RRB Nr. 1091/2018
Amt für Justizvollzug, Standortstrategie «Geschlossener Vollzug», Genehmigung, Auftrag
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. November 2018
1091. Amt für Justizvollzug, Standortstrategie «Geschlossener Vollzug»
Erwägungen
A. Ausgangslage Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 680/2017 die Direktion der Justiz und des Innern und die Baudirektion beauftragt, für den geschlossenen Justizvollzug eine Standortstrategie zu erarbeiten. Die Strategie soll aufzeigen, wie der zukünftige Flächenbedarf für den geschlossenen Vollzug im Kanton Zürich sichergestellt werden kann. In einem strukturierten Strategieprozess haben das Amt für Justizvollzug und das Immobilienamt unter Berücksichtigung der bestehenden Justizvollzugsinfrastruktur im Kanton Zürich und ausserkantonaler Angebote die Standortstrategie «Geschlossener Vollzug» erarbeitet. Die Ausgangslage dazu bildeten die Bedarfsprognosen für die notwendigen Haftplätze in den unterschiedlichen Vollzugsarten im Kanton Zürich bis zum Jahr 2035 sowie betriebliche und bautechnische Untersuchungen der bestehenden Infrastrukturen im Bereich des geschlossenen Vollzugs.
B. Bedarfsprognose und Analyse der bestehenden Infrastrukturen Die aktualisierte Bedarfsprognose des Amtes für Justizvollzug weist bis zum Jahr 2035 einen Mehrbedarf von rund 50 Haftplätzen, vorwiegend im Bereich des Kurzstrafenvollzugs, aus. Unter Berücksichtigung der heute bestehenden Kapazitäten in den Gefängnissen Affoltern, Horgen und der Abteilung Vollzug im Flughafengefängnis sowie der vollständigen Aufhebung der Doppelbelegung im Erweiterungsbau der Justizvollzugsanstalt Pöschwies wird für den Kurzstrafenvollzug von einem Gesamtbedarf von rund 290 Vollzugsplätzen bis zum Jahr 2035 ausgegangen. Für den Bereich des Langstrafenvollzugs im Kanton Zürich werden gemäss Prognose die bestehenden Kapazitäten in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies ausreichen (einschliesslich Aufhebung Doppelbelegung und Minderbelastung durch ausserkantonale Gefangene). Die Untersuchungen der bestehenden Justizvollzugsinfrastrukturen haben aufgezeigt, dass die für den Kurzstrafenvollzug genutzten Gefängnisse Affoltern, Horgen und die Abteilung Vollzug im Flughafengefängnis die massgeblichen Flächenstandards des Bundesamts für Justiz nur teilweise erfüllen und quantitativ und qualitativ nicht genügen, um den zukünftigen Bedarf im Kurzstrafenvollzug zu decken.
Die Standorte Affoltern am Albis und Horgen bieten aus baulicher Sicht ein beschränktes Entwicklungspotenzial und keine zweckdienlichen Ausbaumöglichkeiten. Aufgrund des technischen und baulichen Zustands sind in den beiden Gefängnissen mittelfristig umfangreiche Sanierungsvorhaben notwendig, die nur mit temporären Schliessungen der Gefängnisse verwirklicht werden können.
C. Prüfung unterschiedlicher Varianten Gestützt auf die in Erwägung B beschriebene Ausgangslage wurden im Rahmen des Strategieprozesses unterschiedliche Varianten für die Deckung des zukünftigen Bedarfs an Haftplätzen für den Kurzstrafenvollzug entwickelt und geprüft. Dabei wurden insbesondere die Chancen und Risiken einer potenziell neu zu erstellenden, zusätzlichen Justizvollzugsanstalt im Kanton Zürich sowie die Ausbaupotenziale der bestehenden Justizvollzugsanstalt Pöschwies untersucht. Berücksichtigt wurden in der Variantenentwicklung auch Kompensationsmöglichkeiten durch Nutzung von Haftplätzen in ausserkantonalen Einrichtungen und innerhalb des Kantons Zürich. Weiter wurden auch die Nutzungsmöglichkeiten des Flughafengefängnisses vertieft geprüft, in welchem heute neben der Vollzugsabteilung hälftig auch eine Abteilung für die ausländerrechtliche Administrativhaft geführt wird.
D. Standortstrategie Die vom Amt für Justizvollzug und vom Immobilienamt als die am zukunftsfähigsten beurteilte Variante sieht vor, dass die beiden Gefängnisse Affoltern und Horgen aufgrund ihrer ungeeigneten betrieblichen Strukturen und dem beschränkten Entwicklungspotenzial geschlossen werden und die Justizvollzugsanstalt Pöschwies, die heute mehrheitlich dem Vollzug von längeren Haftstrafen dient, innerhalb der bestehenden Umfassungsmauer erweitert wird. Dabei sollen rund 120 zusätzliche Vollzugsplätze geschaffen (mit Erweiterungsmöglichkeit auf rund 180 Plätze) sowie die bestehenden Infrastrukturen in den Bereichen Sicherheit, Verwaltung, Personal usw. abgestimmt auf zusätzliche rund 180 Plätze erweitert werden. Die Abteilung Vollzug im Flughafengefängnis kann mit dieser Variante geschlossen und das Platzangebot für die ausländerrechtliche Administrativhaft an diesem Standort erweitert werden. Die 120 zusätzlich zu schaffenden Plätze für den Kurzstrafenvollzug in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies entsprechen einem Realersatz für die beiden zu schliessenden Gefängnisse Affoltern und Horgen. Zusammen mit den vom Kanton Zürich in der neuen Justizvollzugsanstalt Cazis Tignez im Kanton Graubünden zu belegenden Plätzen (Konkordatsan- stalt) sowie den Kompensationsmöglichkeiten in Zürcher Justizvollzugseinrichtungen soll damit der prognostizierte Bedarf bis 2035 im Bereich des geschlossenen Vollzugs abgedeckt werden. Diese Strategievariante zeichnet sich gegenüber anderen geprüften Varianten dadurch aus, dass eine Verdichtung der Vollzugsarten innerhalb der bestehenden Umfassungsmauer und in Anbindung an die allgemeinen Sicherheitsanlagen in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies möglich ist. Der grösseren Komplexität vor allem im Bereich des Betriebsaufbaus und der Kulturentwicklung durch den Ausbau des Platzangebots an diesem Ort stehen somit betriebliche Synergiepotenziale gegenüber. Die Justizvollzugsanstalt Pöschwies bietet genügend Entwicklungsfläche, um die Vollzugsstandards des Bundesamts für Justiz einzuhalten, was an den Standorten Affoltern und Horgen und im Flughafengefängnis nicht möglich ist. Die Variante verringert auch das Risiko von Fehlinvestitionen in bestehende und sanierungsbedürftige Gefängnisse, die betrieblich
nicht den Bundesstandards genügen. Mit der Umwandlung der Vollzugsabteilung im Flughafengefängnis können zudem an einem idealen Standort zusätzliche, auch anderen Kantonen offenstehende Platzkapazitäten für den Vollzug von ausländerrechtlicher Administrativhaft geschaffen werden. Die anderweitige Verwendung der Gefängnisse in den Bezirksanlagen Affoltern und Horgen wird geprüft.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Baudirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Die unter Erwägung D beschriebene Standortstrategie wird genehmigt.
II. Die Direktion der Justiz und des Innern wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Baudirektion die Standortstrategie umzusetzen.
III. Mitteilung an die Baudirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli