RRB Nr. 1074/2025
Anfrage Anita Borer, Uster, Andreas Keiser, Glattfelden, und Ueli Bamert, Zürich, betreffend Zunehmender Drogenkonsum – wie kann er gestoppt werden?, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 310/2025
Sitzung vom 29. Oktober 2025
1074. Anfrage (Zunehmender Drogenkonsum – wie kann er gestoppt werden?) Kantonsrätin Anita Borer, Uster, sowie die Kantonsräte Andreas Keiser, Glattfelden, und Ueli Bamert, Zürich, haben am 29. September 2025 folgende Anfrage eingereicht: Der zunehmende Drogenkonsum und die damit verbundenen öffentlichen und strafrechtlichen Probleme werfen Fragen nach der Wirksamkeit der bisherigen Massnahmen, der Rollenverteilung von Polizei und Justiz sowie der notwendigen Anpassungen auf. Wir bitten den Regierungsrat daher um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Wie schätzt der Regierungsrat die aktuelle Lage im Kanton Zürich in Bezug auf den offenen Drogenkonsum und neue Substanzen (z. B. Crack, Fentanyl) ein?
2. Welche Massnahmen bestehen zur wirksamen Eindämmung? Welche zusätzlichen Schritte hält der Regierungsrat für notwendig?
3. Welche Probleme bestehen bei der Verfolgung von Drogendelikten durch Polizei und Justiz (z. B. Ressourcen, Verfahren, Strafrahmen)?
4. Wir beurteilt der Regierungsrat die aktuelle Rollenverteilung zwischen Stadtpolizei Zürich und Kantonspolizei Zürich im Bereich Drogenkonsum und -handel?
5. Gibt es Doppelspurigkeiten oder Lücken in der Zuständigkeit, und welche Anpassungen wären notwendig, um die Zusammenarbeit effizienter zu gestalten?
6. Ist der Regierungsrat bereit, eine Evaluation vorzunehmen, ob die bestehende Aufgabenteilung zwischen kommunaler und kantonaler Polizei im Drogenbereich noch zeitgemäss ist?
7. Welche Erkenntnisse liegen zur Verflechtung des Drogenhandels mit organisierter Kriminalität im Kanton Zürich vor, und welche Massnahmen sind vorgesehen, um diesem Phänomen entgegenzuwirken?
8. Welche zusätzlichen rechtlichen oder organisatorischen Anpassungen wären aus sich des Regierungsrats nötig, damit Polizei und Justiz wirksamer gegen wiederhalte Dorgendelikte und Intensivtäter vorgehen können?
9. Wie wird sichergestellt, dass nach einer Intervention (z. B. Festnahme, Therapie) eine nachhaltige Betreuung und Reintegration erfolgt, um Rückfälle zu vermeiden?
10. Ist der Regierungsrat bereit, eine regelmässige Berichterstattung zum Thema Drogenkonsum, organisierte Kriminalität und polizeiliche Zuständigkeiten vorzulegen?
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Anita Borer, Uster, Andreas Keiser, Glattfelden, und Ueli Bamert, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Schweizweit wird eine Zunahme des Drogenkonsums im öffentlichen Raum festgestellt. Im Kanton Zürich ist vor allem die Stadt Zürich betroffen. Die Entstehung bzw. das Wiedererstarken des Konsums im öffentlichen Raum ist eng mit einer deutlichen Zunahme des Konsums von Kokainbase in Form von «Crack» verbunden. Die Kombination aus hoher Verfügbarkeit, tiefen Preisen und grosser Nachfrage aufgrund des Abhängigkeitspotenzials hat zu einer raschen Entstehung öffentlicher Drogenszenen geführt. Hinweise auf eine verstärkte Verbreitung sogenannter «Neuer Psychoaktiver Substanzen» (NPS, Substanzen gemäss Verzeichnis e Betäubungsmittelverzeichnisverordnung [SR 812.121.11]) oder hochpotenter Opioide wie Fentanyl und seiner Derivate liegen aus polizeilicher Sicht für den Kanton Zürich jedoch nicht vor. Zu Fragen 2–6: Die Polizeien im Kanton Zürich beobachten die Lage des Handels und des Konsums von Betäubungsmitteln sehr genau, stehen in regelmässigem Austausch und ergreifen die notwendigen Massnahmen. Dazu gehören präventive, niederschwellige Personenkontrollen, Wegweisungen und Fernhalteanordnungen sowie konsequente Strafverfolgung von Konsum und Handel sowie von Beschaffungskriminalität. Die diesbezügliche Aufgabenteilung zwischen Kantonspolizei und den Kommunalpolizeien hat sich in der Praxis bewährt. Die Zuständigkeiten sind klar geregelt und es erfolgen auf verschiedenen Stufen regelmässige fallbezogene Absprachen. Es besteht kein Bedarf für Anpassungen oder eine Evaluation. Zur Bekämpfung und Verfolgung von Betäubungsmitteldelikten arbeitet die Kantonspolizei eng mit anderen Polizeikorps und mit der Staatsanwaltschaft zusammen. Die im illegalen Betäubungsmittelhandel tätigen kriminellen Netzwerke agieren ohne Rücksicht auf Kantons- und
Landesgrenzen, was die Strafverfolgung zusätzlich erschwert, und eine enge nationale und internationale Zusammenarbeit erfordert. Diese Verfahren sind umfangreich, rechtlich und technisch komplex und damit entsprechend ressourcenintensiv. Zu Fragen 7 und 8: Es besteht ein enger Zusammenhang zwischen organisierter Kriminalität und Betäubungsmittelhandel. So kann es als gesichert angesehen werden, dass die organisierte Kriminalität im Kanton Zürich durch den Verkauf von Betäubungsmitteln, insbesondere von Kokain, hohe Profite erwirtschaftet, die weitere kriminelle Aktivitäten wie z. B. professionelle Geldwäscherei und Korruptions- und Unterwanderungsbestrebungen im In- und Ausland alimentieren. Im Rahmen des Strafverfolgungsschwerpunktes «Verhinderung von clanartigen kriminellen Strukturen» (RRB Nr. 351/2023) werden unter der Leitung der Kantonspolizei Massnahmen erarbeitet, um wirksam gegen organisierte Kriminalität vorzugehen. Die Erkennung und Bekämpfung krimineller Netzwerke erfordert auch einen unkomplizierten Datenaustausch auf nationaler Ebene und Mittel, um die grosse Menge an Daten, die in diesen umfangreichen Verfahren anfallen, analysieren zu können. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen für den Kanton Zürich sollen mit der Vorlage 5977a geschaffen werden. Sie werden zurzeit in der Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit des Kantonsrates beraten. Zu Frage 9: Der Kanton unterstützt im Bereich der beitragsberechtigten Institutionen verschiedene Institutionen, die sich für Drogenabhängige einsetzen. Zu Frage 10: Hinsichtlich der Berichterstattung ist festzuhalten, dass bereits detaillierte Angaben zu Betäubungsmitteln sowohl in der Schweizerischen Gesundheitsbefragung des Bundesamtes für Statistik als auch in der polizeilichen Kriminalstatistik enthalten sind. Weitere regelmässige Berichterstattungen sind nicht notwendig.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli