RRB Nr. 1034/2024
Dringliche Anfrage Felix Hoesch, Zürich, und Mitunterzeichnende betreffend Verzögerung beim Tram Affoltern, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 299/2024
Sitzung vom 2. Oktober 2024
1034. Dringliche Anfrage (Verzögerung beim Tram Affoltern) Kantonsrat Felix Hoesch, Zürich, und Mitunterzeichnende haben am 23. September 2024 folgende dringliche Anfrage eingereicht: Im Rahmen der Vorstellung des KEF 2025–2028 hat Finanzdirektor Stocker überraschend bekannt gemacht, dass die Regierung den Bau des Trams Affoltern zurückstellen will. Diese Information ist sowohl für die Bevölkerung als auch für die politischen Verantwortungsträger:innen aus dem Kreis 11 deshalb nicht nachvollziehbar, weil es einer kompletten Kehrtwende der bisherigen Haltung des Regierungsrates entspricht. Seit mehr als zehn Jahren kämpfen die Bewohner:innen von Affoltern für die baldige Realisation des Trams. Wir ersuchen den Regierungsrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Abgesehen von der finanziellen Begründung: Welches ist der Hauptgrund, weshalb man die Realisation des Trams Affoltern verzögern will?
2. Bis wann wird diese Rückstellung geplant, sofern sie tatsächlich umgesetzt wird?
3. Gibt es seit der Vorstellung der Planvorlage zum Tram Affoltern neue Erkenntnisse bezüglich der Entwicklung der Nutzendenprognose, und wenn Ja, wie sehen diese aus?
4. Wie begründet der Regierungsrat seine Kehrtwende in der Aussage, dass dem Tram Affoltern nichts mehr im Wege steht und eine zügige Realisation auch im Interesse des Kantons ist?
5. Wie beurteilt der Regierungsrat die Tatsache, dass der Kanton hinsichtlich des massiven Anstiegs der Einwohnenden in Affoltern in den kommenden Jahren auf die Erstellung der Anbindung an die Innenstadt durch das Tram dringend angewiesen ist?
6. Welche Auswirkungen wird die Zurückstellung des Trams Affoltern auf die bestehenden jetzt schon sehr ausgelasteten Buslinien haben?
7. Welche negativen Folgen sieht der Regierungsrat für das Quartier Affoltern, falls die Eröffnung des Trams noch weiter hinausgezögert wird?
8. Können durch eine Aufschiebung der Realisierung des Trams Affoltern Kosten gespart werden oder ist gar mit zusätzlichen Kosten zu rechnen? Für beide Fälle: Von welchen Frankenbeträgen geht man aus?
9. Wie wurde der Verkehrsrat bei der Priorisierung der Verkehrsprojekte einbezogen?
10. Welche verkehrspolitischen Überlegungen stehen hinter der gewählten Priorisierung?
11. Wird mit der Verschiebung der finanzielle Beitrag aus dem Agglomerationsprogramm gefährdet?
12. Kann die physische Verschiebung des Restaurants Frieden auf der Zeitachse so lange verzögert werden? Begründung der Dringlichkeit: Bereits Ende Dezember 2024 wird im Kantonsrat darüber entschieden, welche Investitionen im kommenden Jahr realisiert, zurückgestellt oder gestrichen werden. Zudem wird mit dem Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan festgelegt, welche Projekte prioritär bearbeitet werden. Es ist daher notwendig, schnellstmöglich über fundierte Grundlageninformationen zu verfügen, um die richtigen Entscheide fällen zu können.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die dringliche Anfrage Felix Hoesch, Zürich, und Mitunterzeichnende wird wie folgt beantwortet:
Im Rahmen der Erarbeitung des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans (KEF) 2024–2027 wurde deutlich, dass die kantonale Finanzplanung mittelfristig ein Ungleichgewicht in verschiedener Hinsicht aufweist. Der Regierungsrat beschloss deshalb, die Investitionsvorhaben aufgrund gleichermassen anwendbarer Kriterien zu priorisieren. Für Einzelheiten kann auf die Beantwortung der dringlichen Anfrage KR-Nr. 298/ 2024 betreffend Transparenz bei der Verzögerung von Investitionsvorhaben ab 2025 verwiesen werden. Zu Fragen 1–7 und 10: Das Tram Affoltern stellt eine Infrastrukturmassnahme zur Bereitstellung zusätzlicher Kapazitäten im öffentlichen Verkehr und zur verbesserten Anbindung von Affoltern an das Zentrum von Zürich dar. Die Planung und Realisierung solcher Grossprojekte dauert in der Regel mehrere Jahre. Zu den Projektrisiken gehören neben baulichen, technischen oder rechtlichen Risiken auch solche der Finanzierung. Vorstehend wurde dargelegt, dass die finanziellen Mittel des Kantons priorisiert werden müssen. Eine Folge davon kann die Verschiebung von Projekten sein. An den Grundlagen des Projektes hat sich nichts geändert. Die Verschiebung ist auch verkraftbar. Die heute auf dem betroffenen Strecken abschnitt des künftigen Trams Affoltern verkehrende Buslinie 32 der Verkehrsbetriebe Zürich ist zwar kapazitätsmässig stark ausgelastet, wird aber deswegen in Spitzenzeiten in einem verdichteten Takt betrieben. Die Verschiebung der Inbetriebnahme des Trams hat daher keine unmittelbaren Folgen für die Aufrechterhaltung der Qualität des öffentlichen Verkehrs in Affoltern. Zu Frage 8: Die Projektierungsabläufe für Grossprojekte wie das Tram Affoltern sind aufwendig und binden viele Mittel. Daher wird grundsätzlich ein möglichst stabiler Projektierungsablauf angestrebt. Verschiebungen führen meistens zu planerischem Mehraufwand. Dieser Umstand wurde im Rahmen der Priorisierung jedoch berücksichtigt und in Kauf genommen. Zu Frage 9: Gemäss § 4 des Gesetzes über den öffentlichen Personenverkehr (LS 740.1) gewährt der Kanton Beiträge an Investitionen für feste Anlagen, die in Übereinstimmung mit der Angebotsplanung des Verkehrsverbundes das Verkehrssystem oder den Betrieb erweitern oder verändern. Der Entscheid über diese Staatsbeiträge liegt somit allein beim Kanton. Zu Frage 11:
Nein. Der Bund sieht als Ausführungsfrist für Agglomerationsmassnahmen der 4. Generation den Baubeginn bis spätestens März 2029 vor. Zu Frage 12: Das Gebäude des Restaurants Frieden befindet sich fast vollständig innerhalb der bestehenden Verkehrsbaulinie entlang der Wehntalerstrasse. Es tangiert daher das Tramprojekt und muss im Falle der Realisierung des Trams Affoltern abgebrochen oder rechtzeitig an eine andere Lage ausserhalb des Strassenraums verschoben werden. Im Rahmen der laufenden Projektierungen wird die Verschiebung des Restaurants Frieden angestrebt, um dieses erhalten zu können. Die entsprechenden Abklärungen sind weit fortgeschritten, müssen aber noch zwischen den Beteiligten vertraglich vereinbart werden. Eine Verschiebung des Baubeginns des Trams Affoltern kann daher noch in die abschliessenden Verhandlungen eingebracht werden.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli