RRB Nr. 1140/2018
Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung, Aufsicht über die Bezirksbehörden und die Gemeinden, Änderung, Inkraftsetzung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. November 2018
1140. Verordnung über die Organisation des Regierungsrates
Erwägungen
und der kantonalen Verwaltung (Änderung vom 13. Dezember 2017; Inkraftsetzung) Mit Beschluss Nr. 1202 vom 13. Dezember 2017 (ABl 2017-12-22) änderte der Regierungsrat die Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung vom 18. Juli 2007 (LS 172.11) und setzte die Verordnungsänderung auf den 1. März 2018 in Kraft. Gemäss Dispositiv II Satz 2 dieses Beschlusses ist erneut über die Inkraftsetzung zu entscheiden, wenn ein Rechtsmittel ergriffen wird. Am 31. Januar 2018 wurde gegen die Verordnungsänderung Beschwerde beim Verwaltungsgericht erhoben. Mit Beschluss AN.2018.00001 vom 19. September 2018 trat das Verwaltungsgericht nicht auf die Beschwerde ein. Dieser Beschluss ist unangefochten in Rechtskraft erwachsen. Somit ist über die Inkraftsetzung der Verordnungsänderung erneut zu entscheiden. Die Änderung ist auf den 1. Januar 2019 in Kraft zu setzen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Änderung vom 13. Dezember 2017 der Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung vom 18. Juli 2007 wird auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt.
II. Veröffentlichung dieses Beschlusses und der Begründung im Amtsblatt sowie von Dispositiv I in der Gesetzessammlung.
III. Mitteilung an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli