Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 1136/2024

Strassen, Dübendorf, 740 Zürichstrasse/754 Gockhauser-/Ringstrasse, Kreuzung Sonnental, Fahrbahninstandsetzung, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. November 2024

1136. Strassen (Dübendorf, 740 Zürichstrasse / 754 Gockhauser-/

Erwägungen

Ringstrasse, Kreuzung Sonnental, Fahrbahninstandsetzung, gebundene Ausgabe) Die Zürich-, Gockhauser- und Ringstrasse auf dem Gebiet der Stadt Dübendorf zählen zum Strassennetz des Kantons Zürich und werden im Kataster als regionale Verbindungsstrassen Nrn. 740 und 754 geführt. Sie weisen einen durchschnittlichen täglichen Verkehr von rund 15 800 Fahrzeugen mit einem Schwerverkehrsanteil von 3–4% auf. Die 740 Zürichstrasse zwischen der Auenstrasse und Birchlenstrasse (km 0.550–0.800) und die 754 Gockhauser-/Ringstrasse (km 2.600–2.700) müssen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Werterhaltung saniert werden (§§ 25 f. Strassengesetz [LS 722.1]). Die Fahrbahnoberfläche im Sanierungsabschnitt weist verschiedene Risse und Spurrinnen auf und ist ausgemagert. Der Belag genügt den heutigen Anforderungen nicht mehr und muss ersetzt werden. Aufgrund des Laborberichts der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamtes erfolgt auf dem ganzen Perimeter ein Belagsersatz, die Binder- und Deckschicht wird erneuert. Dabei wird ein lärmarmer Deckbelag eingebaut. Die drei bestehenden Bushaltestellen werden gemäss den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (SR 151.3) an gleicher Lage hindernisfrei ausgebaut. Die Randabschlüsse werden ergänzt oder ersetzt, alle Schlammsammler- und Kontrollschachtoberbauten ausgetauscht sowie die Strassenentwässerung angepasst und optimiert. In Absprache mit der Sektion Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen des Tiefbauamtes muss die Lichtsignalanlage Nr. 90 vollständig erneuert werden. Die bestehende Strassenbeleuchtung wird angepasst. Die Realisierung der Sanierungsarbeiten wird eng mit den Werkleitungsarbeiten der Glattwerk AG sowie der Genossenschaft Wasserversorgung Dübendorf koordiniert. Für die Strasseninstandsetzungsarbeiten ist gemäss Finanzplan vom 10. Oktober 2024 mit folgenden Kosten zu rechnen: in Franken Bauarbeiten 2 439 000 Nebenarbeiten 1 053 000 Technische Arbeiten 396 000 Total 3 888 000

Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) gebundene Ausgabe von Fr. 3 888 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400. 31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-10441), zu bewilligen. Der Betrag ist im Budgetentwurf 2025 enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung der 740 Zürichstrasse / 754 Gockhauser-/ Ringstrasse in der Stadt Dübendorf wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 3 888 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2024)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli