Standing: How later courts treated this decision has not been analysed. None of the 1 citing decisions has been analysed.

RRB Nr. 1041/2024

Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen, Abgabenanteile für lokale Radio- und regionale Fernsehveranstalter und Fördermassnahmen zugunsten der elektronischen Medien, Vernehmlassung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. Oktober 2024

1041. Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen

Erwägungen

(Abgabenanteile für lokale Radio- und regionale Fernsehveranstalter und Fördermassnahmen zugunsten der elektronischen Medien); Vernehmlassung Mit Schreiben vom 8. Juli 2024 hat die Kommission für Verkehr und Meldewesen des Ständerates die Vernehmlassung über die Teilrevision des Bundesgesetzes vom 24. März 2006 über Radio und Fernsehen (RTVG, SR 784.40) eröffnet. Sie schlägt damit rasch umsetzbare Massnahmen zur Medienförderung vor. Damit werden insbesondere Anliegen der parlamentarischen Initiativen 22.407 Bauer «Verteilung der Radio und Fernsehabgabe» und 22.417 Chassot «Fördermassnahmen zugunsten der elektronischen Medien» umgesetzt. In beiden Initiativen wurde betont, dass die Anliegen unbestrittene Teile des Massnahmenpaktes zugunsten der Medien gewesen seien, das in der Volksabstimmung vom 13. Februar 2022 abgelehnt wurde. Unabhängige, vielfältige Medien erfüllen in einer Demokratie eine wichtige Funktion. Die Medienorganisationen stehen vor grossen Herausforderungen. Mit der Vorlage sollen die Rahmenbedingungen insbesondere für die elektronischen Medien verbessert werden. Dazu sollen erstens die Abgabenanteile für die lokalregionalen Radio- und Fernsehveranstalter erhöht werden können. Heute wird der vom Gesetz vorgegebene Spielraum (4–6% des Abgabeertrags für Radio und Fernsehen) bereits ausgeschöpft; er soll daher auf 6–8% erhöht werden. Zweitens sollen die bestehenden allgemeinen Massnahmen zur Medienförderung ausgebaut werden. Dies betrifft insbesondere die Unterstützung von Aus- und Weiterbildungsinstitutionen, von Nachrichtenagenturen und von Selbstregulierungsorganisationen wie den schweizerischen Presserat. Von diesen Massnahmen soll der ganze Mediensektor, unabhängig vom Geschäftsmodell, profitieren. Die Finanzierung erfolgt über die Abgabe für Radio und Fernsehen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates, 3003 Bern (Zustellung auch per E Mail als PDF- und Word- Version an kvf.ctt@parl.admin.ch): Mit Schreiben vom 8. Juli 2024 haben Sie uns eingeladen, zum Vorentwurf der Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG, SR 784.40) Stellung zu nehmen. Wir danken Ihnen für diese Gelegenheit und äussern uns wie folgt: Bei den vorgeschlagenen Änderungen des RTVG handelt es sich im Wesentlichen um die unbestrittenen Bestandteile des Massnahmenpakets zugunsten der Medien, das die Stimmberechtigten am 13. Februar 2022 mit deutlicher Mehrheit abgelehnt haben. Nicht mehr Teil der Vorlage sind die Online-Förderung sowie die zusätzlichen Subventionen für die Postzustellung von Zeitungen und die Frühzustellung der Sonntagszeitungen. Diese Elemente waren im abgelehnten Massnahmenpaket enthalten und sie waren der Hauptgrund, weshalb das Paket keine Zustimmung fand. Ein zentraler Kritikpunkt lautete, hauptsächlich die grossen Medienhäuser würden vom Paket profitieren, z. B. durch die Subventionierung der Sonntagszeitungen, die ausnahmslos von grossen Medienkonzernen verlegt werden. Der neuen Vorlage stimmen wir zu. Sie besteht ausschliesslich aus Massnahmen, die wir in früheren Stellungnahmen jeweils unterstützt haben (vgl. Vernehmlassungsantwort vom 26. September 2018 zum Entwurf für ein Bundesgesetz über elektronische Medien [RRB Nr. 926/2018]). Gerade im Ausbildungsbereich besteht Handlungsbedarf. Ein qualitativ ansprechendes Medienangebot und kompetente Medienschaffende sind staatspolitisch bedeutsam. Sie sind wichtiger Bestandteil einer funktionierenden Demokratie. Mit der Unterstützung in den erwähnten drei Bereichen (Ausbildung, Selbstregulierung, Nachrichtenagenturen) entsteht zudem keine «flächendeckende Abhängigkeit der Berichterstattung vom Staat». Auch die Erhöhung des Abgabenanteils an die privaten Radio- und Fernsehsender war bereits Teil des früheren Massnahmenpakets und ebenfalls nicht bestritten. Während jenes Massnahmenpaket eine fixe Erhöhung der Beiträge (von 81 Mio. auf 109 Mio. Franken pro Jahr) vorsah, vergrössert die neue Vorlage lediglich den Spielraum des Bundesrates bei der Festlegung des Abgabenanteils. Der Abgabenanteil der Lokalradio- und Regionalfernsehsender mit Leistungsauftrag soll von heute 4–6% auf künftig 6–8% des Ertrags aus der Radio-/TV-Abgabe

erhöht werden. Zurzeit liegt der Abgabenanteil für den regionalen Ser- vice public bei 6%. Der Bundesrat hat also derzeit keinen Spielraum für eine weitere Erhöhung. Mit der neuen Bandbreite bekäme der Bundesrat mehr Flexibilität, um auf künftige Situationen reagieren zu können. Einzuräumen ist, dass die meisten lokalen und regionalen Radio- und Fernsehstationen zum Medienhaus CH-Media gehören. Folglich wäre wiederum ein grosser Medienkonzern Hauptnutzniesser höherer Abgaben. In Anbetracht der moderaten, potenziellen Erhöhung und angesichts der – wie erwähnt – wichtigen Rolle, welche die lokalen und regionalen elektronischen Medien zur Sicherstellung des regionalen Service public haben, tritt dieser Umstand aber in den Hintergrund.

II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Cited in