Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 1127/2024

Anfrage Markus Bopp, Otelfingen, und Roger Cadonau, Wetzikon, betreffend Handyfreie Schulen?!, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 260/2024

Sitzung vom 6. November 2024

1127. Anfrage (Handyfreie Schulen?!) Die Kantonsräte Markus Bopp, Otelfingen, und Roger Cadonau, Wetzikon, haben am 19. August folgende Anfrage eingereicht: Das Smartphone ist aus unser aller Alltag nicht mehr wegzudenken. In der Oberstufe scheint es so, dass die allermeisten der Jugendlichen mit dem Handy in der Tasche die Schule besuchen. Hier stellt sich die Frage, ob das Mitnehmen und Verwenden des Handys nicht zu Ablenkung und Unruhe bei den Jugendlichen führt. Dem Reiz immer wieder auf den Bildschirm zu schauen, können nur wenige widerstehen. Einzelne Schulen, als Beispiel Würenlos im Kanton Aargau, verbieten das Handy auf dem gesamten Schulgelände. Es muss beim Eintreffen aufs Schulareal abgegeben werden. Der Regierungsrat wird in diesem Zusammenhang gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

Erwägungen

1. Ist das Thema von handyfreien Schulen im Regierungsrat schon einmal behandelt worden?

2. Kennt der Regierungsrat die Meinung von Schulvertreterinnen oder Schulvertretern zum Thema handyfreie Schulen?

3. Hat der Regierungsrat Kenntnis von Schulen im Kantonsgebiet, welche die Handyfreiheit planen oder bereits umgesetzt haben?

4. Welche Meinung vertritt der Regierungsrat in Bezug aufs hier besprochene Thema?

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Markus Bopp, Otelfingen, und Roger Cadonau, Wetzikon, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Regierungsrat hat sich im Zusammenhang mit dem Postulat KR- Nr. 385/2006 betreffend die Unterstützung von Handyverboten an geleiteten Volksschulen durch die Bildungsdirektion ausführlich zum Thema geäussert. Er unterscheidet zwischen dem Verbot, das Mobiltelefon in die Schule mitzunehmen (Mitnahmeverbot), und dem Verbot, das Mobiltelefon während des Unterrichts, bei besonderen Schulanlässen (z. B. Schulreise, Klassenlager, Exkursionen) oder auf dem Schulhausareal zu benutzen (Verwendungsverbot). Der Regierungsrat bestärkt die Schulen darin, die Nutzung von Mobiltelefonen klar zu regeln und den Gebrauch während der Unterrichtszeit sowie an Schulanlässen zu untersagen. Weiter führt er aus, dass ein Mitnahmeverbot weder sachlich gerechtfertigt noch angemessen ist, da die Eltern im Rahmen des elterlichen Sorgerechts entscheiden, wie sie ihr Kind vor oder nach dem Unterricht bzw. vor oder nach Betreten des Schulareals – also in der schulfreien Zeit – erreichen wollen. Zu Frage 2: Dem Regierungsrat liegen keine systematisch erhobenen Haltungen zum Thema handyfreie Schulen aus dem Schulfeld vor. Im Kanton Zürich regeln die Schulen im Rahmen von Haus- und Schulordnungen den Umgang mit dem Mobiltelefon während des Unterrichts und des Schulbetriebs selbstständig. Das Volksschulamt hat zum Umgang mit Mobiltelefonen an der Schule Empfehlungen abgegeben (siehe dazu Broschüre «Schulpflicht, Disziplinarmassnahmen und Elternpflichten» S. 11, zh.ch/de/bildung/schulen/volksschule/rechte-und-pflichten-der-eltern/ volksschule-disziplinarmassnahmen.html) Zu Frage 3: Dem Regierungsrat sind keine Schulen im Kanton Zürich bekannt, welche in Bezug auf Mobiltelefone ein striktes Verwendungs- und Mitnahmeverbot planen oder bereits umgesetzt haben. Die Schulen und Gemeinden sind nicht verpflichtet, den Regierungsrat oder die Bildungsdirektion darüber zu informieren, wie sie den Umgang mit Mobiltelefonen in ihren Haus- und Schulordnungen regeln. Wie in der Beantwortung der Frage 1 ausgeführt, erachtet der Regierungsrat ein Mitnahmeverbot nicht als verhältnismässig. Zu Frage 4: Es liegt im offenkundigen und überwiegenden Interesse eines ordentlichen und ungestörten Schulbetriebs, den Gebrauch von Mobiltelefonen an den Schulen einzuschränken. Zudem kann eine Einschränkung der

Mobiltelefonnutzung an Schulen einer übermässigen und ungesunden Nutzung des Mobiltelefons durch Kinder und Jugendliche entgegenwirken. Dies kann eine weitere wirkungsvolle Präventionsmassnahme zur Verbesserung der (psychischen) Gesundheit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen sein. Ein Verwendungsverbot ausserhalb des Unterrichts bzw. ein Mitnahmeverbot würde jedoch insbesondere in Bezug auf Lernende der Berufsfachschulen sowie Schülerinnen und Schüler der

Mittelschulen einen unverhältnismässigen Eingriff in deren persönliche Freiheit darstellen. Diese sind einerseits bereits älter als Schülerinnen und Schüler der Volksschule, anderseits liegen deren Wohn- und Schulorte in der Regel weiter auseinander, sodass die Jugendlichen u. a. für den Kontakt mit den Eltern oder dem Lehrbetrieb auf die Verwendung eines Mobiltelefons angewiesen sind (vgl. Beantwortung der Frage 1).

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli