RRB Nr. 1140/2025
Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer, Vernehmlassung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. November 2025
1140. Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer
Erwägungen
(Vernehmlassung) Das Eidgenössische Finanzdepartement hat am 13. August 2025 die Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer (SR 641.20) betreffend Verlängerung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen eröffnet. Mit der Vernehmlassungsvorlage soll die bis Ende 2027 befristete Geltungsdauer des Mehrwertsteuersondersatzes von 3,8% für Beherbergungsleistungen um weitere acht Jahre bis Ende 2035 verlängert werden. Die Vorlage ist auf die in den eidgenössischen Räten angenommene Motion 24.3635 zurückzuführen. Der Bundesrat hat die Motion zur Ablehnung empfohlen. Gemäss erläuterndem Bericht würden dem Bund bei Fortführung des Sondersatzes Einnahmen von jährlich 300 Mio. Franken entgehen. Da im Bundeshaushalt ab 2027 ein hoher Bereinigungsbedarf bestehe (Entlastungspaket 2027), müssten die entgangenen Einnahmen anderweitig kompensiert werden, um die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten. Bei Fortführung des Sondersatzes würden dem erläuternden Bericht zufolge die leicht positiven Auswirkungen auf die Standortattraktivität touristisch geprägter Kantone und Regionen bestehen bleiben. Regionen mit hoher Tourismusintensität würden tendenziell stärker von der steuerlichen Entlastung profitieren.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Finanzdepartement, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an vernehmlassungen@estv.admin.ch): Mit Schreiben vom 13. August 2025 haben Sie uns eingeladen, zur Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer (Verlängerung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen) Stellung zu nehmen. Wir danken für diese Gelegenheit und äussern uns wie folgt: Aus unserer Sicht ist der Sondersatz für Beherbergungsleistungen eine strukturpolitische Massnahme, die nicht mehr erforderlich ist. Gemäss erläuterndem Bericht verzeichnete die Beherbergungsbranche 2024 Rekordzahlen. Zudem entfallen nur noch etwa 45% der Logier- nächte auf ausländische Gäste (Hotellerie und Parahotellerie). Deshalb kann die heutige wirtschaftliche Lage der Branche nicht mehr mit der Ausgangslage bei Einführung des Sondersatzes verglichen werden. Der Bundeshaushalt weist ab 2027 einen hohen Bereinigungsbedarf auf, weshalb der Bundesrat ein Entlastungspaket vorschlägt. Zahlreiche Massnahmen des Entlastungspakets gehen zulasten der Kantone. Der erläuternde Bericht hält fest, dass die Mindereinnahmen bei einer Fortführung des Sondersatzes anderweitig kompensiert werden müssten. Es ist damit zu rechnen, dass die Kompensationsmassnahmen auch die Kantone treffen können, die ihrerseits Entlastungsmassnahmen in den kantonalen Haushalten durchführen müssten, was wiederum eine Vielzahl von Anspruchsgruppen treffen würde. Eine Beendigung des Sondersatzes stärkt die Bemühungen zur Vereinheitlichung und zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer. Aus diesen Gründen lehnen wir die Vernehmlassungsvorlage und die Verlängerung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen ab. Falls an der Verlängerung festgehalten werden sollte, ist sie zwingend zu befristen. Wir beantragen daher, auf die Verlängerung des Sondersatzes zu verzichten.
II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli