Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 1105/2024

Anfrage Paul von Euw, Bauma, René Isler, Winterthur, und Marion Matter, Meilen, betreffend Geheimniskrämerei anstatt Bevölkerungsinformation, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 279/2024

Sitzung vom 30. Oktober 2024

1105. Anfrage (Geheimniskrämerei anstatt Bevölkerungsinformation) Die Kantonsräte Paul von Euw, Bauma, und René Isler, Winterthur, sowie Kantonsrätin Marion Matter, Meilen, haben am 2. September 2024 folgende Anfrage eingereicht: Am 2. Juli 2024 stellte der Baudirektor Martin Neukom die Inhalte zur Revision Energiegesetz sowie die Richtplananpassungen Energie vor. In diesem Zusammenhang wies er damals auf die öffentlichen Informationsveranstaltungen für die Bevölkerung in den Regionen hin. In den Erläuterungen erwähnte Regierungsrat Neukom auch, dass die Anliegen und Aussagen vor Ort als Vernehmlassungsantwort berücksichtigt würden. Nun haben bereits zwei Informationsveranstaltungen stattgefunden und eine Dritte wird am 7. September 2024 stattfinden. Auf der entsprechenden, sehr schwierig auffindbaren Webiste zum Anmeldelink steht, dass der Zugang beschränkt und ein Zugang an die Veranstaltung nicht gesichert sei. Im Zusammenhang mit den durchgeführten, sowie noch anstehenden Veranstaltungen bitten wir die Regierung um Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Wie und auf welchen Kanälen wurden folgende Interessegruppen über die Informationsveranstaltungen informiert: a. Bevölkerung? b. Politische Gemeinden? c. Politische Parteien in den Regionen? d. Verbände?

2. Weshalb sind explizit nur Personen an der Veranstaltung zugelassen, welche sich fristgerecht angemeldet haben?

3. Wie rechtfertigt der Regierungsrat die rigiden Einlasskontrollen?

4. Wie beurteilt der Regierungsrat die Geheimhaltung des Veranstaltungsortes für angemeldete, aber auch interessierte Personen bis kurz vor der Durchführung?

5. Erachtet der Regierungsrat die öffentliche Informationsveranstaltung als wichtig? a. Wenn ja, wie beurteilt er das geheimniskrämerische Vorgehen des Baudirektors?

b. Wenn nein, erachtet er die Kosten für diese Veranstaltungen inkl. Sicherheitskonzept der Kantonspolizei als gerechtfertigt und verhältnismässig?

6. Teilt der Regierungsrat die Befürchtung der Fragestellenden, dass die Veranstaltungen angesichts der geplanten Beschränkung der Teilnehmerzahl übermässig stark von gut organisierten Interessegruppen, deren Mitglieder sich koordiniert frühzeitig anmelden, besetzt werden könnten und damit weniger gut informierte Bürgerinnen und Bürger keinen Zugang mehr erhalten?

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Paul von Euw, Bauma, René Isler, Winterthur, und Marion Matter, Meilen, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Am 2. Juli 2024 informierte Regierungsrat Martin Neukom an einer Medienkonferenz die Medien und (via Live-Stream) die Öffentlichkeit über die beiden Vorlagen und die begleitend geplanten Informationsveranstaltungen. Auch alle Zürcher Gemeinden erhielten ausnahmsweise die Medienmitteilung vor der Medienkonferenz zugestellt. Am 8. Juli 2024 informierten Regierungsrat Martin Neukom und Fachleute der Baudirektion an einer spezifischen Informationsveranstaltung für alle Zürcher Gemeinden über die beiden Vorlagen, beantworteten die Fragen der anwesenden Exekutivmitglieder sowie Verwaltungsfachleute und nahmen deren Rückmeldungen entgegen. Dort wurden die Gemeinden nochmals auf die geplanten Informationsveranstaltungen für die Bevölkerung in den Regionen hingewiesen. Ergänzend zu den drei physischen, regionalen Informationsveranstaltungen im August und September 2024 (sogenannte Feedbackveranstaltungen) hat Regierungsrat Martin Neukom am 10. Juli 2024 an einer öffentlichen Online- Infoveranstaltung die Bevölkerung des ganzen Kantons detailliert über die Vorlagen informiert und live sowie anschliessend schriftlich zahlreiche Fragen beantwortet. Der Live-Stream ist weiterhin als Aufzeichnung abrufbar. Dort hat Regierungsrat Neukom ebenfalls auf die geplanten Feedbackveranstaltungen in den Regionen hingewiesen. Alle Informationen zum Thema Windenergie, zu den beiden Vorlagen sowie den Informationsveranstaltungen (einschliesslich Anmeldemöglichkeit zu den regionalen Feedbackveranstaltungen) stehen bzw. standen auf einer speziell eingerichteten Webseite des Kantons Zürich unter der URL zh.ch/windenergie zur Verfügung.

Zu Frage 2: An den physischen, regionalen Feedbackveranstaltungen konnten sich Interessierte über die in ihrer Region geplanten Richtplaneinträge sowie die Gesetzesvorlage zur Beschleunigung der Verfahren und zum Einbezug der Regionen informieren und sich dazu äussern. Die Veranstaltungen waren Teil der öffentlichen Anhörung. Sie fanden wie folgt statt: – Samstag, 24. August 2024, in Henggart für die Regionen Weinland, Winterthur/Umgebung sowie Unterland – Samstag, 31. August 2024, in Ottenbach für die Regionen Knonaueramt, Zimmerberg und Limmattal – Samstag, 7. September 2024, in Pfäffikon für die Regionen Oberland und Pfannenstiel Die Veranstaltungen waren so konzipiert, dass sich alle Teilnehmenden aktiv einbringen konnten. Dazu wurden sie an Tische nach Gemeinden/Gebieten eingeteilt, an denen die jeweiligen detaillierten Informationen aufgelegen haben und auch bilateral an den Fragen und Rückmeldungen gearbeitet werden konnte. Eine Anmeldung war bis zwei Tage vor den Veranstaltungen möglich. Die Anmeldung war aus organisatorischen Gründen erforderlich, damit alle Teilnehmenden Platz fanden und um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Die Säle mussten eingerichtet, Namensschilder und Unterlagen/Informationsmaterial vorbereitet und die Angemeldeten je nach Wohngemeinde an die Arbeitstische eingeteilt werden. Zu Fragen 3 und 6: Es gab an den Feedbackveranstaltungen einen «Begrüssungsdesk», an dem die Teilnehmenden empfangen und über ihre Einteilung informiert wurden. Selbst die wenigen Leute, die trotz Anmeldepflicht unangemeldet erschienen, wurden eingelassen und spontan einem Tisch zugewiesen. Die Teilnehmerzahl musste aus Platzgründen beschränkt werden, jedoch gab es an allen Feedbackveranstaltungen genügend freie Plätze, sodass niemand abgewiesen werden musste. Zu Frage 4: Die Veranstaltungsorte wurden von Anfang an publiziert. Einzig die genaue Lokalität wurde bewusst nur den Angemeldeten mitgeteilt. Es sollte nicht irrtümlich der Eindruck entstehen, man könne an den Veranstaltungen spontan teilnehmen. Zu Frage 5: Öffentliche Veranstaltungen können dazu beitragen, aus erster Hand über politische Themen zu informieren, Rückmeldungen entgegenzunehmen und diese mit den anwesenden Personen zu diskutieren. Insofern erscheint der Aufwand dazu gerechtfertigt.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli