Standing: How later courts treated this decision has not been analysed. None of the 2 citing decisions has been analysed.

RRB Nr. 1095/2024

Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus, Einlage und Zuwendungen im Behandlungs- und Nachsorgebereich 2024

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. Oktober 2024

1095. Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus (Einlage und Zuweisung für den Behandlungs- und Nachsorgebereich 2024)

Erwägungen

A. In der Schweiz erhalten die Kantone jährlich 10% des Reinertrags aus der Spirituosenbesteuerung (vgl. Art. 44 Alkoholgesetz [AlkG; SR 680]). Dieser Anteil ist gestützt auf Art. 45 Abs. 2 AlkG zur Bekämpfung des Alkoholismus, des Suchtmittel-, Betäubungsmittel- und Medikamentenmissbrauchs in ihren Ursachen und Wirkungen zu verwenden. Der Kanton Zürich weist seinen Kantonsanteil jeweils dem Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus zu (nachfolgend: Alkoholfonds; Bestandteil der Leistungsgruppe Nr. 3920, Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus und der Spielsucht).

B. Der 2024 durch den Bund ausbezahlte Kantonsanteil (Alkoholzehntel 2023) beträgt Fr. 4 761 191. Da Fondsguthaben von Fonds im Fremdkapital seit 2017 zum Kontokorrentzinssatz von 0% verzinst werden, kommen keine weiteren Erträge hinzu. Gemäss dem mit RRB Nr. 2587/1998 festgelegten Verteilschlüssel sollen der Sicherheitsdirektion davon 55% bzw. Fr. 2 618 655 für den Behandlungs- und Nachsorgebereich und der Gesundheitsdirektion – mit separatem Beschluss – 45% bzw. Fr. 2 142 536 für die Bereiche Prävention sowie Forschung, Aus- und Weiterbildung zugewiesen werden. Die vorgeschriebene jährliche Berichterstattung an den Bund über die Verwendung des Anteils des Kantons Zürich erfolgt durch die Sicherheitsdirektion.

C. Der Anteil der Sicherheitsdirektion am Alkoholzehntel von Fr. 2 618 655 soll wie folgt eingesetzt werden: in Franken Öffentlich-rechtliche und private Alkoholberatungsstellen im Kanton Zürich, 2 007 738 insgesamt Forel Klinik AG, Zürich (Beitragsgesuch vom 10. Juni 2024, vgl. auch 410 000 RRB Nr. 3075/1992) IOGT Schweiz, Zürich (Schweizer Guttempler in der Nachsorgearbeit; 90 000 Beitragsgesuch vom 7. Juni 2024 für ein niederschwelliges Angebot) Fachstellen Sucht Kanton Zürich, Zürich (Beitragsgesuch vom 16. Mai 2024 30 000 für Alkohol- und andere Suchtprobleme) Verwaltung des Alkoholfonds durch die Sicherheitsdirektion (zugunsten 25 000 Leistungsgruppe Nr. 3500, Sozialamt) in Franken Schweizer Institut für Sucht- und Gesundheitsforschung, Zürich (Beitrags­ 18 917 gesuch vom 6. Mai 2024 für die Weiterführung der Leistungs- und Qualitätsdatenerfassung bei Alkohol- und Suchtproblemen im Kanton Zürich) Schweizer Institut für Sucht- und Gesundheitsforschung, Zürich (Beitrags­ 37 000 gesuch vom 3. Juli 2024 für einen einmaligen Projektbeitrag für die Weiterentwicklung und technische Migration des Selbsthilfeprogramms für Kokainkonsumentinnen und -konsumenten / Snow Control). Die einzelnen Beiträge an die verschiedenen öffentlich-rechtlichen sowie privaten Alkoholberatungsstellen im Kanton Zürich und alle weiteren Beiträge betragen weniger als 1 Mio. Franken und fallen gestützt auf § 39 lit. a der Finanzcontrollingverordnung (LS 611.2) in die Kompetenz der Sicherheitsdirektion. Demnach ergibt sich folgender Bestand des Alkoholfonds: in Franken Fondsbestand 31. Dezember 2023 gemäss Jahresrechnung 2 336 619 Erträge 2024 (vom Bund ausbezahlter Kantonsanteil) 4 761 191 Aufwendungen Sicherheitsdirektion –2 618 655 Aufwendungen Gesundheitsdirektion –2 142 536 Fondsbestand 31. Dezember 2024 2 336 619

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Sicherheitsdirektion wird gestützt auf RRB Nr. 2587/1998 ein Betrag von Fr. 2 618 655 aus dem Alkoholfonds für den Behandlungs- und Nachsorgebereich 2024 zugewiesen.

II. Die Sicherheitsdirektion wird beauftragt, dem Eidgenössischen Finanzdepartement über die Verwendung des Kantonsanteils am Alkoholzehntel im Frühjahr 2025 Bericht zu erstatten.

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Gesundheitsdirektion und die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Cited in