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RRB Nr. 1119/2020

Vollzugszentrum Bachtel, Hinwil, Instandsetzung Bestandsbauten, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. November 2020

1119. Vollzugszentrum Bachtel, Hinwil, Instandsetzung

Erwägungen

Bestandsbauten (gebundene Ausgabe)

Ausgangslage Das alte Insassengebäude (Bezug 1967) des Vollzugszentrums Bachtel (VZB) wird gemäss heutigem Planungsstand noch etwa zehn Jahre bestehen. Während in den letzten zwei Jahren gemäss Beschluss des Kantonsrates vom 20. August 2018 ein Erweiterungsneubau erstellt wurde (Vorlage 5371a), ist erst in etwa zehn Jahren mit einem Abbruch des alten Insassengebäudes zu rechnen. Dieses befindet sich sicherheitstechnisch nicht mehr auf dem heutigen Stand und muss für die geplante Restnutzungsdauer teilweise instand gesetzt werden. Gemäss Weisung zur Vorlage 5371 sind die Gebäude im Süd- und Ostteil des Areals, wo sich das Insassengebäude befindet, nicht Bestandteil des Neubauprojekts. Deshalb ist zur Erhaltung der Gebrauchstauglichkeit der Bestandsbauten eine gebundene Ausgabe durch den Regierungsrat zu bewilligen.

Projektbeschrieb Die Bestandsbauten sollen unter Berücksichtigung der beschränkten Restnutzungsdauer teilweise instand gesetzt werden. Die sicherheitstechnischen Anlagen werden erneuert und gleichzeitig an die neue Gesamtanlage (Leitsystem) des Neubaus angebunden. Im Erd- und im Untergeschoss werden einige Räume umgenutzt. Namentlich werden Viererzellen zu Zweierzellen bzw. Einzelzellen umgebaut und insgesamt sechs Zellen als eigenständig führbare Einheiten umgebaut. Dies ist notwendig, da das VZB vom Gefängnis Meilen den Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen mit einer Dauer von bis zu 30 Tagen übernimmt, was eine Differenzierung in der Raumnutzung erfordert. Zudem kann diese Einheit als Quarantänestation genutzt werden.

Finanzierung Die Kosten für die Instandsetzung der Bestandsbauten im VZB belaufen sich auf Fr. 2 400 000 (Stand Kostenvoranschlag vom 22. Juni 2020; Preisstand 1. April 2020 / 1045,6 Punkte, Basis 1939, Zürcher Index der Wohnbaupreise) und weisen eine Genauigkeit von ±10% auf. Sie setzen sich wie folgt zusammen:

Tabelle 1: Baukostenplan (BKP) BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten in Franken 0 Grundstück 0 1 Vorbereitungsarbeiten 226 000 2 Gebäude 1 194 000 3 Betriebseinrichtungen 357 000 4 Umgebung 380 000 5 Baunebenkosten 43 000 6 Reserve 200 000 9 Ausstattung 0 Total (einschliesslich 7,7% MWSt) 2 400 000 Bei der Instandsetzung und Erneuerung der sicherheitstechnischen Anlagen handelt es sich um gebundene Ausgaben gemäss § 37 Abs. 2 lit. a und b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611), da sie für die Aufrechterhaltung eines ordnungsgemässen Betriebs des Vollzugszentrums zwingend erforderlich sowie zur Erhaltung und zeitgemässen Ausstattung der vorhandenen Bausubstanz nötig sind. Für das Projekt ist gemäss § 36 lit. b CRG eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 400 000 durch den Regierungsrat zu bewilligen. Für das Vorhaben sind im Budget 2020, im Budgetentwurf 2021 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2021–2024 folgende Beträge eingestellt: Tabelle 2: Verteilung pro Jahr (gemäss KEF/Budget) Investitionen (in Franken) 2020 2021 2022 100 000 2 300 000 Die Kapitalfolgekosten betragen jährlich Fr. 249 001, die sich aus Fr. 240 001 für Abschreibungen und Fr. 9000 für Zinsen zusammensetzen, wobei der kalkulatorische Zins 0,75% beträgt. Tabelle 3: Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (in Franken) (Bauteilgruppe) in Franken in % Jahre Abschreibung kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 265 006 11,04 10 26 501 994 27 495 Hochbauten Rohbau 2 154 483 6,44 10 15 448 579 16 027 Hochbauten Ausbau 711 075 29,63 10 71 108 2 667 73 775 Hochbauten Installationen 1 269 436 52,89 10 126 944 4 760 131 704 Hochbauten Ausstattung 0 0,00 10 0 0 0 Total 2 400 000 100 240 001 9000 249 001

In den Gesamtkosten von Fr. 2 400 000 sind die mit Verfügung des Immobilienamtes vom 23. April 2020 bewilligten Projektierungskosten von Fr. 500 000 enthalten. Die Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Die Finanzierung erfolgt über die Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen. Es sind keine personellen und betrieblichen Folgekosten zu erwarten.

Auf Antrag der Baudirektion und der Direktion der Justiz und des Innern

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung der Bestandsbauten im Vollzugszentrum Bachtel in Hinwil wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 400 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohnbaupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2020)

III. Der mit Verfügung des Immobilienamtes vom 23. April 2020 bewilligte Projektierungskredit von Fr. 500 000 wird aufgehoben.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Direktion der Justiz und des Innern und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, Art. 36 and Art. 37 — read in the version of March 1, 2018; the act was consolidated again on January 1, 2021, January 1, 2022, July 1, 2022, and July 1, 2022.

Cited in