RRB Nr. 1128/2024
Anfrage Patricia Bernet, Uster, betreffend Lehrpersonen fit machen für die integrative Schule, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 259/2024
Sitzung vom 6. November 2024
1128. Anfrage (Lehrpersonen fit machen für die integrative Schule) Kantonsrätin Patricia Bernet, Uster, hat am 19. August 2024 folgende Anfrage eingereicht: Kinder mit besonderen Bedürfnissen profitieren meist davon, in Regelklassen integriert zu werden. Das zeigt unter anderem der Bildungsbericht 20231 auf. Demnach sind die positiven Auswirkungen später in der Schule etwa in den Fächern Mathematik und Deutsch spürbar. Sogar bis in die Berufswahl und beim Lohnniveau lassen sich positive Effekte nachweisen 2 . Heute sind fast alle Klassenlehrpersonen mit heilpädagogischen Themen im Unterricht konfrontiert, z. B. betreffend Verhaltensauffälligkeiten, fehlende Konzentrationsfähigkeit, ADHS, Spracherwerbsverzögerungen oder -störungen, Autismusspektrumstörung. Ausserdem sind sie zunehmend gefordert durch vermehrte, zwingend notwendige Teamarbeit, Führungsarbeit (Schulassistenzen) und Elternarbeit. Um möglichst viele Kinder integriert beschulen zu können, brauchen die Lehrperson verstärkte Kompetenzen in diesen Bereichen. Gemäss Bericht im «Beobachter» vom 6. Juli 2024 3 sind Lehrpersonen unzufrieden mit der Ausbildung. Sie sei zu kopflastig und zu praxisfern. Wir bitten die Bildungsdirektion zusammen mit der HfH und der PHZH folgende Fragen zu beantworten:
Erwägungen
1. Wie viele Stunden (% an gesamter Ausbildung) / Module umfassen in der Ausbildung zur Lehrer:in an der PHZH die Themen: a. Integrativer Unterricht b. Verhaltensauffälligkeiten c. Sprachstörungen d. Autismusspektrumstörungen e. Führung von und Zusammenarbeit mit Schulassistenzen f. Zusammenarbeit in pädagogischen Teams, Zusammenarbeit in intraprofessionellen Teams g. Elternarbeit
1 Bildungsbericht 2023: https://www.skbf-csre.ch/fileadmin/files/pdf/bildungsberichte/2023/
2 https://www.lch.ch/publikationen/positionspapiere/detail/vielfalt-braucht-vielfalt-gelingensbedingungen-fuer-eine-inklusionsorientierte-schule 3 https://www.beobachter.ch/arbeit-bildung/lehre-studium/mehr-bodenhaftung-
bitte-724125
2. Gibt es Pläne, die Ausbildung Lehrer:in und Schulische Heilpädagogik näher zusammenzuführen? Falls nicht: Weshalb nicht? Ist geplant, eine solche Entwicklung zu prüfen?
3. Wie will der Regierungsrat die Ausbildung anpassen, damit die Lehrpersonen besser auf die Realität im Klassenzimmer, für Teamarbeit, Elternarbeit vorbereitet sind?
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Patricia Bernet, Uster, wird wie folgt beantwortet:
Das Thema der Anfrage betrifft die Zuständigkeitsbereiche der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH) und der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik (HfH). Die Beantwortung erfolgt gestützt auf deren Angaben. Zu Frage 1: Die Themen Inklusion, Kommunikation und Sonderpädagogik werden an der PHZH auf allen Schulstufen (Kindergarten- und Unterstufe, Primarstufe und Sekundarstufe I) und innerhalb der Studiengänge in allen Studienbereichen behandelt. Insbesondere im Studienbereich «Berufspraktische Ausbildung» findet eine intensive Auseinandersetzung mit den Themen der inklusiven Bildung (vgl. Fragen 1 a–d) sowie der Zusammenarbeit in den Schulen (vgl. Fragen 1 e–g) statt. Dieser Ausbildungsteil umfasst an der PHZH zahlreiche Praktika von unterschiedlicher Dauer an Schulen des Kantons Zürich. Bereits früh im Studium erleben die Studierenden so den direkten Kontakt mit Schülerinnen und Schülern. Die berufspraktische Ausbildung macht an der PHZH ungefähr einen Drittel des gesamten Studienaufwandes aus. Im Studienbereich «Bildung und Erziehung» werden die genannten Themen auf allen Schulstufen in einer Reihe von Pflicht- und Wahlmodulen als Schwerpunkte behandelt. Der Studienbereich macht ungefähr einen Viertel des gesamten Studienaufwandes aus. Die Studierenden im integrierten Bachelor-/Masterstudiengang Sekundarstufe I haben etwa die Möglichkeit, Sonderpädagogik als Schwerpunkt (21 ECTS) zu wählen. Der Schwerpunkt wird in enger Zusammenarbeit mit der HfH angeboten und ist bei den Studierenden sehr beliebt. Zudem gibt es verschiedene Pflichtmodule zur inklusiven Bildung, in denen die Studierenden lernen, alle Schülerinnen und Schüler zu integrieren und zu fördern, mit Unterrichtsstörungen umzugehen oder wie sie Fachpersonen in die eigenen pädagogischen Überlegungen einbeziehen können.
Die genannten Themen sind vielschichtig und haben teilweise Überschneidungen. In einem Modul können mehrere der Themen behandelt werden oder ein Thema wird nur als Teilschwerpunkt behandelt. Eine genaue Zuweisung der Module oder des Studienaufwandes zu den einzelnen Themen ist daher nicht ohne Weiteres möglich. Je nach Umfeld in der berufspraktischen Ausbildung und der Modul- sowie Schwerpunktwahl während des Studiums können die einzelnen Anteile auch zwischen den Studierenden unterschiedlich ausfallen. Zu Frage 2: Die HfH und die PHZH haben eine Rahmenvereinbarung geschlossen und arbeiten gestützt auf diese namentlich in mehreren Forschungsprojekten und Weiterbildungsveranstaltungen zusammen. Der Schwerpunkt Sonderpädagogik im Master Sekundarstufe I ist ein Ergebnis dieser Zusammenarbeit (vgl. Beantwortung der Frage 1). Weitere Beispiele sind das Forschungsprojekt «Netzwerk inklusive Bildung an der Hochschule – Stark hoch 3» (abrufbar unter: hfh.ch/forschung/projekte) oder der CAS-Studiengang «Schulführung und Inklusion» (abrufbar unter: hfh.ch/weiterbildung/weiterbildungsplaner), die sich mit dem Thema der inklusiven Bildung auseinandersetzen. Diese Formen der Zusammenarbeit haben sich bewährt und sind sowohl für die Hochschulen als auch für die Studierenden gewinnbringend. Innerhalb der begrenzten Ausbildungszeit ist es indessen nicht möglich, die Studierenden in einem Studiengang gleichzeitig zu Lehrpersonen und zu Heilpädagoginnen bzw. Heilpädagogen auszubilden. Die beiden Hochschulen sollen aber über den Austausch und die Zusammenarbeit voneinander profitieren. Zu Frage 3: Das Volksschulamt ist mit der PHZH und der HfH in ständigem Austausch bezüglich der Anforderungen des Schulfeldes an die Ausbildung der schulischen Heilpädagogik. Die PHZH passt die Ausbildungsmodule und deren Inhalte laufend an die aktuellen Verhältnisse in den Schulen an. Durch den hohen Anteil an berufspraktischer Ausbildung an der PHZH erfolgen diese Anpassungen direkt im Austausch mit den Schulen und in den berufspraktischen Modulen unmittelbar «vor Ort» in den Schulen. Dieser Austausch hat sich bewährt und lässt eine schnelle Anpassung im Bedarfsfall zu.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli