Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 1030/2025

Anfrage Lorenz Habicher, Zürich, Janine Vannaz, Aesch, und Claudia Hollenstein, Stäfa, betreffend Transparenz über die Fluktuationen bei den Berufsbeistandsschaften, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 211/2025

Sitzung vom 22. Oktober 2025

1030. Anfrage (Transparenz über die Fluktuationen bei den Berufsbeistandsschaften) Kantonsrat Lorenz Habicher, Zürich, sowie die Kantonsrätinnen Janine Vannaz, Aesch, und Claudia Hollenstein, Stäfa, haben am 30. Juni 2025 folgende Anfrage eingereicht: Berufsbeistandspersonen spielen eine wesentliche Rolle in der Unterstützung von Menschen, die auf stabile und verlässliche Bezugspersonen angewiesen sind. Schon seit längerer Zeit wird in mehreren Gemeinden im Kanton Zürich eine hohe Fluktuation bei den Berufsbeiständen festgestellt. Für die betroffenen Personen bedeutet dies in ihren ohnehin herausfordernden Lebenslagen häufige Veränderungen in ihrer Betreuung, was die Situation zusätzlich erschwert. Die Direktion der Justiz und des Innern sowie das Gemeindeamt sind die zuständigen Aufsichtsbehörden der KESB und somit auch für die Beistandsschaften verantwortlich. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Erwägungen

1. Wie viele Berufsbeistände sind seit 2015 insgesamt tätig gewesen und wie oft haben diese gewechselt?

2. Wie oft haben die Leitungen der Berufsbeistandsschaften seit 2015 gewechselt?

3. Wie lange sind Berufsbeistände im Durchschnitt in einer Zürcher Gemeinde tätig? Wie lange im gesamten Kanton Zürich?

4. Aus welchen Gründen kommt es zu einer so hohen Wechselrate bei den Berufsbeistandspersonen?

5. Wenn eine Häufung von Wechseln festgestellt wird, welche unterstützenden Massnahmen werden ergriffen bzw. verordnet?

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Lorenz Habicher, Zürich, Janine Vannaz, Aesch, und Claudia Hollenstein, Stäfa, wird wie folgt beantwortet:

Im Kanton Zürich führen die Kinder- und Jungenhilfezentren (kjz) des kantonalen Amtes für Jugend und Berufsberatung (AJB) die von den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) oder den Ge- richten angeordneten Beistandschaften für minderjährige Personen. Die Leitung und der Betrieb von Berufsbeistandschaften im Erwachsenenschutz liegen im Kanton Zürich im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden. Im Kanton Zürich gibt es derzeit 24 Berufsbeistandschaften im Erwachsenenschutz, d. h. Organisationen, die Berufsbeistandspersonen für die professionelle Führung von Erwachsenenschutzmassnahmen angestellt haben. Zu Fragen 1–3: Zur aufgeworfenen Thematik der Anzahl und der Fluktuationsbewegungen von Berufsbeiständen und Leitungspersonen in Berufsbeistandschaften erfassen weder die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES) noch die KESB-Präsidienvereinigung Daten für den Kanton oder die Zürcher Gemeinden. Diesbezüglich liegen auch keine Zahlen des Schweizerischen Verbands der Berufsbeistandspersonen (SVBB) sowie des Vereins Berufsbeistandschaften Kanton Zürich vor. Um die Fragen 1–3 zu beantworten, müssten Erhebungen in allen Berufsbeistandschaften im Kanton Zürich durchgeführt werden. Dabei würde es sich allerdings nicht um eine kantonale Datenerhebung, sondern um eine Erhebung von Kennzahlen (inter-)kommunaler Dienste handeln. Eine solche Erhebung würde den Umfang einer kantonsrätlichen Anfrage übersteigen, zumal die Erfassung und Zurverfügungstellung dieser Daten keine Angelegenheit des Regierungsrates ist, die er in einer Anfrage beantworten kann (vgl. § 59 Abs. 1 Kantonsratsgesetz [LS 171.1]). Allerdings ist die Fluktuation – und somit die Anzahl der Berufsbeistandspersonen – sowohl im Kindes- als auch im Erwachsenenschutz ein wiederkehrendes Thema. So hat der SVBB 2021 eine Analyse der Arbeitssituation der Berufsbeistandspersonen der Schweiz veröffentlicht, in dessen Rahmen über 40% aller Befragten angegeben haben, sich mittel- bis längerfristig eine berufliche Veränderung zu überlegen. Fast ein Viertel der Befragten zieht in Betracht, das Berufsfeld des Kindes- und Erwachsenenschutzes ganz zu verlassen (Ecoplan, Arbeitssituation der Berufsbeistandspersonen, Ergebnisse der 2. Befragung der Berufsbeistandspersonen in der Schweiz 2021, Schlussbericht vom 1. September Zu Frage 4: Die Fluktuationsrate unter Berufsbeistandspersonen steht in engem

Zusammenhang mit verschiedenen strukturellen und arbeitsbezogenen Belastungsfaktoren. Dabei spielen insbesondere die Komplexität der Aufgaben, die Vielzahl der Mandate und begrenzte personelle Mittel eine grosse Rolle.

Berufsbeistandspersonen sehen sich zunehmend mit Fällen konfrontiert, die eine emotionale Belastung darstellen und hohe Erwartungen von staatlichen Behörden und Institutionen einerseits sowie von Betroffenen und deren Angehörigen anderseits mit sich bringen. Viele Mandate betreffen darüber hinaus Menschen mit multiplen Problemen im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen, Suchtproblematiken, Suizidalität, Armut und Schulden sowie familiären Konflikten. Dies erfordert eine intensive Unterstützung, Betreuung und Vertretung durch die Berufsbeistandspersonen. Letztere müssen immer wieder schwierige Entscheide treffen, die zwischenmenschlich stark belastend sein können. Zudem betreuen Berufsbeistandspersonen in vielen Berufsbeistandschaften deutlich mehr Fälle, als es fachlich empfohlen und ethisch vertretbar wäre. Im Weiteren bedingt die Komplexität der Mandate ein breites und dennoch spezifisches Fachwissen sowie eine gewisse Berufserfahrung. In diesem Sinne werden die Anforderungen an Berufsbeistandspersonen nicht nur sozialarbeiterisch, sondern auch rechtlich immer anspruchsvoller werden. Kommt erschwerend dazu, dass schweizweit ein grosser Fachkräftemangel an qualifizierten Berufsbeistandspersonen herrscht. Deshalb werden immer häufiger Quereinsteigende als (Berufs-) Beistandspersonen angestellt. Diese verfügen jedoch häufig über keine für die Aufgabenerfüllung geeignete Ausbildung (z. B. in Sozialer Arbeit) und bedürfen daher einer engmaschigen Einarbeitung und Betreuung. Gemäss der Analyse der Arbeitssituation der Berufsbeistandspersonen der SVBB (vgl. Beantwortung der Fragen 1–3) haben diese Umstände zur Folge, dass über 80% der befragten Personen die Arbeitsbelastung als hoch bis sehr hoch beurteilen, über 40% der befragten Personen ihre Arbeit nie oder selten innerhalb der vereinbarten Arbeitszeit erledigen können und über die Hälfte der Befragten angeben, unter übermässiger Müdigkeit und Erschöpfung sowie an physischen und psychischen Belastungen zu leiden. Zu Frage 5: Gute organisatorische Rahmenbedingungen in den jeweiligen Beistandschaften können dazu beitragen, den in der Beantwortung der Frage 4 beschriebenen Belastungsfaktoren und somit der Fluktuation von Berufsbeistandspersonen entgegenzuwirken. Dazu gehören neben ausreichenden personellen und finanziellen Mitteln insbesondere eine

Stärkung der Führungsstrukturen, eine fachliche Begleitung der Mitarbeitenden, klare Arbeitsprozesse und gute Onboarding-Konzepte. Zudem kann eine inhaltliche Spezialisierung der Mitarbeitenden auf bestimmte Themenbereiche dazu beitragen, die Belastungen innerhalb eines Teams zu verringern.

In den letzten Jahren wurden im AJB auf verschiedenen Ebenen Massnahmen ergriffen, um den hohen Belastungen und der daraus resultierenden Fluktuation entgegenzuwirken. In sämtlichen kjz wurden Abteilungsleitungsfunktionen für Berufsbeistandspersonen geschaffen. Dadurch konnten sowohl der fachliche als auch emotionale Unterstützungsbedarf besser abgedeckt und Führungsthemen gezielter bearbeitet werden. Zudem wurden Onboarding-Konzepte entwickelt und implementiert, um den Einstieg neuer Mitarbeitender zu erleichtern und die Belastung bestehender Teams zu reduzieren. Auch das Zusammenspiel zwischen Fachpersonen Administration und Berufsbeistandspersonen wird schrittweise überprüft, um den Beistandspersonen mehr Raum für die Fallarbeit zu ermöglichen. Ein weiterer wesentlicher Schritt betrifft die Standardisierung komplexer Prozesse. Diese Massnahme dient neben der Qualitätssicherung auch dazu, den Berufsbeistandspersonen in hochbelasteten Arbeitskontexten mehr Orientierung und Handlungssicherheit zu verschaffen. Weiter hat die KOKES Empfehlungen zur Organisation von Berufsbeistandschaften ausgearbeitet, die ebenfalls praxisorientierte Hilfestellungen enthalten, um Berufsbeistandspersonen gute Arbeitsbedingungen zu bieten. So wird eine Mindestgrösse von 10–14 Mitarbeitenden empfohlen (5–6 Beistandspersonen, 2–5 Sachbearbeitende, je 1 Person für Leitung, Stabsstelle Qualitäts-/Wissensmanagement und Rechtsdienst), um den Ansprüchen einer professionellen Mandatsführung gerecht zu werden. Darüber hinaus soll gemäss KOKES-Empfehlung das Einzugsgebiet der Berufsbeistandschaft idealerweise identisch mit dem Einzugsgebiet der KESB sein. In diesem Sinne will der Regierungsrat mit der laufenden Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (EG KESR [LS 232.3]; Vorlage 6029) einen Beitrag zur Umsetzung der KOKES-Empfehlungen leisten. So sieht die Teilrevision des EG KESR vor, u. a. deckungsgleiche Einzugsgebiete von KESB und Berufsbeistandschaften im Erwachsenenschutz zu schaffen. Damit sollen die Organisation von Berufsbeistandschaften und die Arbeitsbedingungen von Berufsbeistandspersonen den gesteigerten gesellschaftlichen, fachlichen und gesetzlichen Anforderungen gerecht werden.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli