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RRB Nr. 1123/2016

Strassen, Bassersdorf, 350 Bassersdorferstrasse, Instandsetzung, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. November 2016

1123. Strassen (Bassersdorf, 350 Bassersdorferstrasse, km 0.130–0.890,

Erwägungen

Sennpünt-Strasse bis Husmatten-Weg, Strasseninstandhaltung, Ausgabenbewilligung) Das zu sanierende Strassenstück ist Bestandteil der Verbindungsachse zwischen Baltenswil und Bassersdorf. Die Bassersdorferstrasse weist einen durchschnittlichen täglichen Verkehr von 10 900 Fahrzeugen mit einem Schwerverkehrsanteil von 4% auf. Die Bassersdorferstrasse wurde im Abschnitt zwischen der Sennpünt- Strasse und dem Husmatten-Weg 1928 und 1951 erbaut und 1992 zum letzten Mal saniert. Die Fahrbahnoberfläche im Sanierungsabschnitt weist verschiedene Verdrückungen, viele Belagsflicke und stellenweise sehr viele Risse auf. Der Belag genügt den heutigen Anforderungen nicht mehr und muss ersetzt werden. Aufgrund des Laborberichts der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamts wird auf dem ganzen Strassenstück der Belag abgebrochen und mit einer Tragschicht, Binderschicht und Deckschicht erneuert. Teilweise muss die Fundationsschicht ersetzt werden. Alle Schlammsammler- und Kontrollschachtoberbauten werden erneuert. Einzelne Haltungen der Entwässerungsleitung müssen ersetzt werden. Die Randabschlüsse werden ergänzt oder ersetzt. In Absprache mit der Fachstelle Verkehrstechnik wird auf der ganzen Länge für die LWL-Leitung ein Rohrblock erbaut. Eine Verkehrsmessstelle, die im Sanierungsabschnitt steht, wird erneuert. Diese Sanierungsarbeiten werden eng mit den Werkleitungsbauten der Gemeinde Bassersdorf und den Elektrizitätswerken des Kantons Zürich koordiniert. Das Unterhaltsprojekt ist im Programm Verkehr und Infrastruktur 2017 enthalten. Für die Strasseninstandsetzungsarbeiten ist gemäss Finanzplan vom 5. Oktober 2016 mit folgenden Kosten zu rechnen: in Franken Bauarbeiten 1 932 000 Nebenarbeiten 344 000 Technische Arbeiten 204 000 Total 2 480 000 Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG gebundene Ausgabe von Fr. 2 480 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400.31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-10260), zu bewilligen. Die Ausgaben sind im Entwurf zum Budget 2017 enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung der 350 Bassersdorferstrasse, Gemeinde Bassersdorf, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 480 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 5. Oktober 2016)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

Cited in