Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 1104/2024

Anfrage Michèle Dünki-Bättig, Glattfelden, Nicola Yuste, Zürich, und Isabel Bartal, Eglisau, betreffend Projekt Wachstum 2050: Einbezug der Gemeinden, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 239/2024

Sitzung vom 30. Oktober 2024

1104. Anfrage (Projekt Wachstum 2050: Einbezug der Gemeinden) Die Kantonsrätinnen Michèle Dünki-Bättig, Glattfelden, Nicola Yuste, Zürich, und Isabel Bartal, Eglisau, haben am 8. Juli 2024 folgende Anfrage eingereicht: Gemäss Prognosen (je nach Szenarium) wird die Bevölkerung des Kantons Zürich bis 2050 um 450 000 Menschen wachsen. Dieses Wachstum stellt den Kanton vor Herausforderungen. Der Regierungsrat hat deshalb das Projekt «Wachstum 2050» gestartet, um die anstehenden Herausforderungen strategisch anzugehen. Die Bevölkerungsprognose zeigt, dass das Wachstum nicht in der Stadt Zürich am höchsten sein wird, sondern vor allem Richtung Limmattal und im östlichen Teil des Kantons stattfinden wird. Zudem werden eine Vielzahl der Massnahmen zur sozial- und umweltverträglichen Bewältigung des Bevölkerungswachstums voraussichtlich in der Verantwortung der Gemeinden liegen. Das Projekt des Regierungsrats sieht den Einbezug der Gemeinden vor, bleibt aber im RRB Nr. 386/2024 über den konkreten Einbezug und den Zeitpunkt des Einbezugs noch wage. Aus diesem Grund bitte wird die Regierung, folgende Fragen zu beantworten:

Erwägungen

1. Im RRB 386/2024 ist ein grober Projektablauf skizziert. Gibt es einen detaillierten Projektplan und kann dieser publiziert werden?

2. Welche Überlegungen haben dazu geführt, dass die Gemeinden resp. Vertreter:innen der Gemeinden nicht in die Kerngruppe sondern nur in das Begleitgremium des Projekts integriert worden sind?

3. Der Regierungsrat schreibt im RRB 386/2024, dass der Einsatz einer Behördenbegleitgruppe mit politischen Vertreter:innen der Gemeinden und Regionen sowie derer Verbände zusammengesetzt wird. Diese Gruppierung soll nach Bedarf tagen. Weiter möchte der Regierungsrat bestehende Projektorganisationen, wie «Gemeinden 2030», einbeziehen. Kann der Regierungsrat konkrete Auskünfte geben, wann die Gemeinden in den Prozess einbezogen werden?

4. Es ist vorgesehen, dass die Umsetzung der Massnahmen von den Direktionen und Ämtern gemacht wird (Abbildung 1 des RRB). Wie bewertet der Regierungsrat den Realisierungsbedarf der Gemeinden?

5. Inwiefern werden die unterschiedlichen Ressourcen der Gemeinden bei der Erstellung und Realisierung der «Umsetzungsagenda» berücksichtigt?

6. Werden die Gemeinden auch dabei unterstützt, die nötigen Massnahmen mittels partizipativer Verfahren zu erarbeiten, um eine möglichst hohe Akzeptanz in der Bevölkerung zu erreichen?

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Michèle Dünki-Bättig, Glattfelden, Nicola Yuste, Zürich, und Isabel Bartal, Eglisau, wird wie folgt beantwortet:

Das prognostizierte Bevölkerungswachstum zeugt von der hohen Attraktivität des Kantons Zürich, bringt aber auch bedeutende Herausforderungen mit sich. Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 386/2024 die Baudirektion beauftragt, das direktionsübergreifende Projekt «Wachstum 2050» durchzuführen. Das Projekt soll aufzeigen, welche grundsätzlichen Fragestellungen und Handlungsfelder mit dem prognostizierten Wachstum verbunden sind. Dabei soll insbesondere auch untersucht werden, welche Vorgehensweise geeignet ist, die anstehenden Herausforderungen strategisch anzugehen und eine konsolidierte Zielsetzung zu erarbeiten. Das Thema betrifft alle Politikbereiche, weshalb das Projekt direktions- und ämterübergreifend durchgeführt wird. Die Erkenntnisse aus dem Projekt werden in einem Bericht publiziert. Darauf aufbauend wird eine Umsetzungsagenda mit Massnahmen ausgearbeitet, die innerhalb der kantonalen Verwaltung sowohl direktionsübergreifend als auch durch die einzelnen Direktionen und Ämter umzusetzen sind. Das Projekt «Wachstum 2050» betrifft somit in erster Linie die kantonale Exekutive und wird entsprechend seiner Zielsetzung innerhalb der kantonalen Verwaltung erarbeitet. Der Projektauftrag des Regierungsrates sieht zudem einen Einbezug der Gemeinden vor, damit auch die Querbezüge zur kommunalen Ebene untersucht werden können. Der Einbezug erfolgt einerseits über die Behördenbegleitgruppe, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden und Regionen sowie deren Verbänden zusammensetzt. Es ist auch vorgesehen, dass Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden bei Bedarf in den Arbeitsgruppen mitarbeiten. Zudem soll der Einbezug der Gemeinden über die Plattform «Gemeinden 2030» erfolgen, wo sich eine entsprechende Arbeitsgruppe bereits mit der Wachstumsthematik beschäftigt. Zu Frage 1: Eine detaillierte Planung des Projektverlaufs wird zurzeit ausgearbeitet. Bei Bedarf wird die Planung im Verlauf des Projekts angepasst. Eine Publikation des Projektablaufs ist nicht vorgesehen.

Zu Frage 2: Aufgrund der Ausrichtung und Zielsetzung des Projekts erfolgt die Erarbeitung der Grundlagen- und Schlussdokumentation durch eine verwaltungsinterne acht- bis zehnköpfige Kerngruppe. Dieses direktionsübergreifende Gremium umfasst Fachspezialistinnen und Fachspezialisten aus allen Sachbereichen mit besonders ausgeprägtem Bezug zur Wachstumsthematik. Eine Mitarbeit der Gemeinden ist in den Arbeitsgruppen vorgesehen, welche zur Klärung einzelner Teilaspekte gebildet werden. Neben Mitgliedern der Kerngruppe sowie weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der kantonalen Verwaltung können auch Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden, Schulgemeinden, Kirchgemeinden, Regionen oder anderen Institution und Organisationen beigezogen werden. Es können sowohl Behördenmitglieder als auch Verwaltungsfachleute aus unterschiedlichen Gemeinden und Organisationen mitwirken. Zu Frage 3: Zurzeit ist noch offen, wie die Behördenbegleitgruppe zusammengesetzt sein wird. Auch wann und wie häufig dieses Gremium tagen wird, ist noch nicht bestimmt. Die Sitzungstermine werden darauf auszurichten sein, dass die Behördenbegleitgruppe jeweils über die wichtigsten Zwischenergebnisse des Projekts «Wachstum 2050» informiert werden kann. Ebenfalls noch offen ist, wie die Einbindung der Gemeinden über die Plattform «Gemeinden 2030» erfolgen wird. Seit April 2023 beschäftigt sich dort die Arbeitsgruppe «Wachstum gestalten» mit Fragen des Wachstums. In dieser Arbeitsgruppe unter der Leitung des Verbands der Zürcher Gemeindepräsidien nehmen neben Vertretenden der Gemeinden auch kantonale Vertretende, insbesondere der Baudirektion bzw. des Amtes für Raumentwicklung, Einsitz. Die Verantwortlichen der Plattform «Gemeinden 2030» und des Projekts «Wachstum 2050» klären die inhaltliche, organisatorische und personelle Neuaufstellung dieser Arbeitsgruppe bis Ende des Jahres. Zu Fragen 4–6: Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Massnahmen, die aus dem Projekt «Wachstum 2050» hervorgehen werden, nicht absehbar. Entsprechend können zurzeit auch keine Aussagen zum Realisierungsbedarf der Gemeinden gemacht werden. Es ist vorgesehen, die Gemeinden frühzeitig einzubeziehen, damit der Handlungsbedarf auf kommunaler Ebene ermittelt und im Projekt berücksichtigt werden kann. Die Gemeinden werden ihrerseits Massnahmen zur Bewältigung des

Wachstums treffen müssen. Der Handlungsbedarf wird jedoch unterschiedlich sein. Entsprechend gibt es kein Patentrezept. Es würde auch dem Subsidiaritätsprinzip und der Gemeindeautonomie widersprechen, wenn der Kanton detaillierte Umsetzungsmassnahmen auf Stufe der Gemeinden definieren würde. Das Projekt «Wachstum 2050» wird Impulse für Beschlüsse des Regierungsrates und des Kantonsrates sowie für die Planungen der Regionen und Gemeinden geben. Die Umsetzung erfolgt in nachgelagerten Schritten, beispielsweise durch Anpassung bestehender Instrumente. In diesem Rahmen erfolgt auch die Anhörung der Gemeinden und der weiteren neben- und nachgelagerten Planungsträger. Bei der Konkretisierung und Umsetzung allfälliger Massnahmen auf kommunaler Ebene können partizipative Massnahmen sehr gewinnbringend sein. Der Einbezug der Bevölkerung auf kommunaler Ebene ist aber nicht Aufgabe des Kantons, sondern fällt in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli