RRB Nr. 1117/2024
Genehmigung der Bundesbeschlüsse über die Einführung des internationalen automatischen Informationsaustauschs über Kryptowerte mit den relevanten Partnerstaaten ab 2026, Vernehmlassung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. Oktober 2024
1117. Bundesbeschlüsse über die Einführung des internationalen
Erwägungen
automatischen Informationsaustauschs über Kryptowerte mit den relevanten Partnerstaaten ab 2026 (Vernehmlassung) Das Eidgenössische Finanzdepartement hat am 15. Mai 2024 das Vernehmlassungsverfahren zur Schaffung der Rechtsgrundlagen für die Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs über Kryptowerte in der Schweiz eröffnet. Seit dem 1. Januar 2017 setzt die Schweiz den Standard für den internationalen automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA über Finanzkonten) um. Am 10. Oktober 2022 hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) einen neuen Melderahmen für den internationalen automatischen Informationsaustausch über Kryptowerte (AIA über Kryptowerte) publiziert und klargestellt, dass es sich bei diesem um einen global verbindlichen Standard handelt. Der Regierungsrat stimmte diesen Rechtsgrundlagen grundsätzlich zu (RRB Nr. 866/2024). In diesen Rechtsgrundlagen werden die Partnerstaaten, mit denen Informationen über Kryptowerte ausgetauscht werden sollen, nicht bestimmt. Mit der vorliegenden Vernehmlassungsvorlage sollen die Partnerstaaten bestimmt werden, mit denen die Schweiz künftig Informationen über Kryptowerte nach dem einschlägigen internationalen Standard austauscht.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Finanzdepartement, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an vernehmlassungen@sif.admin.ch): Wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 14. August 2024, mit dem Sie uns eingeladen haben, zur Genehmigung der Bundesbeschlüsse über die Einführung des internationalen automatischen Informationsaustauschs (AIA) über Kryptowerte mit den relevanten Partnerstaaten ab 2026 Stellung zu nehmen. Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussern uns wie folgt:
Wir stimmen der Vorlage aus den folgenden Gründen zu: Der Aufbau eines angemessenen Netzes an Partnerstaaten für den AIA über Kryptowerte ist ein notwendiger Schritt zur Umsetzung des neuen Melderahmens für den internationalen automatischen Informationsaustausch über Kryptowerte und die zugehörige multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch nach dem Melderahmen für Kryptowerte (AIA-Vereinbarung Kryptowerte) durch die Schweiz. Damit werden Lücken im Steuertransparenzdispositiv geschlossen und eine Gleichbehandlung mit dem traditionellen Finanzsektor wird sichergestellt. Mit dem Aufbau eines angemessenen Partnerstaatennetzes kommt die Schweiz ihrer internationalen Verpflichtung im Bereich der Steuertransparenz nach, was entscheidend zum Erhalt der Glaubwürdigkeit und der Reputation des Schweizer Finanzplatzes beiträgt und für die schweizerischen Anbietenden von Kryptodienstleistungen weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen schafft. Wir begrüssen auch, dass der Prüfmechanismus für den AIA über Finanzkonten auf den AIA über Kryptowerte erweitert wird. Damit wird sichergestellt, dass die Partnerstaaten die Vorgaben der OECD an die Vertraulichkeit und Datensicherheit tatsächlich einhalten, bevor ihnen die Schweiz steuerrelevante Informationen übermittelt. Zudem wird die Handhabung des Prüfmechanismus zur Entlastung aller involvierten Akteurinnen und Akteure vereinfacht und effizienter ausgestaltet.
II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli