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RRB Nr. 1093/2020

Strassen, Turbenthal, 828 Girenbadstrasse, unterhalb Restaurant Girenbad bis Gemeindegrenze Zell, Strasseninstandsetzung, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. November 2020

1093. Strassen (Turbenthal, 828 Girenbadstrasse, unterhalb

Erwägungen

Restaurant Girenbad bis Gemeindegrenze Zell, km 1.900–2.700, Strasseninstandsetzung; Ausgabenbewilligung) Die Girenbadstrasse in Turbenthal im Abschnitt Restaurant Girenbad bis zur Gemeindegrenze Zell wurde in den Jahren 1961 bzw. 1968 ausgebaut. Als letzte Massnahme wurden in den Jahren 1993 bis 1995 die Trag- und Deckschicht ersetzt und die Ränder verstärkt. Die Substanz des Strassenoberbaus ist in Bezug auf die Belagsschichtdicken sehr unterschiedlich. Die Fahrbahnoberfläche ist ausgemagert und weist leichte Verformungen auf. Zudem sind örtliche Setzungen und viele Belagsrisse vorhanden. Zur Erhaltung des noch intakten Strassenunterbaus und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit muss die Fahrbahn saniert werden. Aufgrund umfangreicher Laboruntersuchungen und in Absprache mit der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamts wird auf dem Teilstück km 1.900–2.245 der Belag vollständig ersetzt und eine neue Trag-, Binder- und Deckschicht eingebaut. Im Teilstück km 2.245–2.700 wird der bestehende Belag abgefräst und durch eine neue Binder- und Deckschicht ersetzt. Die Fundationsschicht muss im Teilstück km 1.956–2.245 ersetzt werden. Einzelne Haltungen der Entwässerungsleitungen und Schächte sind zu ersetzen oder anzupassen. Die bestehenden Randabschlüsse werden gesamthaft erneuert und die Fahrbahnränder teilweise verstärkt. Die Absprache und Koordination mit der Gemeinde, dem Verkehrsbetrieb und allen Werkeigentümern hat stattgefunden. Das Unterhaltsprojekt ist im Programm Verkehr und Infrastruktur 2021 enthalten. Für die Strasseninstandsetzungsarbeiten ist gemäss Finanzplan vom 18. September 2020 mit folgenden Kosten zu rechnen: in Franken Bauarbeiten 1 450 000 Nebenarbeiten 160 000 Technische Arbeiten 130 000 Total 1 740 000

Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gebundene Ausgabe gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) von Fr. 1 740 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400. 31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-30608), zu bewilligen. Die Ausgabe ist im Budgetentwurf 2021 enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung der 828 Girenbadstrasse, Gemeinde Turbenthal, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 740 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2020)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, Art. 37 — read in the version of March 1, 2018; the act was consolidated again on January 1, 2021, January 1, 2022, July 1, 2022, and July 1, 2022.

Cited in