RRB Nr. 1103/2024
Anfrage Marc Bochsler, Wettswil, und Ursula Junker, Mettmenstetten, betreffend Veloweg Rossau - Uerzlikon, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 278/2024
Sitzung vom 30. Oktober 2024
1103. Anfrage (Anfrage Veloweg Rossau – Uerzlikon) Kantonsrat Marc Bochsler, Wettswil, und Kantonsrätin Ursula Junker, Mettmenstetten, haben am 2. September 2024 folgende Anfrage eingereicht: Dieser Tage geht der Bau eines völlig unnötigen Velowegs zwischen Rossau (Mettmenstetten) und Uerzlikon (Kappel) seiner Vollendung entgegen. Auf beiden Seiten der Kantonsstrasse bestehen bereits parallele velogängige, teils geteerte, teils ungeteerte Gemeinde- bzw. Flurstrassen. Vor genau einem Jahr hat die Baudirektion den Bau dieses Velowegs mit Abschluss der Bauarbeiten im Dezember 2023 angekündigt. Es kam dann anders. Massive Bauarbeiten wurden ohne Einverständnis der Landeigentümer auf Landwirtschaftsland unternommen, das dem Kanton nicht gehörte. Dies führte zu einem Baustopp und zu einer hässlichen und gefährlichen Baustelle direkt neben und vor allem unterhalb der Kantonsstrasse während weiteren sieben Monaten. Der Kanton konnte das fragliche Land schliesslich doch noch erwerben und die Arbeiten fortführen. In diesem Zusammenhang stellen wir dem Regierungsrat folgende Fragen:
Erwägungen
1. Was war das Budget für dieses Projekt und was hat es schliesslich insgesamt unter Einbezug sämtlicher Mehrkosten und eventueller Kompensationszahlungen gekostet?
2. Welcher Quadratmeterpreis wurde den ursprünglich verkaufswilligen Landeigentümern gezahlt und welcher Preis denjenigen, auf deren Land von der Baudirektion widerrechtlich gebaut worden ist
3. Erfolgten über den Quadratmeterpreis hinaus irgendwelche Kompensationszahlungen, Entschädigungen etc. an die letztgenannten Landeigentümer, und wie hoch fielen diese aus?
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Marc Bochsler, Wettswil, und Ursula Junker, Mettmenstetten, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Mit Beschluss des Regierungsrates vom 30. November 2016 wurde eine Ausgabe für die Bauausführung der Strecke Mettmenstetten bis Gemeindegrenze Kappel am Albis und mit Beschluss vom 25. Oktober 2017 eine Ausgabe für die Bauausführung der Strecke Gemeindegrenze Kappel am Albis bis Kantonsgrenze Zug bewilligt. Für den gebauten Rad- und Gehweg gibt es kein separates Budget, da die festgesetzten Projekte auch die Sanierung der Strassen umfassen. Für den fertiggestellten Rad- und Gehweg von Rossau bis zum Ortsbeginn Uerzlikon ist mit Gesamtkosten von rund 1,1 Mio. Franken zu rechnen. Es handelt sich dabei um eine Endkostenschätzung, da noch nicht alle Rechnungen vorliegen. Zu Frage 2: Es wird sämtlichen betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern, die im Rahmen des fraglichen Strassenbauprojekts Landwirtschaftsland abzutreten hatten, der jeweils aktuell gültige Marktpreis für Landwirtschaftsland bezahlt. Zu Frage 3: Die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer wurden für die Umtriebe entschädigt, die ihnen im Zusammenhang mit den unrechtmässig ausgeführten Bauarbeiten auf ihrem Land entstanden sind. Über die Höhe der Entschädigung kann mit Rücksicht auf die Privatsphäre der betroffenen Personen keine Auskunft geben werden (§ 23 Gesetz über die Information und den Datenschutz vom 12. Februar 2007, LS 170.4).
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli