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RRB Nr. 1068/2019

Strassen, Stäfa, 17 Seestrasse, Oberlandstrasse bis Mühlerain, Instandsetzung, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. November 2019

1068. Strassen (Stäfa, 17 Seestrasse, Oberlandstrasse bis Mühlerain,

Erwägungen

km 45.285–46.420; Instandsetzung, Ausgabenbewilligung) Die 17 Seestrasse in Stäfa ist ein Teilstück der Hauptverkehrsstrasse von Zollikon nach Rapperswil. Auf dem Abschnitt Oberlandstrasse bis Mühlerain ist die Strasse in einem schlechten Zustand und muss zur Werterhaltung und aus Gründen der Verkehrssicherheit instand gesetzt werden. Die Fahrbahn weist Spurrinnen, Risse, Ausbrüche sowie defekte Abschlüsse auf. Diese werden den geltenden Normen angepasst. Zudem zeigen Kanal-TV-Aufnahmen, dass auf verschiedenen Abschnitten Strassenentwässerungsleitungen, Schächte und Schachtarmaturen ersetzt werden müssen. Die bestehende Lichtsignalanlage Nr. 39 wird ersetzt und der entsprechende Knoten Seestrasse/Oberlandstrasse mit einer separaten Fahrradspur versehen. Zur Verbesserung der Fussgängersicherheit werden die Fussgängerübergänge gemäss der heute geltenden Norm ausgebaut. In Absprache mit der Sektion Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen des Tiefbauamts wird die Strassenbeleuchtung teilweise erneuert und den heutigen Bedürfnissen angepasst. Des Weiteren ist der schadhafte Bachdurchlass beim «Zehntentrottenbach» zu ersetzen. Aufgrund der Schadenbilder und des Laborberichts wurde mit der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamts ein Sanierungsvorschlag ausgearbeitet. Diese Instandsetzung sieht im Wesentlichen folgende Massnahmen vor: – Fahrbahninstandsetzung (neue Trag-, Binder- und Deckschicht sowie stellenweise Ersatz der Fundation); – Instandsetzung der Strassenentwässerung und Umrüstung auf Filtersäcke; – Ersatz der defekten Fahrbahnabschlüsse; – Verbreiterung bergseitiges Trottoir auf eine durchgehende Breite von 2 m; – Verbreiterung seeseitiges Trottoir betreffend Seeuferweg; – Anpassung von Fussgängerübergängen nach neuer Norm; – Vernetzung der Lichtsignalanlagen (LSA) mit neuem, durchgehendem Trassee; – Neubau der LSA Nr. 39 mit separater Fahrradspur; – Erneuerung der Strassenbeleuchtung; – Ersatz Bachdurchlass «Zehntentrottenbach».

Diese Strasseninstandsetzung wird in Abstimmung mit dem Neubau von Kanalisations- und Werkleitungen durch die Gemeinde Stäfa ausgeführt. Das Unterhaltsprojekt ist im Programm Verkehr und Infrastruktur 2020 enthalten. Die Kosten setzen sich gemäss Finanzplan vom 31. Oktober 2019 wie folgt zusammen: in Franken Erwerb von Grund und Rechten 20 000 Bauarbeiten 3 000 000 Nebenarbeiten 1 000 000 Technische Arbeiten 200 000 Total 4 220 000 Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) gebundene Ausgabe von Fr. 4 220 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400. 3141 0 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-40316), zu bewilligen. Der Betrag ist im Budgetentwurf 2020 enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung der 17 Seestrasse, Oberlandstrasse bis Mühlerain in Stäfa, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 4 220 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2019)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, Art. 37 — read in the version of March 1, 2018; the act was consolidated again on January 1, 2021, January 1, 2022, July 1, 2022, and July 1, 2022.

Cited in