Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 1032/2024

Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (Too-big-to-fail-Instrumente), Vernehmlassung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. Oktober 2024

1032. Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (Too-big-to-fail-

Erwägungen

Instrumente); Vernehmlassung Mit Schreiben vom 21. August 2024 hat das Eidgenössische Finanzdepartement zur Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuergesetz, SR 642.21) eingeladen. Seit dem 1. Januar 2013 enthält das Verrechnungssteuergesetz befristete Ausnahmebestimmungen für Zinsen aus Too-big-to-fail-Instrumenten (TBTF-Instrumente). Diese wurden bereits zweimal verlängert (letztmals bis zum 31. Dezember 2026). Der Regierungsrat hat sich jeweils für die Verlängerung dieser Massnahmen ausgesprochen (RRB Nrn. 271/ 2015 und 620/2020). Ohne eine weitere Verlängerung würden Zinsen für nach dem 31. Dezember 2026 emittierte TBTF-Instrumente der Verrechnungssteuer unterliegen. Der Bundesrat beantragt deshalb die erneute Verlängerung dieser Ausnahmebestimmungen bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität, längstens aber bis zum 31. Dezember 2031. Mit der Vorlage soll sichergestellt werden, dass Banken TBTF-Instrumente weiterhin zu wettbewerbsfähigen Bedingungen aus der Schweiz heraus emittieren können. Dies ist zentral, da sich aus ungenügenden Möglichkeiten zur Mittelbeschaffung negative Auswirkungen auf die Finanzstabilität ergeben können. Inhaltlich bleiben die Ausnahmebestimmungen unverändert.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Eidgenössische Finanzdepartement, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an vernehmlassungen@estv.admin.ch): Wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 21. August 2024, mit dem Sie uns den Entwurf einer Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuergesetz, VStG) zur Stellungnahme unterbreitet haben. Wir bedanken uns für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussern uns wie folgt: Mit der Vorlage soll sichergestellt werden, dass Banken Too-big-to-fail- Instrumente (TBTF-Instrumente) wie bis anhin zu wettbewerbsfähigen Bedingungen aus der Schweiz heraus emittieren können. Wir unterstützen dieses Anliegen und begrüssen die Verlängerung der Ausnahmebe- stimmungen bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität, längstens aber bis zum 31. Dezember 2031. Würden die TBTF-Instrumente neu der Verrechnungssteuer unterliegen, würde dies die Mittelbeschaffung der Banken erschweren und verteuern. Daraus könnten sich negative Auswirkungen auf die Finanzstabilität ergeben. Zudem stärkt die Ausgabe von TBTF-Instrumenten nach schweizerischem Recht die Rechtssicherheit.

II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli