RRB Nr. 1110/2025
Anfrage Chantal Galladé, Winterthur, und Claudia Frei, Uster, betreffend Umgestaltung des Fachs «Wirtschaft und Recht» im Zusammenhang mit der Maturareform, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 265/2025
Sitzung vom 5. November 2025
1110. Anfrage (Umgestaltung des Fachs «Wirtschaft und Recht» im Zusammenhang mit der Maturareform) Die Kantonsrätinnen Chantal Galladé, Winterthur, und Claudia Frei, Uster, haben am 25. August 2025 folgende Anfrage eingereicht: «Wirtschaft und Recht» soll nach der Maturareform, die voraussichtlich 2029 in Kraft tritt, zum Grundlagenfach erhoben werden. Als Schwerpunktfach aber wird es in zwei neuen Fächern angegliedert: zusammen mit Geschichte bei «Wirtschaft, Recht und Politik» und zusammen mit Geografie zu «Nachhaltige Gesellschaft», wie der Bildungsrat es vorschlägt. In diesem Zusammenhang wird der Regierungsrat ersucht, folgende Fragen zu beantworten:
Erwägungen
1. Eine Studie (Eberle) belegt, dass Studierende, die bereits «Wirtschaft und Recht» im Schwerpunkt am Gymnasium belegt haben, an der Universität in den entsprechenden Studiengängen erfolgreicher sind als jene mit den anderen Schwerpunktfächern (Ausnahme: «Alte Sprachen» in Jus und «Physik und Anwendung Mathematik» in Wirtschaft). Wie beurteilt der Regierungsrat eine Änderung des bisherigen Erfolgsmodells im Zusammenhang mit der geplanten Reform? Geht der Regierungsrat davon aus, dass dieser Erfolg gleich bleibt oder sich sogar verbessern wird? Wenn ja, aufgrund welcher Überlegungen?
2. Die Interdisziplinarität wird mit «Wirtschaft und Recht» bereits erfüllt, da zwei Wissenschaften zusammengelegt sind. Wo sieht der Regierungsrat Gründe und Vorteile, dieses Fach mit anderen Vertiefungen zu kombinieren? Kann der Regierungsrat die Befürchtungen des Kompetenzverlustes der Studierenden in unterschiedlichen Kreisen nachvollziehen? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
3. Andere Kantone planen die von der EDK erlassene Maturitätsreform (Umsetzung auf spätestens Ende 2029) anders und gehen bei der Reform der Gymnasien deutlich weniger weit (z. B. Basel-Stadt oder Solothurn). Wo sieht der Regierungsrat bei einer Gegenüberstellung der geplanten Umsetzung im Vergleich zu anderen Kantonen die möglichen Vorteile und Nachteile für den Kanton Zürich? Wo die Chancen und Risiken?
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Chantal Galladé, Winterthur, und Claudia Frei, Uster, wird wie folgt beantwortet:
Der Bund hat 2018 eine nationale Maturitätsreform unter anderem mit den Zielen angestossen, die Qualität der gymnasialen Bildung zu sichern und Maturandinnen und Maturanden bestmöglich auf das Studium vorzubereiten. Die entsprechenden Grundlagen traten am 1. August 2024 in Kraft. Die neuen nationalen Vorgaben erfordern Anpassungen der Mittelschulverordnung vom 26. Januar 2000 (LS 413.211) und des Unterrichtsreglements vom 25. August 2021 (LS 413.211.2). Die vorgesehenen kantonalen Anpassungen wurden am 12. September 2025 in eine breit angelegte Vernehmlassung gegeben. Diese dauert bis zum 12. Dezember 2025 (zh.ch/de/politik-staat/gesetze-beschluesse/vernehmlassungen.html) Zu Frage 1: Der Regierungsrat geht davon aus, dass der bisherige Studienerfolg gesichert bleibt und die Anschlussfähigkeit an die Universität verbessert wird. «Wirtschaft und Recht» wird gemäss nationalen Vorgaben neu als Grundlagenfach geführt und ist damit für alle Schülerinnen und Schüler maturitätsrelevant. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten dadurch – unabhängig von der Wahl des Schwerpunktfachs – eine grundlegende ökonomisch-rechtliche Bildung in den zentralen Konzepten von Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und Recht. Zu Frage 2: Die Kombination von «Wirtschaft und Recht» mit weiteren Fachperspektiven folgt den nationalen Vorgaben zur Interdisziplinarität, die vorsehen, dass mindestens 3% der Unterrichtszeit interdisziplinär gestaltet ist. Befürchtungen eines Kompetenzverlusts teilt der Regierungsrat nicht: Die fachlichen Grundlagen sind durch das neue Grundlagenfach verbindlich gesichert, während die interdisziplinäre Ausrichtung in den Schwerpunktfächern zusätzlich auf komplexe Fragestellungen vorbereitet. Zu Frage 3: Die Umsetzung der Reform ist schweizweit noch im Gange. Viele Kantone befinden sich erst in Diskussionen oder Vorarbeiten. Während einige Kantone stärker auf bewährte Strukturen setzen, nutzt der Kanton Zürich die Reform gezielt für eine vertiefte Weiterentwicklung.
Mit der kantonalen Rahmenstundentafel soll sichergestellt werden, dass alle Schülerinnen und Schüler im Grundlagenbereich dieselben fachlichen Voraussetzungen für ein Studium erhalten. Dies verbessert die national geforderte Vergleichbarkeit der Maturitätsabschlüsse und stärkt die Studierfähigkeit. Zudem profitieren die Schülerinnen und Schüler von der Verankerung der Interdisziplinarität im Schwerpunktfach, indem sie lernen, komplexe Fragestellungen aus unterschiedlichen Perspektiven zu betrachten, verschiedene Denk- und Arbeitsweisen zu verknüpfen und so ein vertieftes Verständnis entwickeln. Diese Erfahrung stärkt die Fähigkeiten, die für Studium und Beruf von zentraler Bedeutung sind. Aus Sicht des Regierungsrates werden mit den vorgesehenen Anpassungen für alle Schülerinnen und Schüler bestmögliche Voraussetzungen für ein Hochschulstudium geschaffen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli