Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 1028/2024

Strassen, Bäretswil, 794 Ghöchstrasse, Sädelstrasse-Gubel, Strasseninstandsetzung, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. Oktober 2024

1028. Strassen (Bäretswil, 794 Ghöchstrasse, Sädelstrasse bis Gubel,

Erwägungen

Strasseninstandsetzung, gebundene Ausgabe) Die Ghöchstrasse auf dem Gebiet der Gemeinde Bäretswil zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als regionale Verbindungsstrasse Nr. 794 geführt. Auf dem Abschnitt Sädelstrasse bis Gubel ist die Strasse in einem schlechten Zustand und muss zur Werterhaltung und aus Gründen der Verkehrssicherheit instand gesetzt werden (§§ 25 f. Strassengesetz [LS 722.1]). Aufgrund der Schadenbilder und des Laborberichts wurde mit der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamtes ein Sanierungsvorschlag ausgearbeitet. Die Fahrbahnbeläge, die den Belastungsanforderungen nicht mehr genügen, werden vollständig ersetzt (neue Trag-, Binder- und Deckschicht und Ersatz der Fundation). Die Strassenbreite soll dabei einheitlicher gestaltet werden. Die Sickerleitungen der Strassenentwässerung sind in einem schlechten Zustand und werden ersetzt sowie den geltenden Normen angepasst. Im Weiteren wird die Entwässerung der Vorplätze und angrenzenden Strassen so erstellt, dass kein Oberflächenwasser mehr auf die Kantonsstrasse entwässert. Mit Randabschlüssen wird die Abgrenzung der Kantonsstrasse gegenüber den Vorplätzen verdeutlicht. Beim Einlenker Leestrasse wird der Rechtsvortritt aufgehoben und die Zufahrten zu den privaten Liegenschaften sichtbarer gestaltet. Die Kosten setzen sich gemäss Finanzplan vom 29. August 2024 wie folgt zusammen: in Franken Bauarbeiten 3 850 000 Nebenarbeiten 60 000 Technische Arbeiten 70 000 Total 3 980 000 Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist eine gebundene Ausgabe von Fr. 3 980 000 gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400.31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-40387), zu bewilligen. Der Betrag ist im Budgetentwurf 2025 enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung der 794 Ghöchstrasse, Sädelstrasse bis Gubel, in der Gemeinde Bäretswil wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 3 980 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex÷ Startindex (Indexstand April 2024)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli