RRB Nr. 1062/2025
Postulat Mandy Abou Shoak, Sabine Arnold und Lisa Letnansky, Zürich, betreffend Kantonspolizei: Vertrauen in die Polizei stärken, Stellungnahme
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 287/2025
Sitzung vom 22. Oktober 2025
1062. Postulat (Kantonspolizei: Vertrauen in die Polizei stärken) Die Kantonsrätinnen Mandy Abou Shoak, Sabine Arnold und Lisa Letnansky, Zürich, haben am 15. September 2025 folgendes Postulat eingereicht: Der Regierungsrat wird damit beauftrag zu prüfen und Bericht zu erstatten,
Erwägungen
1. wie auf den aktuellen Diskurs und Forschungsstand abgestützte Weiterbildungsprogramme zu Grundrechten, Antidiskriminierung, Racial-Profiling-Prävention und Deeskalation verbindlich und fortlaufend in die Aus- und Weiterbildung der Polizei integriert sind und weiter professionalisiert werden können;
2. welche Modelle einer unabhängigen Melde-, Beschwerde- und Untersuchungsstruktur möglich sind – etwa in interkantonaler Zusammenarbeit – und wie dabei ein wirksamer Whistleblowing-Schutz für Polizistinnen und Polizisten sichergestellt werden kann;
3. mit welchen Massnahmen eine offene Fehlerkultur gefördert und problematische «Cop-Culture» sowie diskriminierende Subkulturen gezielt bekämpft werden können;
4. wie ein unabhängiges Monitoring zu Fragen von Diskriminierung – etwa im Bereich von Racial Profiling – aufgebaut und weiterentwickelt werden kann, um Transparenz zu schaffen, das Vertrauen in die Polizei zu stärken und die Qualität der Polizeiarbeit kontinuierlich zu sichern. Begründung: Die jüngsten Enthüllungen aus Lausanne werfen ernsthafte Fragen zur Polizei-Kultur und zum Umgang mit Grundrechten und Diskriminierung auf: Polizisten in Lausanne haben Chatgruppen betrieben, in denen sie weit über tausend Nachrichten mit rassistischen, sexistischen und homophoben Inhalten austauschten – daran beteiligten sich mehr als 50 Angestellte der städtischen Polizei. Der Polizeiexperte Frédéric Maillard bekräftigte, dies sei kein Einzelfall1. Weiter eskalierten Proteste und Ausschreitungen in Lausanne, nachdem ein 17-jähriger Jugendlicher, Marvin, bei einer Polizeiaktion tödlich verunglückte2 .
1 https://www.swissinfo.ch/ger/polizisten-in-lausanne-wegen-rassistischer-nachrichtensuspendiert/89891365 2 https://www.tagesanzeiger.ch/lausanne-tod-eines-teenagers-156435918347
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Schweiz bereits wegen diskriminierender Polizeikontrollen verurteilt (Wa Baile vs. Schweiz). Und erst kürzlich hat das Fedpol entschieden, die Hautfarbe aus dem nationalen Fahndungsregister RIPOL zu streichen, da das Merkmal «unpräzise und kaum mehr genutzt» sei3. Das Postulat knüpft an den Massnahmenkatalog der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz an, der bereits mit EJPD, KKJPD und KSSD diskutiert wurde. Die Rückmeldungen zeigen, dass ein koordiniertes Vorgehen unter Einbezug aller staatlichen Ebenen sowie des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit grosses Potenzial hat 4. Die aktuellen Entwicklungen machen deutlich: Es braucht neue Formen von Verantwortung, Transparenz und Aufsicht, um Diskriminierung wirksam zu bekämpfen, die Qualität der Polizeiarbeit zu sichern und das Vertrauen der Bevölkerung zu stärken. 3 https://www.nzz.ch/schweiz/das-fedpol-streicht-das-merkmal-der-hautfarbe-aus-dem-
4f7876a56dc0297b537ad4db1b009e 4 https://www.humanrights.ch/de/ngo-plattform/stellungnahme-mangelhaften-umsetzung-egmr-urteils-wa-baile
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Zum Postulat Mandy Abou Shoak, Sabine Arnold und Lisa Letnansky, Zürich, wird wie folgt Stellung genommen: Das Vertrauen in die Schweizer Polizei ist gegeben. Das ist der Studie «Sicherheit 2025» (Tibor Szvircsev Tresch et al., Sicherheit 2025, Aussen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitische Meinungsbildung im Trend, Militärakademie an der ETH Zürich und Center for Security Studies, ETH Zürich, Birmensdorf und Zürich 2025, S. 117 ff.) zu entnehmen. Seit 1995 wird das Vertrauen in ausgewählte Institutionen und Behörden regelmässig erhoben. Auf einer Skala von 1 («überhaupt kein Vertrauen») bis 10 («volles Vertrauen») erreicht die Polizei einen Wert von 7,8. Für Medien und politische Parteien beträgt dieser Wert 5,6. Das Vertrauen in die Kantonspolizei ist in besonderem Masse vorhanden. So zeigen wiederholt durchgeführte Befragungen von Geschädigten von Einbruchdiebstählen, Betroffenen eines Gewaltdelikts oder Beteiligten von Verkehrsunfällen stets Zufriedenheitswerte zwischen 86% und 98% (vgl. Geschäftsberichte 2015–2024 des Regierungsrates).
Die Kantonspolizei kommt seit vielen Jahren ihren Hausaufgaben nach. Sie legt Wert auf die Durchmischung des Korps und weist einen Frauenanteil von 24% sowie einen Anteil an Doppelbürgerinnen und -bürgern von 14% auf. Es wird eine offene Führungskultur gelebt, die es möglich macht, dass Vorkommnisse oder Verfehlungen gemeldet – und in der Folge auch geahndet – werden. In wiederholten und konsequenten Schulungen setzen sich die Polizistinnen und Polizisten beispielsweise vertieft mit dem Thema Umgang mit Minderheiten auseinander. Das alles beginnt bereits in der Grundausbildung, bei den Aspirantinnen und Aspiranten, und setzt sich im Zuge der Berufslaufbahn innerhalb der Kantonspolizei fort. Rassismus hat bei der Kantonspolizei keinen Platz. All dies entspricht auch den Äusserungen des Regierungsrates im Rahmen der Beantwortung mehrerer Vorstösse (vgl. Beantwortung der Anfragen KR-Nrn. 371/2016 betreffend Racial Profiling, 481/2020 betreffend Rechtsextreme Netzwerke und rassistische Tendenzen in der Kantonspolizei Zürich, 11/2021 betreffend «Racial Profiling» und institutioneller Rassismus im Kanton Zürich und 156/2023 betreffend Rassismusprävention und -bekämpfung in der Polizei und dem Militär), die nach wie vor Gültigkeit haben. Die Kantonspolizei verlangt von ihren Mitarbeitenden in ihrem Leitbild und gestützt darauf in den Dienstvorschriften einen menschlichen und respektvollen Umgang mit Dritten und verbietet jegliches dienstliches Handeln, das von Vorurteilen aufgrund von Rasse, Ethnie, Religion oder sexueller Orientierung anderer Personen geleitet ist. Sodann hat sie seit April 2017 eine interne Dienstanweisung zur Durchführung von Personenkontrollen. Diese Richtlinie wurde von anderen Polizeikorps weitgehend übernommen. Überdies betreibt die Kantonspolizei die Fachstelle Brückenbauer. Diese hat neben der Pflege der Beziehungen zu fremden Kulturen die Aufgabe, intern das Verständnis für solche Kulturen an Rapporten und Ausbildungstagen zu fördern. Angehende Polizistinnen und Polizisten haben sich in der Grundausbildung im Fach «Community Policing» vertieft mit dem Thema «Racial Profiling» auseinanderzusetzen. Sodann werden in verschiedenen weiteren Fächern wie «Allgemeine Rechtslehre», «Ethik und Menschenrechte» und «Polizeirecht» die verschiedenen Gesichtspunkte des Gleichbehandlungsgebots sowie des Diskriminierungs- und Willkürverbots
beleuchtet. Im Fach «Polizeipsychologie» lernen die Polizeiaspirantinnen und Polizeiaspiranten überdies die Wirkung sozialer Urteile und den professionellen Umgang mit diesen kennen. Das zweite Grundausbildungsjahr wird im Flughafen geleistet. Dies erfolgt auch mit der Absicht, den Umgang mit einer interkulturell gemischten Klientel zu fördern. Im Verlaufe des zweiten Ausbildungs- jahres haben die jungen Polizistinnen und Polizisten zudem den Kurs «Interkulturelle Kompetenz» zu besuchen, in dem ihr Respekt und Verständnis im gesamten Kontakt mit Menschen anderer Kulturen gefördert wird. Schliesslich trainieren sie in einer zweitägigen Schulung unter dem Namen «ASPECT», verdächtige Personen und Situationen zu erkennen. Auch dadurch können vorschnelle, vorurteilsbelastete Personenkontrollen verhindert werden. Hinsichtlich einer unabhängigen Melde-, Beschwerde- und Untersuchungsstruktur kann auf die Ausführungen des Regierungsrates in der Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 11/2021 verwiesen werden. So kann sich jede Person mit Anliegen betreffend kantonale Behörden an den Ombudsmann wenden. Dieser prüft das vorgebrachte Anliegen, interveniert bei Konflikten und unterstützt die Beteiligten beim Finden einer fairen Lösung. Der Ombudsmann kann alle Formen des Verhaltens einer Behörde oder einer Verwaltungsstelle überprüfen, also alle Handlungen oder auch Nichthandlungen. Darüber hinaus betreiben Kanton und Stadt Zürich die Anlaufstelle Rassismus ZüRAS, an die sich von Rassismus Betroffene wenden und bei allfälligen polizeilichen Verfehlungen beraten lassen können. Des Weiteren prüft die Rechtsabteilung der Kantonspolizei bei Verstössen gegen die erwähnten Dienstvorschriften und Beschwerden jeweils die Anhebung eines internen Administrativverfahrens einschliesslich allenfalls erforderlicher personalrechtlicher Massnahmen und erstattet bei einem Verdacht auf strafbares Verhalten Anzeige an die Justizbehörden. Für weitergehende Massnahmen besteht kein Bedarf. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, das Postulat KR-Nr. 287/2025 abzulehnen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli