RRB Nr. 1053/2024
Anfrage Sandra Bossert, Wädenswil, und Hans Egli, Steinmaur, betreffend Zusätzliche Kompetenzen für Tiermedizinische Praxisassistenten und -assistentinnen, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 241/2024
Sitzung vom 23. Oktober 2024
1053. Anfrage (Zusätzliche Kompetenzen für Tiermedizinische Praxisassistenten und -assistentinnen) Kantonsrätin Sandra Bossert, Wädenswil, und Kantonsrat Hans Egli, Steinmaur, haben am 8. Juli 2024 folgende Anfrage eingereicht: Aktuell besteht, trotz Bestrebungen dies zu ändern, ein akuter Mangel an Nutztierärzten. Diese Entwicklung sorgt insbesondere bei den Nutztierhaltern für grosse Unsicherheiten. Somit bekommt die Sicherstellung der tierärztlichen Versorgung im Kanton Zürich eine zunehmende Bedeutung. Eine Möglichkeit, um die Grosstierärzte zu entlasten, ist die Tiermedizinische PraxisassistentInnen (TPA) mit zusätzlichen Kompetenzen mittels Weiterbildungsmodulen auszubilden, sodass einfache medizinische Handlungen wie Enthornen, unblutige Kastrationen, Nachkontrollen von Wunden usw. von den Tiermed. Praxisassistenten und -assistentinnen (TPA) vorgenommen werden können. Um die medizinische Qualitätssicherung zu garantieren, ist es unerlässlich, dass die TPA’s in einer Tierarztpraxis angestellt sind. Das Tierspital Zürich als Ausbildungsstätte könnte hier Vorschub leisten. Deshalb bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Erwägungen
1. Ist die Regierung bereit, sich für die Möglichkeit von zusätzlichen Weiterbildungsmodulen beim Bund für TPA Nutztiere einzusetzen?
2. Was unternimmt die Regierung, dass bereits ausgebildete TPA ihre fehlenden Module für die Tätigkeit Nutztiere nachholen können?
3. Wie setzt sich die Regierung dafür ein, dass diese Kompetenzen zukünftig in der Grundausbildung TPA berücksichtigt werden?
4. Welche zusätzlichen Massnahmen und Möglichkeiten sieht die Regierung, dass künftige Tierärzte vermehrt die Fachrichtung Grosstiere statt Kleintiere wählen?
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Sandra Bossert, Wädenswil, und Hans Egli, Steinmaur, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1–3: Tiermedizinische Praxisassistentinnen und Praxisassistenten (TPA) können in der Nutztierpraxis mit entsprechender Ausbildung bereits heute einfache medizinische Behandlungen vornehmen. Solche Kompetenzen wurden der Verordnung des SBFI vom 6. September 2019 über die berufliche Grundbildung Tiermedizinische Praxisassistentin / Tiermedizinischer Praxisassistent mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) (SR 412.101.220.64) eingeführt und seit Lehrbeginn 2020 umgesetzt. Gemäss Art. 4 Abs. 1 Bst. h dieser Verordnung können entsprechend ausgebildete TPA unter tierärztlicher Aufsicht unter anderem die Enthornung von Kälbern und die unblutige Kastration von Kälbern und Lämmern vornehmen. Die Vetsuisse-Fakultät der Universität Zürich prüft in Absprache mit der Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte, wie und unter welchen Rahmenbedingungen Weiterbildungsmöglichkeiten für TPA geschaffen werden können. Zu Frage 4: Der Regierungsrat kann den Studierenden die Schwerpunktwahl nach dem Bachelorstudium nicht vorschreiben. Die Vetsuisse-Fakultät der Universität Zürich setzt aber auf eine Reihe von Informations- und Beratungsmassnahmen, um die Studierenden über den Schwerpunkt Nutztiere aufzuklären und ihnen ein positives Berufsbild zu vermitteln. Der Schwerpunkt Nutztiere wird den Studierenden bereits vor der Wahl der Vertiefungsrichtung im Rahmen eines speziellen Anlasses im dritten Jahreskurs vorgestellt. Zusätzlich findet in diesem Zeitraum ein Mentoringprogramm statt mit Beratungen für Studierende zum Schwerpunkt Nutztiere. Im neuen Curriculum wurde der Anteil der Lehre in der Bestandesmedizin sowohl im Kernstudium als auch im Schwerpunkt Nutztiere erhöht. Zusätzlich werden während des Rotationsjahres wochenweise Themen wie Bestandesmedizin (eine Woche Schwein und eine Woche Rind), Aspekte der Gewinnung von Fleisch (z. B. Hof- und Weidetötung zur Fleischgewinnung; Salmonellen positive Kuh am Schlachthof – was nun?) und Milch (z. B. Mastitisdiagnostik), Rindergesundheitsdienst und Agrovetwoche im Schwerpunkt Nutztiere angeboten. Am Ende des ersten Blockes der Nutztiervertiefung findet ein «Nutztiersymposium» statt, an dem verschiedene Aspekte aus dem Fachbereich anhand von Fällen, welche die Studierenden erarbeitet haben, vorgestellt werden. Dies wird von den Studierenden sehr positiv aufgenommen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli