Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 1109/2025

Anfrage Rafael Mörgeli, Stäfa, und Christoph Fischbach, Kloten, betreffend Wie weiter mit Personen ohne Lehrdiplom (Poldis)?, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 249/2025

Sitzung vom 5. November 2025

1109. Anfrage (Wie weiter mit Personen ohne Lehrdiplom [Poldis]?) Die Kantonsräte Rafael Mörgeli, Stäfa, und Christoph Fischbach, Kloten, haben am 18. August 2025 folgende Anfrage eingereicht: Heute startet das neue Schuljahr 2025/2026. Vor einem Jahr starteten gemäss dem SRF Regionaljournal 680 Personen ohne Lehrdiplom (Poldis)1. 2024 waren es 60 Personen weniger, 2023 waren es 180 Personen weniger. 2 Die Zahlen für das heute startende Schuljahr 2025/2026 sind uns nicht bekannt. Dass immer mehr Poldis unterrichten, bereitet vielen Eltern im Kanton Sorgen. Auch der Regierungsrat hat in seiner Antwort auf die Anfrage 284/2023 festgehalten, dass bei einem längeren Unterricht durch eine nicht adäquat ausgebildete Lehrperson, das «verfassungsmässige […] Recht [der Schulkinder] auf ausreichenden Grundschulunterricht unter Umständen nicht mehr garantiert [wäre].» Der Regierungsrat hat die Zulassung für Poldis für das neue Schuljahr im März 2025 erteilt, aber angekündigt, dass diese für das darauffolgende Schuljahr wahrscheinlich nicht mehr gelten wird. Gleichzeitig hat der Kantonsrat eine PI vorläufig unterstützt, welche die Poldi-Zulassung von einem auf drei Jahre erweitern würde. Wir stellen der Bildungsdirektion deshalb folgende Fragen:

Erwägungen

1. Wie viele Personen ohne Lehrdiplom starteten ins Schuljahr 2025/ 2026? Wie schätzt die Regierung die Zukunft der Poldis in der Volksschule im Kanton Zürich ein? Wie schätzt sie die Entwicklung der Anzahl Poldis in den letzten drei Jahren ein?

2. Wie viele «Sur-dossier»-Aufnahmen gab es seit deren Einführung an der PHZH (bitte um Auflistung per Semester)?

3. Wie viele der im Schuljahr 2025/2026 neu angestellten Poldis haben in den Vorjahren bereits in einer anderen Gemeinde als Poldi gearbeitet? Wir bitten um eine Aufstellung nach Anzahl Jahren als Poldi. Wie viele davon haben die Ausbildung zur Lehrperson noch nicht begonnen bzw. sich noch nicht für eine adäquate Ausbildung angemeldet?

1 https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-zuerich-schaffhausen/spital-buelach-hat-kom-

2 Unternährer, Pascal: Fast 3000 Kinder mehr an den Schulen, 620 Diplomlose helfen aus,

in: Tages-Anzeiger vom 15.08.2023. <https://www.tagesanzeiger.ch/fast-3000-kinder-

4. Die Zusammenarbeit mit Poldis generiert auch immer einen Mehraufwand für die ausgebildeten Lehrpersonen in den Schulteams. Wie schätzt die BI diese Mehrbelastung für die ausgebildeten Lehrpersonen ein?

5. Was passiert mit den schon angestellten Poldis, wenn die BI die Ausnahmeregelung 2026 nicht erneuert? Beziehungsweise, wie sollen auf einmal auf die vielen hundert Poldis mit Lehrkräften mit einer adäquaten Ausbildung ersetzt werden?

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Rafael Mörgeli, Stäfa, und Christoph Fischbach, Kloten, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Lehrpersonen ohne anerkanntes Lehrdiplom umfassen auch Studierende an einer Pädagogischen Hochschule, die ihr Basisstudium noch nicht abgeschlossen haben, und Lehrpersonen mit ausländischem Lehrdiplom, die noch nicht über die notwendige Anerkennung der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren verfügen. In den vergangenen drei Jahren haben sich die bereinigten Zahlen der Lehrpersonen ohne Lehrdiplom wie folgt entwickelt: Per 15. September 2023: 808 Personen mit 825 Anstellungen Per 15. September 2024: 820 Personen mit 841 Anstellungen Per 15. September 2025: 762 Personen mit 773 Anstellungen Die Situation auf dem Stellenmarkt hat sich im Hinblick auf das Schuljahr 2025/2026 entspannt. Aufgrund der aktuellen Entwicklung wurde den Gemeinden und Schulen bereits im Frühling 2025 angekündigt, dass die Bildungsdirektion im Schuljahr 2026/2027 im Bereich des Regelunterrichts voraussichtlich keine weitere Ermächtigung zur Anstellung von Lehrpersonen ohne Lehrdiplom gemäss § 7 Abs. 4 des Lehrpersonalgesetzes (LS 412.31) mehr erteilen wird. Zu Frage 2: Über das Aufnahmeverfahren «sur dossier» wurden folgende Anzahl Studierende zugelassen. 2023: 48 Personen 2024: 61 Personen 2025: 63 Personen

Folgende Anzahl Studierende mit Zulassung «sur dossier» haben ihr Studium an der Pädagogischen Hochschule Zürich begonnen bzw. werden das Studium beginnen (das Aufnahmeverfahren kann unmittelbar vorher oder in einem Vorjahr durchlaufen worden sein). 2023: 18 Personen 2024: 34 Personen 2025: 49 Personen Zu Frage 3: Von den im Schuljahr 2025/2026 angestellten 762 Personen ohne anerkanntes Lehrdiplom hatten die folgende Anzahl Personen während einem der aufgeführten Schuljahre bereits einmal eine Anstellung in einer anderen Gemeinde: Im Schuljahr 2024/2025: 281 Im Schuljahr 2023/2024: 150 Im Schuljahr 2022/2023: 59 Die Anzahl Personen ohne Lehrdiplom, welche die Ausbildung zur Lehrperson bereits begonnen oder sich für eine Ausbildung angemeldet haben, wird nicht flächendeckend erhoben. Diese Angabe wird nur im Einzelfall erhoben, im Hinblick auf eine allfällige Fortsetzung der Tätigkeit in derselben Gemeinde und damit für den Entscheid über eine provisorische Zulassung zum Schuldienst. Nehmen Lehrpersonen ohne Lehrdiplom ein Studium an einer Pädagogischen Hochschule auf, ohne in der bisherigen Gemeinde weiterzuarbeiten, müssen sie dies dem Volksschulamt (VSA) nicht bekannt geben. Zu Frage 4: Das VSA empfiehlt den Gemeinden, vor dem Einsatz von Personen ohne Lehrdiplom zu klären, wie sie die erforderliche Unterstützung sicherstellen. Die Gemeinden organisieren diese Unterstützung unterschiedlich und können dafür interne oder externe personelle Mittel einsetzen. Die eingesetzten Betreuungspersonen werden kommunal entschädigt. Zudem bieten die Ausbildungsinstitutionen Unterstützungsmassnahmen an (z. B. Einführungswoche, Coachings). Zu Frage 5: Die im Schuljahr 2025/2026 angestellten Personen ohne Lehrdiplom haben einen durchschnittlichen Anstellungsgrad von 43,5%. Von den insgesamt 12 774 Stellen besetzen sie 332. Dies entspricht 2,5% der gesamten Stellen. Auf den Schuljahreswechsel hin werden jeweils gut 20% aller Anstellungen von Lehrpersonen neu besetzt. Angesichts dieser Zahlen und einer zunehmenden Entspannung des Stellenmarkts sollte der Wegfall von Personen ohne Lehrdiplom für die Schulen verkraftbar sein.

Zu berücksichtigen ist zudem, dass rund 100 Lehrpersonen ohne Lehrdiplom im sonderpädagogischen Bereich tätig sind. In diesem Bereich ist voraussichtlich auch im Schuljahr 2026/2027 weiterhin die Ermächtigung zur Anstellung von Lehrpersonen ohne Lehrdiplom vorgesehen. Zudem studiert ein Teil der Lehrpersonen ohne Lehrdiplom bereits an einer Pädagogischen Hochschule (vgl. Beantwortung der Frage 1). Aufgrund der bisherigen Erfahrungen und der erwarteten Entwicklung geht der Regierungsrat deshalb davon aus, dass der Wegfall der erwähnten Ermächtigung im Regelunterricht für die Schulen nicht zu Problemen führen wird. Sowohl die Personen ohne Lehrdiplom als auch die Schulen sind durch die Bildungsdirektion stets darauf hingewiesen worden, dass für ein längeres Engagement als Lehrperson in der Volksschule die entsprechende Ausbildung unumgänglich ist.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli