RRB Nr. 1134/2024
Anfrage Thomas Anwander, Winterthur, und Ruth Ackermann, Zürich, betreffend Axpo Strategie und Aktionärbindungsvertrag – wie weiter nach dem Nein des Schaffhauser Stimmvolks?, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 267/2024
Sitzung vom 6. November 2024
1134. Anfrage (Axpo Strategie und Aktionärbindungsvertrag – wie weiter nach dem Nein des Schaffhauser Stimmvolks?) Kantonsrat Thomas Anwander, Winterthur, und Kantonsrätin Ruth Ackermann, Zürich, haben am 26. August 2024 folgende Anfrage eingereicht: Nach dem Nein des Kantons Schaffhausen zum neuen Aktionärbindungsvertrag Axpo stellt sich die Frage, wie der Kanton Zürich als grösster Aktionär die Zukunft der Axpo sieht. Seit der Überarbeitung des ursprünglichen Gründervertrages und der Ausarbeitung eines neuen Aktionärbindungsvertrages haben sich einige Rahmenbedingungen verändert (Stichworte: neue Kapitalvorschriften für systemrelevante Stromunternehmen, neues Energiegesetz, technologischer Wandel). Die Bedenken der Schaffhauser Bevölkerung, welche wahrscheinlich in den anderen Aktionärskantonen ähnlich bestehen, sind ernst zu nehmen, andererseits benötigt die Axpo strategische Freiräume, um gewisse Geschäftsbereiche erfolgreich weiterentwickeln zu können. Auch sollte das finanzielle Risiko und Engagement des Kantons im Zusammenhang mit den neuen Kapitalvorschriften limitiert werden. In diesem Kontext sollte geprüft werden, ob die Axpo in der heutigen Form nicht in zwei neue unabhängige Unternehmen aufgeteilt wird. Der Regierungsrat wird gebeten dazu folgende Fragen zu beantworten:
Erwägungen
1. Wie gedenkt der Regierungsrat nach dem negativen Entscheid des Schaffhauser Stimmvolkes betreffend Anpassung Gründervertrag generell vorzugehen und wie sollen die anderen Aktionäre, Kantonsregierungen und Parlamente in diesen Prozess eingebunden werden?
2. Kann sich der Regierungsrat vorstellen, dass die heutige Axpo in zwei neue Unternehmen aufgeteilt wird, nämlich in eine Axpo Schweiz AG mit den Geschäftsbereichen Wasserkraft, Sonnenenergie, Windenergie, Biomasse und Holzenenergie Standorte Schweiz sowie Netze Schweiz und in eine Axpo International AG mit den Geschäftsbereichen Energie Trading&Sales, Kernenergie, Gas &LGN sowie alle Aktivitäten Sonnenenergie und Windenergie Standorte Ausland. (Namen Axpo Schweiz AG bzw. Axpo International AG sind reine Arbeitstitel)
3. Kann sich der Regierungsrat vorstellen, dass für die Axpo Schweiz AG ein neuer Aktionärbindungsvertrag abgeschlossen wird, welcher eine Privatisierung und den Verkauf der im Eigentum der AXPO Schweiz stehenden Stromproduktionsanlagen und Netze an ausländische Aktionäre ausschliesst?
4. Kann sich der Regierungsrat vorstellen, dass die heutigen Aktionäre der Axpo, insbesondere auch der Kanton Zürich und die EKZ, ihren Anteil an einer Axpo International AG ganz oder auf eine Minderheitsbeteiligung reduzieren, indem andere Aktionäre aufgenommen werden und/oder die Axpo International AG im Rahmen eines IPO an der Börse kotiert wird?
5. Kann sich der Regierungsrat vorstellen, dass im Rahmen einer Aufspaltung der heutigen Axpo in zwei Unternehmen nur noch die EKZ an einer zukünftigen Axpo Schweiz AG beteiligt wäre?
6. Ist der Regierungsrat bereit, einer Investmentbank einen Auftrag zu erteilen, damit diese für das oben skizzierte Szenario eine Machbarkeitsstudie erstellt und die möglichen finanziellen Auswirkungen für die heutigen Aktionäre darstellt?
7. Die Anpassung des Gründervertrags und die Diskussion über die Zukunft der Axpo müssen zeitnah erfolgen. Mit welchem Zeitplan und Meilensteinen rechnet der Regierungsrat, bis erste Konzepte und Vertragstexte vorliegen und die Diskussionen im Kantonsrat stattfinden kann?
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Thomas Anwander, Winterthur, und Ruth Ackermann, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 7: Mit dem aufgrund der Ablehnung im Kanton Schaffhausen nun gescheiterten Projekt sollte betreffend die Axpo Holding AG (Axpo) der NOK-Gründungsvertrag von 1914 durch einen zeitgemässen Aktionärbindungsvertrag (ABV) und eine gemeinsame Eignerstrategie aller Aktionäre abgelöst werden. In das Projekt involviert waren neun Kantone (davon fünf mit einer direkten Beteilungen an der Axpo; vier Kantone sind indirekt über ihre Kantonswerke an der Axpo beteiligt) und vier Kantonswerke. Die Vertretungen der Kantonsregierungen und der Kantonswerke in der Projektsteuerungsgruppe waren und sind zu diesem Projekt in einem regelmässigen Austausch. Der Kanton Zürich ist durch den Baudirektor in der Projektsteuerungsgruppe vertreten.
Die Herausforderungen für die Axpo bleiben gross. Damit die nationalen Ziele im Energie- und Klimabereich erreicht werden können, soll die Axpo trotz schwierigem Marktumfeld befähigt sein, einen entscheidenden Beitrag zum Ausbau von einheimischen erneuerbaren Energien und zum Erhalt der Versorgungssicherheit zu leisten. Überdies stehen erhöhte regulatorische Anforderungen an systemrelevante Stromversorgungsunternehmen im Raum. Gemeinsam mit allen Aktionären der Axpo sind Lösungen zu suchen, damit das Unternehmen den mannigfaltigen Herausforderungen und Anliegen gerecht werden kann. Bei diesem Prozess werden sich der Kanton und die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich als grösste Aktionäre der Axpo aktiv einbringen. Zu Fragen 2–6: Sowohl die in den Fragen 2–5 skizzierten Szenarien und Fragestellungen als auch der Beizug Dritter gemäss Frage 6 sind im Rahmen des oben skizzierten Prozesses sorgfältig zu prüfen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli