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RRB Nr. 1141/2024

Bericht über die Beteiligung des Kantons Zürich an der Flughafen Zürich AG und zum Monitoringwert des Zürcher Fluglärm-Indexes (Flughafenbericht 2024), Genehmigung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. November 2024

1141. Bericht über die Beteiligung des Kantons Zürich an der Flughafen Zürich AG und zum Monitoringwert des Zürcher Fluglärm-Indexes (Flughafenbericht 2024)

I. Allgemeines § 1 des Flughafengesetzes (LS 748.1) verpflichtet den Regierungsrat einerseits, den Flughafen Zürich zur Sicherstellung seiner volks- und verkehrswirtschaftlichen Interessen zu fördern, anderseits ist er aber auch gehalten, den Schutz der Bevölkerung vor schädlichen oder lästigen Auswirkungen des Flughafenbetriebs zu berücksichtigen. Mit dem Flughafenbericht soll im Sinne von § 1 des Flughafengesetzes eine gesamtheitliche Berichterstattung über die Entwicklungen der Themen erreicht werden, die den Flughafen Zürich betreffen. Der Flughafenbericht umfasst die Berichterstattung gemäss RRB Nr. 1003/2015 betreffend Eigentümerstrategie für die Beteiligung des Kantons Zürich an der Flughafen Zürich AG, mit welcher der Kanton seine Erwartungen gegenüber der Flughafen Zürich AG bezüglich verschiedener Themenfelder definiert. Diese Berichterstattung umfasst u. a. die Entwicklung der Umfeldfaktoren (nachfolgend Ziff. II) und das Strategiecontrolling. Zum Strategiecontrolling gehören sowohl die Beurteilung über die Umsetzung der Eigentümerstrategie 2023 in verschiedenen strategischen Zielen (nachfolgend Ziff. III) als auch der Bericht zur Flughafen Zürich AG aus Eignersicht (nachfolgend Ziff. IV). Schliesslich umfasst der Flughafenbericht die Berichterstattung über den Monitoringwert des Zürcher Fluglärm-Indexes (ZFI) gemäss § 3 Abs. 6 des Flughafengesetzes (nachfolgend Ziff. V). In den nachfolgenden Ziffern wird die Berichterstattung zum Jahr 2023 zusammengefasst. Einzelheiten sind dem «Flughafenbericht 2024» zu entnehmen.

II. Bericht über die Entwicklung der Umfeldfaktoren Verschiedene Faktoren wie Politik, die volkswirtschaftliche und flugbetriebliche Entwicklung oder die Raumentwicklung beeinflussen das Umfeld des Flughafens Zürich, weshalb deren Auswirkungen auf den Flughafen Zürich im Flughafenbericht im Detail dargelegt werden. Zusammenfassend kam es aufgrund der Coronapandemie zu einem sehr starken Rückgang der Passagierzahlen am Flughafen Zürich. Der Verkehr brach von 31,5 Mio. Passagieren 2019 auf 8,3 Mio. Passagiere 2020 und 10,2 Mio. Passagiere 2021 ein. 2023 wurden am Flughafen Zürich wieder 28,9 Mio. Passagiere gezählt, womit etwas mehr als 90% des Werts von 2019 erreicht war. Nach dem deutlichen Rückgang der Direktverbindungen ab dem Flughafen Zürich während der Pandemie erholte sich das Streckennetz seither sukzessive. Auch kamen neue Verbindungen hinzu. 2023 wurden ab Zürich 200 Destinationen (2019: 203) in 72 Ländern (2019: 69) direkt bedient. Die unerwartet schnelle Erholung der Reisenachfrage, personelle Engpässe bei den Flughafenpartnern, Streiks im Ausland sowie erschwerende Wettersituationen haben den Flughafen Zürich im Berichtsjahr vor grosse Herausforderungen gestellt. Infolge der anhaltenden Sanktionen durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine blieben zudem der russische und der ukrainische Luftraum für zivile Flüge auch 2023 gesperrt. Dadurch verlängerten sich die Flugrouten nach Asien teilweise deutlich. Aus diesen Gründen hat das Hochfahren des Betriebs nach der Pandemie insbesondere in den Ferienzeiten zu längeren Wartezeiten am Boden und Verspätungen in der Luft geführt. Der Flughafen Zürich ist als internationaler Verkehrsknotenpunkt ein bedeutender Wirtschafts- und Standortfaktor für die Schweiz und den Kanton Zürich, sowohl für Personen als auch für Waren. 2023 wurden gesamthaft 377 998 Tonnen Fracht über den Flughafen Zürich befördert. Dies ist weniger als im Jahr zuvor, da aufgrund der sehr hohen Passagierauslastung bei den Linienflügen deren Kapazität für zusätzliche Fracht verringert war. Zudem wirkte sich die weltweit schwache gesamtwirtschaftliche Entwicklung negativ auf die Frachtvolumen aus. Das zentrale Instrument zur Abstimmung von Flughafen- und Siedlungsentwicklung ist die sogenannte Abgrenzungslinie (AGL). Die AGL

umfasst das Gebiet mit bestehender oder zukünftig möglicher Fluglärmbelastung über dem Immissionsgrenzwert und ist sowohl im Objektblatt für den Flughafen Zürich des Sachplans Verkehr, Teil Luftfahrt (SIL- Objektblatt), als auch im kantonalen Richtplan festgelegt. Die Attraktivität der Flughafenregion als Wohnstandort sowie die vorhandenen Überbauungs- und Verdichtungsmöglichkeiten in den bestehenden Bauzonen (Nutzungsreserven) sorgen aber auch innerhalb der AGL für ein Bevölkerungswachstum. Die Bevölkerung wächst dabei zurzeit innerhalb der AGL leicht stärker als die Bevölkerung ausserhalb der AGL.

III. Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie Der Regierungsrat legte mit Beschluss Nr. 802/2008 die Eigentümerstrategie für die Beteiligung des Kantons Zürich an der Flughafen Zürich AG erstmals fest. Eine Überprüfung und Nachführung der Eigentümerstrategie erfolgte 2015 (RRB Nr. 1003/2015) und erneut 2023 (RRB

Nr. 924/2023). Der Flughafenbericht bezieht sich jeweils auf das letzte abgeschlossene Jahr und die zu diesem Zeitpunkt geltende Eigentümerstrategie. Die 2023 vom Regierungsrat festgelegte Eigentümerstrategie wurde bis zum Ende des Berichtsjahres nicht durch den Kantonsrat genehmigt. Aus diesem Grund beruht das Controlling der Eigentümerstrategie noch auf den strategischen Zielen der Eigentümerstrategie aus dem Jahr 2015. Darin formuliert der Kanton Erwartungen gegenüber der Flughafen Zürich AG in Bezug auf die Unternehmensführung, Beziehungspflege, die volks- und verkehrswirtschaftliche Bedeutung des Flughafens Zürich sowie betreffend Umweltschutz. Aus wirtschaftlicher Sicht konnte die Flughafen Zürich AG die Folgen der Pandemie gut bewältigen. Die Erwartungen des Kantons zur Unternehmensführung sowie zur Beziehungspflege wurden erfüllt. Sowohl in Bezug auf die Erreichbarkeit des Standortes Zürich wie auch auf die Qualität der Flughafeninfrastruktur wurden die Erwartungen erreicht bzw. teils sogar übertroffen. Die Erwartungen des Kantons zur volks- und verkehrswirtschaftlichen Bedeutung des Flughafens Zürich wurden somit ebenfalls erfüllt. In Bezug auf den Umweltschutz decken sich die Bestrebungen der Flughafen Zürich AG, ihre Treibhausgasemissionen bis 2040 auf Netto-Null zu reduzieren, mit den Zielsetzungen des Kantons Zürich. Gleichzeitig ist 2023 die Zahl der Flüge nach 23.00 Uhr stark angestiegen und hat das Niveau von vor der Pandemie überschritten. Die Erwartungen des Kantons zum Umweltschutz im Bereich der Begrenzung der Lärmimmissionen wurden somit im Berichtsjahr nicht erfüllt. Die Flughafenpartner haben zur Verbesserung der Pünktlichkeit operationelle Massnahmen eingeleitet, so z. B. die Bereitstellung der erforderlichen personellen Mittel. Dadurch soll eine Senkung der Anzahl Flüge nach 23.00 Uhr erreicht werden können. Für eine langfristige Verbesserung der Pünktlichkeit bedarf es zudem einer Reihe von Anpassungen an der Flughafeninfrastruktur. Dazu zählen beispielsweise die Verlängerungen der Pisten 28 und 32. Zudem ist eine Verschärfung der Höhe und Struktur der Tagesrand- und Nachtzuschläge im Zuge des Gebührenfestlegungsverfahrens erforderlich. Dadurch soll ein verstärkter Anreiz geschaffen werden, Flüge so zu planen und abzuwickeln, dass die Anzahl Verspätungen und dadurch insbesondere die Lärmbelastung nach

Erwägungen

23.00 Uhr verringert werden.

IV. Bericht zur Flughafen Zürich AG aus Eignersicht Die Eignersicht beurteilt – unter Einhaltung der aktienrechtlichen Vorgaben – das Risikomanagement, das interne Kontrollsystem und insbesondere auch die Erwartungen des Kantons hinsichtlich der Entwicklung des Börsenkurses, der Rendite, des Geschäftsverlaufs und gegebe- nenfalls Massnahmen zur Sicherstellung oder Verbesserung der zukünftigen finanziellen Ergebnisse der Beteiligung an der Flughafen Zürich AG. Die Flughafen Zürich AG blickt auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2023 zurück. Die wiederentdeckte Reisefreude hat zu einer deutlich schnelleren Erholung der Nachfrage nach Flugreisen geführt als zu Beginn des Jahres erwartet. Diese Entwicklung hat sich auch positiv auf die Erholung der Kommerzzentren ausgewirkt. Das Unternehmensergebnis konnte 2023 um 47,0% auf 304 Mio. Franken gesteigert werden. Dank der Resultate im Geschäftsjahr 2023 konnten eine ordentliche Dividende von Fr. 4.00 pro Aktie sowie eine Zusatzdividende aus Kapitaleinlagereserven von Fr. 1.30 pro Aktie ausbezahlt werden. Die Flughafen Zürich AG verfügt über ein diversifiziertes Geschäftsmodell und eine gute Bilanzstärke. Aus diesem Grund konnte das Unternehmen die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie besser abfedern als andere Flughafenbetreiber im Vergleich. 2023 lag der Gewinn des Unternehmens nur noch knapp unter dem Rekordgewinn von 2019. Auch die pandemiebedingte Verschuldung konnte wieder abgebaut werden. Die Flughafen Zürich AG hat sich während der Pandemie als stabiles und in der Erholungsphase als wirtschaftlich erfolgreiches Unternehmen bewiesen. Ihr Aktienkurs ist im Geschäftsjahr 2023 entsprechend deutlich gestiegen. Am 31. Dezember 2023 lag der Aktienkurs bei Fr. 175.60. Dies ergibt eine Marktkapitalisierung von rund 5,4 Mrd. Franken, wovon 33% bzw. 1,8 Mrd. Franken dem kantonalen Anteil am Aktienkapital der Flughafen Zürich AG zugerechnet werden können. Das Flughafengeschäft ist zahlreichen und komplexen Risiken ausgesetzt. Die Flughafen Zürich AG ist sich dieses Umstandes bewusst und hat dementsprechend ein Risk-Management-System ausgestaltet. Massnahmen zur Verminderung oder Vermeidung der identifizierten Risiken werden jeweils dort getroffen, wo sie möglich und wirtschaftlich sinnvoll sind. Im Geschäftsbericht 2023 der Flughafen Zürich AG wird die Risikothematik umfassend erläutert.

V. Bericht zum Monitoringwert des Zürcher Fluglärm-Indexes Der ZFI-Monitoringwert des Jahres 2023 stieg aufgrund der anhaltenden Erholung des Flugbetriebs von der Pandemie gegenüber dem Vorjahr an und überschreitet mit 53 173 Personen den Richtwert um rund 6200 Personen (+13%). Das Bevölkerungswachstum der Gebiete in Flughafennähe ist seit Jahren ungebrochen und somit ein weiterer Treiber für die Überschreitung des Richtwerts. Der ZFI-Monitoringwert liegt um 9725 Personen (+22%) über demjenigen von 2022. Die Zahl der am

Tag stark belästigten Personen (Highly Annoyed; HA) beläuft sich auf 30 165 (+13% im Vergleich zum Vorjahr) und diejenige der in der Nacht im Schlaf stark gestörten Personen (Highly Sleep Disturbed; HSD) auf 23 008 (+37% im Vergleich zum Vorjahr). Die deutliche Zunahme der HSD gegenüber dem Vorjahr ist insbesondere auf die Zunahme der Flugbewegungen in der Nacht aufgrund der Verspätungen im Flughafensystem zurückzuführen. Auch die Flughafenpartner sind sich der Problematik der Flüge zur Nachtzeit bewusst und haben operationelle Verbesserungsmassnahmen ausgearbeitet. Der Kanton Zürich wird sich zudem beim Bund entsprechend einsetzen. Eine zunehmend positive Wirkung entfalten die passiven Schallschutzmassnahmen und vermehrt auch die Flottenerneuerung der letzten Jahre. Ältere Flugzeuge werden durch neuere, wirtschaftlichere Flugzeuge ersetzt, was sich positiv auf die Lärmimmissionen und auf die Entwicklung des ZFI-Monitoringwerts auswirken wird. Wie bereits im Bericht zum Postulat KR-Nr. 417/2016 betreffend Neuausrichtung ZFI (Vorlage 5653) aufgezeigt wurde, werden die laufenden Programme (namentlich zu den Verbesserungen des passiven Schallschutzes) weiter vorangetrieben. Die Massnahmen der Flughafenpartner, insbesondere die Flottenerneuerungen, leisten ebenfalls einen wichtigen Beitrag, um die Lärmsituation in der Flughafenregion zu verbessern.

VI. Gesamtbeurteilung Sowohl die Pandemie als auch das Wiedererstarken des Betriebes waren aus operationeller Sicht eine grosse Herausforderung für den Flughafen Zürich. Darum kam es insbesondere in den Ferienzeiten zu längeren Wartezeiten am Boden und Verspätungen in der Luft. Trotzdem konnte der Flughafen Zürich 2023 die volks- und verkehrswirtschaftlichen Erwartungen sowie diejenigen zur Unternehmensführung und Beziehungspflege erfüllen. Aufgrund des starken Anstiegs der Anzahl Flüge nach 23 Uhr wurden aber die Erwartungen zum Umweltschutz im Bereich der Begrenzung der Lärmimmissionen im Berichtsjahr nicht erfüllt. Die Flughafenpartner haben zur Verbesserung der Pünktlichkeit Massnahmen eingeleitet. Der Kanton Zürich rechnet damit, dass sich dadurch eine nachhaltige Trendumkehr bei der Anzahl der Flüge nach 23.00 Uhr einstellt. Dies hätte auch einen positiven Effekt auf den ZFI-Monitoringwert, da dessen Anstieg im Berichtsjahr auch auf die Zunahme der Flugbewegungen in der Nacht zurückzuführen ist.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Berichterstattung über die Beteiligung des Kantons Zürich an der Flughafen Zürich AG und zum Monitoringwert des Zürcher-Fluglärm-Indexes (ZFI) wird genehmigt.

II. Der Flughafenbericht 2024 wird verabschiedet.

III. Dieser Beschluss ist bis zur Publikation des Flughafenberichts 2024 am 5. Dezember 2024 nicht öffentlich.

IV. Zustellung des Flughafenberichts 2024 durch die Volkswirtschaftsdirektion an den Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG, die Mitglieder des Kantonsrates, die politischen Gemeinden, die Vertretungen der Bezirke in der Konsultativen Konferenz, die Vertretungen von Bürgerorganisationen und Interessengruppen im Info-Forum Flughafen Zürich, die Nachbarkantone, das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, die Swiss International Air Lines, die Skyguide und die Mitglieder der Expertengruppe für den ZFI.

V. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli