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RRB Nr. 112/2025

Geoinformationssystem des Kantons Zürich (GIS-ZH), Strategie 2025–2028, Genehmigung, Betriebskosten, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Januar 2025

112. Geoinformationssystem des Kantons Zürich (GIS-ZH), Strategie 2025–2028, Genehmigung, Betriebskosten, gebundene Ausgabe

Ausgangslage Die Abteilung Geoinformation des Amtes für Raumentwicklung betreibt seit 1992 das Geografische Informationssystem des Kantons Zürich (GIS-ZH) zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben gestützt auf § 20 des Kantonalen Geoinformationsgesetzes vom 24. Oktober 2011 (KGeoIG; LS 704.1). Die Kantonsapplikation GIS-ZH gemäss Ziff. 14 der IKT-Strategie soll den sich weiterentwickelnden Anforderungen der Fachstellen und der Öffentlichkeit angepasst werden und die übergeordneten Strategien des Bundes im Bereich der Geoinformation berücksichtigen. Gestützt auf § 20 Abs. 2 lit. b der Kantonalen Geoinformationsverordnung vom 27. Juni 2012 (KGeoIV; LS 704.11) erlässt der GIS-Ausschuss die Umsetzungsstrategie im Bereich der Geoinformation. Der GIS-Ausschuss hat die «GIS-ZH-Strategie 2025–2028» (nachfolgend GIS-ZH-Strategie) am 27. November 2024 erlassen. Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 1482/2022 die Finanzierung der Kantonsapplikation GIS-ZH nach den Grundsätzen der IKT-Strategie beschlossen und die Betriebskosten für 2023 und 2024 bewilligt. Mit der Strategieperiode 2025–2028 werden die Betriebskosten erstmals zusammen mit der Strategie vom GIS-Ausschuss festgelegt. Mit dem vorliegenden Beschluss wird die Finanzierung der Betriebskosten für die Kantonsapplikation GIS-ZH festgelegt. Die GIS-ZH- Strategie bedarf gemäss § 20 Abs. 3 KGeoIV der Genehmigung durch den Regierungsrat.

Rechtliche Grundlagen Mit dem Geoinformationsgesetz vom 5. Oktober 2007 (GeoIG, SR 510.62) wurde auf nationaler Stufe die gesetzliche Grundlage für die Geoinformation geschaffen. Das GeoIG konkretisiert im Wesentlichen Art. 75a der Bundesverfassung (SR 101) sowie das 2003 vom Bundesrat genehmigte Umsetzungskonzept zur Strategie für Geoinformation beim Bund.

Die Umsetzung der Geoinformation wird im Kanton Zürich auf Gesetzes- und Verordnungsstufe (KGeoIG, KGeoIV) geregelt. Die rechtlichen Grundlagen für den Betrieb von Geoinformationssystemen finden sich in § 20 KGeoIG und in den Ausführungsbestimmungen (§§ 18 ff. KGeoIV).

Bedeutung und strategische Steuerung der Kantonsapplikation GIS Die Direktionen und die Staatskanzlei sind für die Einhaltung und Umsetzung der kantonalen IKT-Strategie verantwortlich. Bezüglich Kantonsapplikationen verantworten die Direktionen und die Staatskanzlei das Applikationsmanagement in ihrem Aufgabenbereich, d. h. die laufende fachliche Koordination und Ausführung der fachlichen Aktivitäten und Prozesse für die Bereitstellung, die Abnahme und die Weiterentwicklung der Applikationen. Die vorliegende Strategie formuliert die langfristige Ausrichtung und die strategischen Stossrichtungen des GIS-ZH und damit der Dienstleistungen, die für die Bevölkerung, Wirtschaft, Bildung, Forschung und Verwaltung erbracht werden sollen. Dabei orientiert sich die Strategie mit ihrer Vision, den Leitsätzen und den strategischen Zielen in den vier Aktionsfeldern an den Zielsetzungen und Aufgaben, die durch das KGeoIG und die Legislaturziele des Regierungsrates vorgegeben werden. Die grundlegenden Ziele und Aufgaben des GIS-ZH, die in den Grundauftrag der Abteilung Geoinformation des Amtes für Raumentwicklung fliessen, ergeben sich dabei aus § 21 Abs. 1 lit. k KGeoIG in Verbindung mit §§ 18–20 KGeoIV.

Inhalt der GIS-ZH-Strategie Vier Aktionsfelder legen die Hauptrichtungen für die Strategieperiode 2025–2028 fest. Das Aktionsfeld «Strategieumsetzung» legt die organisatorischen Rahmenbedingungen fest, um die strategischen Ziele und die entsprechenden Massnahmen der Aktionsfelder «GIS‑ZH Community», «Produkte und Dienstleistungen» und «Data Governance» umzusetzen. Die den Aktionsfeldern zugewiesenen strategischen Ziele beschreiben das Zielbild, das nach Ablauf der Strategieperiode erreicht sein soll. Damit geben sie die Richtung für konkrete Massnahmen vor, die in einem separaten und periodisch aktualisierten Massnahmenplan aufgeführt sind.

Aktionsfeld Ambition Anzahl strategische Ziele

Erwägungen

1. Strategie­ Innerhalb der gegebenen Strukturen des GIS-ZH existieren 3 umsetzung Prozesse, die nicht nur die Umsetzung der Strategie unterstützen, sondern sie aktiv vorantreiben, kontrollieren und strategisch steuern. Dieses agile, breit legitimierte Vorgehen lässt Reaktionen auf ändernde Rahmenbedingungen zu, nutzt Chancen und erlaubt es, die gesteckten Ziele vollumfänglich zu erreichen.

2. GIS-ZH Die GIS-Fachleute in der kantonalen Verwaltung bilden eine 7 Community lebendige und kompetente Community. Dank der ämterübergreifenden Kollaboration werden die Inhalte des kantonalen GIS zu einem gemeinschaftlich verantworteten Werk aus Geodaten, Metadaten, Karten und Apps. Die Vernetzung führt zur Vergrösserung des kollektiven Wissens und zu grossem Synergiepotenzial. Die Fachstelle GIS initiiert und orchestriert die unterschiedlichen Kommunikationskanäle, schult, unterstützt und schafft ideale Rahmenbedingungen für die Community.

3. Produkte Neue Produkte wie ein kantonaler Geobasiszwilling, historisier­ 8 und Dienst­ te Zeitstände von Geodaten oder ein Geoportal als zentraler leistungen Einstieg für alle Fragen zu kantonalen Geoinformationen sind umgesetzt. Die Fachstelle GIS entwickelt das bestehende Produkte- und Dienstleistungsangebot ständig weiter. Für die Lancierung neuer Produkte orientiert sie sich an den genannten strategischen Zielen, an den Bedürfnissen der GIS-ZH-Ämter und deren Anspruchsgruppen sowie an den wichtigen Entwicklungen und Trends. Als strategisches Planungsinstrument dient der Fachstelle GIS ein strukturiertes und transparent einsehbares Produkt- und Dienstleistungsportfolio.

4. Data Die festgelegten Prozesse, Rollen, Richtlinien und Standards 3 Governance ermöglichen es dem GIS-ZH, Geodaten und Metadaten in herausragender Aktualität, höchster Qualität und umfassender Vollständigkeit bereitzustellen. Aspekte wie Qualität, Schutz, Sicherheit und Verknüpfbarkeit der Daten sowie die Einhaltung von Standards werden in relevante Arbeitsabläufe integriert. Darüber hinaus stimmt sich das GIS-ZH aktiv mit den Bestrebungen des Bundes, des Kantons Zürich, anderer Kantone und der Gemeinden zur Data Governance ab, um der ständig wachsenden Bedeutung von Geodaten gerecht zu werden. Die Umsetzung der Strategie wird in einem dynamischen und halbjährlich aktualisierten Massnahmenplan konkretisiert und einmal jährlich gegenüber dem GIS-Ausschuss ausgewiesen.

Mittelbedarf Der Betrieb des GIS-ZH stellt gestützt auf § 20 KGeoIG in Verbindung mit §§ 18–20 KGeoIV eine gesetzlich vorgesehene Verwaltungsaufgabe dar. Gemäss § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG; LS 611) gilt eine Ausgabe als gebunden, wenn sie zur Erfüllung von gesetzlichen Verwaltungsaufgaben zwingend erforderlich ist. Gemäss § 20 Abs. 1 KGeoIG kann der Kanton Geoinformationssysteme betreiben. Seit seiner Einführung 1999 wurde der GIS- Browser, der geografische Informationen auf interaktiven Karten darstellt, fortlaufend mit neuen Datensätzen erweitert und hat sich als sehr nützliche Planungs- und Entscheidungsgrundlage sowohl für Fachleute als auch für Private erfolgreich etabliert. Er ist für die Arbeit der Direktionen mittlerweile unabdingbar. Die für die Finanzierung des Betriebs notwendige Ausgabe stellt eine gebundene Ausgabe dar, da sie der Beschaffung und Erneuerung der für den Betrieb der Kantonsapplikation GIS-ZH erforderlichen sachlichen Mittel dient. Die Betriebskosten für das GIS-ZH wurden auf der Grundlage der vorliegenden Kalkulation mit der Einführung der neuen IKT-Verrechnung 2024 geschätzt. Die Aktualisierung der Systemkomponenten, die zusätzlichen Gebühren für die Nutzung der Cloud-Infrastruktur, die Erhöhung der Anzahl GIS-Arbeitsplätze in den Direktionen und die strengeren Anforderungen an die Betriebssicherheit (Business Continuity Management) sowie des Datenschutzes für Cloud-Infrastrukturen und der Informationssicherheit (Allgemeine und Besondere Informationssicherheitsrichtlinien) sind in den Betriebskosten berücksichtigt. Betriebskosten Planjahre gemäss Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) (in Franken) 2025 2026 2027 2028 GIS-ZH-Plattform Content 1 477 000 1 500 000 1 496 000 1 494 000 Zugang auf Content 1 272 000 1 305 000 1 299 000 1 297 000 Service Request & Projekte 19 000 27 000 26 000 26 000 Subtotal 2 768 000 2 832 000 2 821 000 2 817 000 Reserve 10% 277 000 283 000 282 000 282 000 Total 3 045 000 3 115 000 3 103 000 3 099 000 Da die Kalkulation der künftigen IKT-Infrastrukturkosten des Amtes für Informatik zurzeit noch mit grossen Unsicherheiten verbunden ist, wurde eine Reserve von 10% für Kostensteigerungen eingerechnet.

Der Sachkostenanteil der Betriebskosten für die Laufzeit der Strategieperiode 2025–2028 betragen gemäss obenstehender Aufstellung einschliesslich der Reserven für Kostensteigerungen gerundet Fr. 12 362 000. Dafür ist eine gebundene Ausgabe zu bewilligen. Der Betrag ist im Budget 2025 sowie im KEF 2025–2028 eingestellt.

Verfahren / Zuständigkeiten Die GIS-ZH-Strategie wurde unter der Führung der Abteilung Geoinformation und in Zusammenarbeit mit dem GIS-Arbeitsausschuss als Nutzendenvertreter der kantonalen Verwaltung erarbeitet. Die Rückmeldungen aus der internen Vernehmlassung wurden in der vorliegenden GIS-ZH-Strategie berücksichtigt. Die fachliche Zuständigkeit für das GIS-ZH als Kantonsapplikation gemäss Ziff. 14 der IKT-Strategie liegt bei der Baudirektion. Der technische Betrieb erfolgt durch die IKT-Grundversorgung (Ziff. 13 Abs. 1 lit. d IKT-Strategie). Für die Koordination aller mit der Kantonsapplikation zusammenhängenden Geschäftsprozesse ist das Amt für Raumentwicklung verantwortlich. Das Gremium Steuerung Digitale Verwaltung und IKT hat an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2024 von der Strategie Kenntnis genommen.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die GIS-ZH-Strategie 2025–2028 vom 27. November 2024 wird genehmigt.

II. Für die Betriebskosten der Kantonsapplikation GIS-ZH für 2025– 2028 wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 12 362 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8300, Amt für Raumentwicklung, bewilligt.

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Kantonale Geoinformationsverordnung, Art. 18, Art. 19, and Art. 20 — read in the version of January 1, 2024; the act was consolidated again on June 1, 2026.