffentlich einsehbares Spendenregister einzurichten. Diese Forderungen kann der Regierungsrat nicht von sich aus, sondern nur mit Unterstützung der FZAG erfüllen. Die Spenden wurden und werden von der FZAG bezahlt. Letztere hat demzufolge auch die Hoheit über die Informationen und über die Publikation derselben.
2. Stellungnahme der Flughafen Zürich AG Die Volkswirtschaftsdirektion hat die FZAG vor diesem Hintergrund um Auskunft gebeten und folgende Stellungnahme erhalten: «Die FZAG ist eine gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaft und an der Börse kotiert. Der Kanton ist Minderheitsaktionär. Die Privatisierung der FZAG im Jahr 2000, die zuvor mit 61,2% von der Zürcher Stimmbevölkerung beschlossen wurde, war Ausdruck des politischen Willens, unternehmerische wie auch strategische Entscheide der Unternehmensführung an die Aktiengesellschaft abzutreten. Die FZAG ist gegenüber dem Kantonsrat aufgrund des Aktienrechts und des Flughafengesetzes nicht auskunftspflichtig. Die Rechte des Kantons als Aktionär werden vom Regierungsrat wahrgenommen. Wir anerkennen ein gewisses öffentliches Interesse an den Beitragszahlungen der FZAG. Gerne nehmen wir die Gelegenheit wahr, die durch die FZAG getätigten Beiträge an Verbände und Institutionen einzuordnen. Grundsätzliches Der Unternehmensführung der FZAG kommt die Aufgabe zu, die Unternehmensinteressen zu wahren. Diese umfasst auch das Recht und die Pflicht, sich für wirtschaftliche und politische Anliegen, die im spezifischen Unternehmensinteresse sind, einzusetzen und sich gegen politische Initiativen zu stellen, welche die Interessen des Unternehmens und dessen nachhaltige Entwicklung gefährden. Der Verwaltungsrat darf dagegen weder Eigeninteressen noch einzelne Aktionärsinteressen verfolgen, seine Pflicht ist es, das übergeordnete ökonomische Gesellschaftsinteresse, das sich insbesondere im Zweckartikel der FZAG manifestiert, zu verfolgen. Die FZAG hat im Zeitraum von 2020 bis heute Beiträge an Organisationen und bis und mit dem Jahr 2023 an politische Parteien geleistet. Es handelt sich um Mitgliederbeiträge und Förderbeiträge an Organisationen oder um Parteispenden (bis Oktober 2023).
Parteispenden Spenden an politische Parteien wurden zuletzt 2023 entrichtet, bis der Verwaltungsrat entschieden hat, keine Parteispenden mehr zu zahlen. Seit dem Jahr 2024 werden keine Parteispenden mehr ausgerichtet. Auch indirekte Parteispenden, bspw. via Verbände, sind ausgeschlossen (vgl. unten, Mitgliedschaften und Partnerschaften). Ebenso ausgeschlossen ist die Unterstützung von Einzelpersonen für politische Wahlkämpfe. Die in den Jahren 2020 bis 2023 gewährten Pauschalen an Parteispenden hat die FZAG bereits bekannt gegeben. Sie waren Gegenstand der Beantwortung eines politischen Vorstosses im Kantonsrat im Jahr 2023. Die Beiträge waren bis 2021 wie folgt festgelegt: Grossen Parteien (mehr als 15 Sitze im Kantonsrat) stand ein jährlicher Pauschalbeitrag von CHF 40 000 zu. Kleinen Parteien (bis 15 Sitze im Kantonsrat) stand ein jährlicher Pauschalbeitrag von CHF 20 000 zu. In Wahljahren wurde ein Zusatzbeitrag in der doppelten Höhe des Pauschalbeitrags gewährt, um den hohen finanziellen Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Wahlkampf zu entsprechen. Im Jahr 2021 halbierte die FZAG sämtliche Beiträge im Zuge der Sparbemühungen als Folge der Corona-Krise. Ab dem Jahr 2022 wurden die Pauschalbeiträge leicht angepasst, mit der Folge, dass die durchschnittlichen Beiträge über die ganze Legislatur betrachtet tiefer ausfallen. Grossen Parteien (mehr als 15 Sitze im Kantonsrat) stand ein jährlicher Pauschalbeitrag von CHF 45 000 zu. Bei den kleinen Parteien (bis 15 Sitze im Kantonsrat) betrug der jährliche Pauschalbeitrag weiterhin CHF 20 000. In Wahljahren wurde ein Zusatzbeitrag in der Höhe des Pauschalbeitrags gewährt. Es wurden keine Einzelpersonen für politische Wahlkämpfe, weder direkt noch über Komitees, unterstützt. Wir überlassen es den Parteien, den Empfang einer Spende zu kommunizieren oder nicht. Beiträge an politische Kampagnen Bis im Jahr 2023 wurden vereinzelt Abstimmungskampagnen, die im Gesellschaftsinteresse der FZAG lagen, mit in der Regel vierstelligen Beiträgen unterstützt. Der per 1. Oktober 2023 überarbeitete Code of Conduct lässt Beiträge an Abstimmungskampagnen nur noch zu, wenn ein direkter inhaltlicher Bezug zur FZAG besteht. Die Unterstützung muss dabei in angemessenem Umfang erfolgen. Dies war bisher einmal der Fall, nämlich im Rahmen der kantonalen Volksabstimmung zu den Pistenverlängerungen am Flughafen Zürich
im Jahr 2024. Die FZAG hat die Kampagne Pro Pistenverlängerungen mit einem Beitrag im niedrigen sechsstelligen Bereich unterstützt. Dies haben wir bereits im Januar 2024 in der NZZ bekanntgegeben. Wie oben ausgeführt, gehört es zu unseren Pflichten gegenüber unseren Aktionärinnen und Aktionären, uns für die Anliegen einzusetzen, die unser Gesellschaftsinteresse und darüber hinaus unseren Konzessionsauftrag direkt betreffen. Die Kampagne Pro Pistenverlängerungen wurde von zahlreichen weiteren Unternehmen und Organisationen mitgetragen und finanziert. Wie Medienberichten zu entnehmen war, haben selbst politische Gemeinden mit öffentlichen Mitteln in einem ähnlichen Umfang Kampagnenmassnahmen, die gegen die Vorlage der Pistenverlängerungen gerichtet war, finanziell unterstützt. Mitgliedschaften und Partnerschaften Die FZAG ist Mitglied und/oder Partnerin von verschiedenen Industrieverbänden, Handelskammern und Standortorganisationen sowie Nachhaltigkeitsnetzwerken. Die Verbandsmitgliedschaften und Partnerschaften unterstützen die FZAG bei der Erfüllung ihrer Unternehmensziele, der Sicherung der Rahmenbedingungen zur Erfüllung des Konzessionsauftrags, der Weiterentwicklung der Infrastruktur sowie bei der Umsetzung ihrer Klimastrategie, netto-null CO 2 -Emissionen bis 2040 zu erreichen. Die Mitgliedschaften und Partnerschaften sind langfristig ausgelegt und in der Regel mit wiederkehrenden Beiträgen verbunden. Mit Organisationen, die nicht im Rahmen einer Verbandsmitgliedschaft, sondern durch einen Förderbeitrag unterstützt werden, wird jeweils eine schriftliche Vereinbarung geschlossen, welche die Mittelverwendung definiert und dafür sorgt, dass die selbstauferlegten Verpflichtungen der FZAG (Unterbindung von Parteispenden) an die betreffende Organisation weitergegeben werden. Erfolgte Zahlungen Die Beiträge beliefen sich in den Jahren 2020–2024 auf Beträge im tiefen Promillebereich im Verhältnis zur Bilanzsumme. Zum Vergleich: Die FZAG investiert pro Tag rund CHF 1 Mio. in den Erhalt und die Erneuerung der Infrastruktur am Flughafen Zürich. Die Gesamtsummen aller Beiträge im Rahmen von Parteispenden, Abstimmungskampagnen sowie Mitgliedschaften und Partnerschaften betrugen in den Jahren 2020 bis 2025 (ausstehende Beiträge im Jahr 2025 mit eingerechnet) im Durchschnitt CHF 633 000 pro Jahr. Ab 2024 wurden keine Parteispenden mehr getätigt. Stattdessen fiel
ins Jahr 2024 der oben erwähnte Beitrag an die Kampagne Pro Pistenverlängerungen. Zudem kamen neue Verbands-Mitgliedschaften und Partnerschaften, vor allem im Nachhaltigkeitsbereich, hinzu.
Sämtliche Beiträge sind rechtmässig und im Einklang mit dem Gesellschaftszweck der FZAG getätigt worden. Ausserdem werden Mitgliedschaften und Förderbeiträge gemäss den unternehmerischen Zielen und Prioritäten regelmässig überprüft und bei Bedarf angepasst. Veröffentlichung und Berichterstattung Wir verweisen auf die Informationspraxis zu Mitgliedschaften und Parteispenden im Integrierten Bericht der Jahre 2020 bis 2024 sowie auf die Informationen auf der Webseite der FZAG. Damit wird transparent dargelegt, dass sich die FZAG dabei an den Unternehmensinteressen und den Werten der Gesellschaft orientiert. Diese finden sich darüber hinaus im ebenfalls öffentlich einsehbaren Code of Conduct der FZAG verankert. Mehr Informationen zu den Mitgliedschaften und Partnerschaften sowie eine Auflistung der Organisationen und Verbände, mit denen die FZAG in einem Mitglieds- oder Partner-Verhältnis steht, finden sich auf unserer Webseite: https://www.flughafen-zuerich.ch/de/unternehmen/ flughafen-zuerich/ueber-uns/partnerschaften.»
3. Fazit und Antrag Wie dargelegt, kann der Kanton weder eigenmächtig über Informationen der FZAG verfügen, noch kann er beliebig Informationen einfordern. In ihrer Stellungnahme hat die FZAG Verständnis für die Anliegen des vorliegenden dringlichen Postulats gezeigt und jene Informationen offengelegt, die sie offenlegen kann und darf. Sie hat sodann glaubwürdig in Aussicht gestellt, dass sie die Informationen auch in Zukunft soweit möglich offenlegen wird. Den Anliegen des Postulats wird somit bereits mit dieser Stellungnahme bestmöglich Rechnung getragen. Die dargelegten Informationen sind entweder öffentlich zugänglich oder werden mit dieser Stellungnahme öffentlich. Damit sind die Geldflüsse auch für die Öffentlichkeit nachvollziehbar. Aufgrund des Umstandes, dass die Datenhoheit bei der FZAG liegt, würde im Falle einer Überweisung des dringlichen Postulats auch ein Bericht des Regierungsrates keine zusätzliche Transparenz schaffen. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, das dringliche Postulat KR-Nr. 273/2025 abzulehnen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli