RRB Nr. 1087/2025
Denkmalpflegefonds, Verein Einfach Zürich, Betriebsbeitrag 2026–2029, Zusicherung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Oktober 2025
1087. Denkmalpflegefonds, Verein Einfach Zürich (Betriebsbeitrag 2026–2029)
Erwägungen
A. Ausgangslage Mit Eingabe vom 14. Mai 2025 ersucht der Verein Einfach Zürich, Zürich, den Kanton um einen Betriebsbeitrag von insgesamt Fr. 1 230 000 (2026–2029) zur Finanzierung des Betriebs, der Begleitveranstaltungen und des inhaltlichen Weiterbaus der Ausstellungsangebote des Netzwerkprojekts Einfach Zürich. Zurzeit sind der Kanton Zürich, vertreten durch das Staatsarchiv, und die Stadt Zürich, vertreten durch die Dienstabteilung Kultur des Präsidialdepartements, einzige Aktivmitglieder des Vereins Einfach Zürich.
B. Die Institution Einfach Zürich Der Kanton Zürich verfügt zwar über zahlreiche Institutionen, die Kulturgeschichte vermitteln, jedoch gab es lange Zeit keinen Ort, an dem dieses Wissen gebündelt präsentiert und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden konnte: Stadt und Kanton Zürich besitzen kein eigenes zentrales Museum – auch, weil die kulturgeschichtlichen Zürcher Bestände mit der Gründung des Landesmuseums 1898 in dessen Sammlungen integriert worden sind. Diese Lücke konnte 2019 geschlossen werden. 2019 eröffnete die permanente Ausstellung «Einfach Zürich», die 2020 und 2023 inhaltlich aktualisiert und um 23 Themen erweitert wurde. Die Ausstellung wird von einem reichhaltigen Rahmenprogramm begleitet. Für die Ausstellung sowie das Rahmenprogramm verantwortlich ist der Verein Einfach Zürich. Trägerschaft bilden Stadt und Kanton Zürich in Kooperation mit dem Landesmuseum. Auftrag des Vereins Einfach Zürich ist, die Geschichte von Stadt und Kanton Zürich an zentraler Lage kompakt, niederschwellig und für alle Altersgruppen attraktiv zu vermitteln und gleichzeitig auf die zahlreichen dezentralen Einrichtungen im Kanton zu verweisen, die sich auf unterschiedliche Weise ebenfalls Aspekten der Zürcher Geschichte widmen, also eine Wegweiserfunktion einzunehmen. Der Verein tut dies mit der permanenten Ausstellung im Landesmuseum und dem Rahmenprogramm, das auf spielerische Weise an diese anknüpft.
C. Finanzierung Mit Beschluss vom 6. Juni 2016 bewilligte der Kantonsrat einen Projektbeitrag von 2,1 Mio. Franken aus dem Lotteriefonds zugunsten der Interessengemeinschaft «Zürich im Landesmuseum» (Vorlage 5242). In Ziff. 4 der Weisung wurde festgehalten, dass die Stadt Zürich, der Kanton Zürich und das Landesmuseum vereinbart hatten, die dereinst anfallenden Betriebskosten drittelsparitätisch aufzuteilen, wobei die Stadt und der Kanton Zürich je höchstens Fr. 300 000 pro Jahr beisteuern (Kostendach) und das Landesmuseum seinen Anteil in Form von Sachleistungen wie Mieterlass, Bewachung, Informatik usw. bestreitet. Nach einem Betriebsbeitrag von Fr. 170 000 für das Jahr 2018 (dessen Höhe vom Zeitpunkt der Übergabe der Ausstellungsräume durch das Landesmuseum an Einfach Zürich abhing) leistete der Kanton seit 2019 einen jährlichen Beitrag von Fr. 300 000 (RRB Nrn. 683/2018 und 294/ 2022). Die Stadt Zürich hat am 5. Februar 2025 die beantragten Betriebsbeiträge für die Periode 2026–2029 bewilligt. Ebenso hat sie der Erhöhung der Betriebsbeiträge um je Fr. 15 000 für 2028 und 2029 zugestimmt. Die Zustimmung erfolgte unter dem Vorbehalt, dass der Kanton eine solche Erhöhung ebenfalls bewilligt. Der Verein bestätigt, dass das Landesmuseum die Erhöhung der Betriebsbeiträge mit Sachleistungen im gleichen Umfang mittragen werde. Der Verein Einfach Zürich hat für die Erneuerung seiner Dauerausstellung ab 2028 um einen Beitrag aus dem Gemeinnützigen Fonds von Fr. 1 560 000 ersucht und mit RRB Nr. 96/2025 erhalten (unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Kantonsrates). Der Beitrag für die Erneuerung der Dauerausstellung ist sachverwandt, aber nicht Teil des vorliegenden Beitragsgesuchs, das sich allein auf die Betriebskosten bezieht.
D. Kostenzusammenstellung Für 2026–2029 budgetiert der Verein folgende Betriebsdefizite (in Franken): 2026 2027 2028 2029 Total Aufwand (hauptsächlich Löhne 916 000 916 000 965 000 965 000 und kulturelle Produktion) Total Ertrag (einschliesslich Beiträge Stadt 600 000 600 000 630 000 630 000 Zürich und Schweizerisches Nationalmuseum, ohne Beiträge Kanton Zürich) Betriebsdefizit 300 000 300 000 315 000 315 000
E. Gesuchsbeurteilung Die Gesuchsbeurteilung erfolgt gemäss § 6 der Denkmalpflegefondsverordnung (DPFV, LS 612.4) durch den Fachausschuss Betriebsbeiträge, den die Abteilung Archäologie und Denkmalpflege und das Staatsarchiv gemeinsam bilden. Die beiden Vertreter des Staatsarchivs, die dem Gremium zur Beurteilung von Gesuchen für Betriebsbeiträge angehören, waren Partei bei der Gründung des Vereins Einfach Zürich bzw. Vorstandsmitglied bei der jetzigen Gesuchstellung und traten daher bei der Beurteilung des Gesuchs in den Ausstand. Die Abteilung Archäologie und Denkmalpflege hat das Beitragsgesuch im Sinne des Auftrags gemäss dem Lotteriefondsgesetz (LFG, LS 612) sowie gemäss § 5 DPFV geprüft. Mit Beschluss vom 6. Juni 2016 hielt der Kantonsrat fest, dass die Finanzierung zu jeweils einem Drittel durch Bund, Kanton und Stadt erfolge. Die Finanzierung des Bundes erfolgte über Sachleistungen des Landesmuseums. Dieses stellte dem Verein Sachleistungen, die den Anteil des Bundes überstiegen, in Rechnung. Dies brachte die ursprünglich vereinbarte Drittelsparität aus dem Lot. Die Archäologie und Denkmalpflege würdigt die in den letzten vier Jahren vorgenommenen Anstrengungen, um mit dem Landesmuseum die ursprünglich vereinbarte Drittelsparität der Finanzierung wiederherzustellen. Ferner begrüsst sie, dass mit dem Landesmuseum auch eine Vereinbarung für den Verbleib der Dauerausstellung «Einfach Zürich» im Landesmuseum getroffen werden konnte. Der Verein hat in den letzten Jahren zudem einen Quantensprung in der Vernetzung mit Kulturinstitutionen im ganzen Kanton erreicht. Er wird so seiner geplanten «Leuchtturmfunktion» gerecht, die jeweils auf Kulturinstitutionen im ganzen Kanton verweist. Bereits jetzt stellt der Verein zudem die Weichen für die Erneuerung seiner Dauerausstellung. Die periodische Erneuerung rund alle zehn Jahre ist im Museumsbereich üblich. Die Eingabe an den Gemeinnützigen Fonds für einen entsprechenden Projektbeitrag zeugt von einer umsichtigen und langfristigen Planung. Wünschenswert bleibt die Gründung eines Gönnervereins und die Gewinnung von privaten Sponsorinnen und Sponsoren. Mit einer massvollen Erhöhung des seit 2019 unveränderten Betriebsbeitrags ab 2028 gleicht der Verein im Wesentlichen die im Zeitraum von zehn Jahren erfolgte Teuerung aus.
F. Beitragsgewährung und Auflagen Gemäss § 1 Abs. 1 lit. d in Verbindung mit § 3 Abs. 2 LFG werden die Mittel des Denkmalpflegefonds für gemeinnützige Zwecke im Bereich Denkmalpflege verwendet. Dabei müssen die unterstützten Vorhaben gemeinnützig sein und nicht der Erfüllung öffentlich-rechtlicher gesetzlicher Verpflichtungen dienen, einen Bezug zum Kanton Zürich aufweisen und in erster Linie dessen Bevölkerung zugutekommen sowie von hoher Qualität und langfristiger Wirkung sein (§ 6 Abs. 1 LFG). Darunter fallen insbesondere auch Betriebsbeiträge zugunsten ausgewählter kulturhistorischer Organisationen, die jedoch für längstens fünf Jahre gewährt werden können; über eine Verlängerung ist neu zu entscheiden (§ 6 Abs. 2 LFG, § 2 lit. b DPFV). Diese Voraussetzungen werden vom Verein Einfach Zürich und von der von ihm betriebenen Ausstellung und den Veranstaltungen erfüllt. Gemäss § 9 Abs. 2 LFG entscheidet über Beiträge bis 1 Mio. Franken die Baudirektion und über Beiträge bis 2 Mio. Franken der Regierungsrat abschliessend. Bei mehrjährigen Betriebsbeiträgen ist der Gesamtbetrag massgebend (§ 9 Abs. 3 LFG). An die Betriebskosten des Vereins Einfach Zürich ist somit für die Jahre 2026–2027 ein jährlicher Beitrag von Fr. 300 000 und für die Jahre 2028–2029 ein jährlicher Beitrag von Fr. 315 000 zu gewähren. Der Beitrag geht zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8940, Denkmalpflegefonds. Der Betrag ist im Budgetentwurf 2026 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2026–2029 mit jeweils Fr. 300 000 bzw. Fr. 315 000 pro Planjahr eingestellt. Der Fonds kann diese Verpflichtung mit den ihm zugewiesenen Mitteln erfüllen. Der Verein hat die Auszahlung des gewünschten Betrags jährlich bei der Baudirektion zu beantragen. Die Auszahlung erfolgt, nachdem die Abteilung Archäologie und Denkmalpflege das Budget des Vereins für das entsprechende Beitragsjahr und die Rechnung des Vorjahres geprüft und genehmigt hat.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. An die Betriebskosten des Vereins Einfach Zürich wird für den Zeitraum 2026–2029 ein Beitrag von Fr. 1 230 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8940, Denkmalpflegefonds, zugesichert.
II. Der Verein Einfach Zürich hat die Auszahlung des gewünschten Betrags jährlich bei der Baudirektion zu beantragen. Die Auszahlung erfolgt nach der Prüfung und Genehmigung des Budgets für das entsprechende Beitragsjahr und der Rechnung des Vorjahres durch die Abteilung Archäologie und Denkmalpflege.
III. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
IV. Mitteilung an den Verein Einfach Zürich, Mühlebachstrasse 174, Postfach, 8034 Zürich, sowie an die Direktion der Justiz und des Innern, die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli