RRB Nr. 1073/2019
Justizvollzugsanstalt Pöschwies, Mobilfunk- und WLAN-Detektion, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. November 2019
1073. Justizvollzugsanstalt Pöschwies, Mobilfunk- und
Erwägungen
WLAN-Detektion (gebundene Ausgabe)
Ausgangslage Die heutige Justizvollzugsanstalt (JVA) Pöschwies wurde 1995 eröffnet. Sie ist mit 400 Plätzen für straffällige Männer die grösste geschlossene Institution der Schweiz für den Straf- und Massnahmenvollzug. Der unerlaubte Mobiltelefonbesitz von Gefangenen ist seit Jahren eine grosse Herausforderung im geschlossenen Justizvollzug und stellt in der JVA Pöschwies ein bedeutendes Risiko dar. Damit können unter anderem illegale Geschäfte abgewickelt, Zeuginnen und Zeugen bedroht, Bekannte unter Druck gesetzt und andere Gefangene vor Kontrollen gewarnt werden. Mit dem technologischen Fortschritt haben sich auch die Mobiltelefone entwickelt. So gibt es sehr kleine Mobiltelefone, beispielsweise auch in Uhren oder Kugelschreibern, was die Bedrohungslage noch verschärft. Ein erster Pilotversuch mit einer Detektionsanlage wurde in der JVA Pöschwies 2004 durchgeführt. Die damalige Technik führte zu keiner zufriedenstellenden Lösung. Auch der zweite Versuch verlief erfolglos. In einem dritten Pilotversuch Ende 2016 wurde ein System getestet, dass auch in der JVA Lenzburg im Einsatz ist. Der Pilotversuch verlief erfolgreich. Die Anzahl Fehlalarme konnten auf ein Minimum gesenkt werden.
Projekt Zur Detektion der unerlaubten Nutzung von Mobilgeräten sind in allen Zellen und Etagenduschen des Sicherheitsgebäudes, in der Wohneinheit Normalvollzug, im Haus Lägern, im Erweiterungsbau der JVA sowie in allen Arbeitszellen im Sicherheitsgebäude Antennen für eine Detektion vorgesehen. Pro Raum werden in einem gemeinsamen Gehäuse zwei Antennen eingebaut. Diese Antennen überwachen die gebräuchlichen Frequenzbänder für Mobilfunk und WLAN. Durch die vorgelagerten Pilotversuche wurde ein Produkt evaluiert, das den Anforderungen an die Genauigkeit der Detektion entspricht und eine geringe Fehleranfälligkeit aufweist.
Bei einer Detektion wird auf dem Leitsystem automatisch ein Gebäudegrundriss aufgeschaltet, auf dem markiert ist, in welchem Raum die unerlaubte Nutzung stattgefunden hat. Dadurch können die betrieblich notwendigen Massnahmen umgehend vom Sicherheitspersonal angeordnet werden. Die Erstellung des Systems verbessert die Sicherheit in der JVA Pöschwies. Unerlaubtes Nutzen von Mobilgeräten und WLAN wird unterbunden.
Finanzielles Die Kosten für die Mobilfunk- und WLAN-Detektion in der JVA Pöschwies belaufen sich gemäss Kostenvoranschlag vom 28. März 2019 auf Fr. 2 660 000 und setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle 1: Baukostenplan (BKP) BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten in Franken 0 Grundstück 0 1 Vorbereitungsarbeiten 0 2 Gebäude 2 293 000 3 Betriebseinrichtungen 0 4 Umgebung 0 5 Baunebenkosten 117 000 6 Reserve 250 000 9 Ausstattung 0 Total (einschliesslich 7,7% MWSt) 2 660 000 Der Kostenvoranschlag weist eine Genauigkeit von ±10% aus (Kostenstand 15. Mai 2018, Zürcher Index der Wohnbaupreise: 1. April 2018, Basis 1939, 1036,8 Punkte). Unerlaubtes Nutzen von Mobilgeräten und WLAN stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko in der JVA Pöschwies dar. Deshalb ist zur Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebenen Verwaltungsaufgaben der Einbau einer Mobilfunk- und WLAN-Detektion zwingend erforderlich und gestützt auf § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 660 000 durch den Regierungsrat zu bewilligen. Tabelle 2: Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (in Franken) (Bauteilgruppe) in Franken in % Jahre Abschreibung kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 0 0 80 0 0 0 Hochbauten Rohbau 2 0 0 40 0 0 0 Hochbauten Ausbau 0 0 30 0 0 0 Hochbauten Installationen 2 660 000 100 10 266 000 19 950 285 950 Hochbauten Ausstattung 0 0 10 0 0 0 Total 2 660 000 100 266 000 19 950 285 950
Es fallen keine personellen und betrieblichen Folgekosten an. Für das Vorhaben sind in der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, im Budget 2019 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2020–2023 keine Gelder eingestellt. Der Betrag von Fr. 2 660 000 wird innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, kompensiert. Die Durchführung steht unter dem Vorbehalt, dass das Vorhaben im Rahmen der zur Verfügung stehenden Budgetkredite der Investitionsrechnung finanziert werden kann und im Vergleich zu anderen Vorhaben priorisiert wird.
Auf Antrag der Baudirektion und der Direktion der Justiz und des Innern
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Für den Einbau einer Mobilfunk- und WLAN-Detektion in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 660 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohnbaupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2018)
III. Mitteilung an die Direktion der Justiz und des Innern, die Finanzdirektion sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli