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RRB Nr. 1146/2018

Strassen, Wiesendangen/Rickenbach, 1 Haupt-/353 Stationsstrasse, Neubau Kreisel, Projektfestsetzung, neue und gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. November 2018

1146. Strassen (Wiesendangen/Rickenbach, 1 Haupt- / 353 Stationsstrasse, Neubau Kreisel, Projektfestsetzung und Ausgabenbewilligung)

Erwägungen

A. Ausgangslage und Projekt Im Gebiet Ruchegg der Gemeinde Wiesendangen ist eine neue Inertstoffdeponie geplant, die eine höhere Verkehrsbelastung für den Knoten Haupt-/Stationsstrasse bedeutet. Der Knoten Haupt-/Stationsstrasse ist bereits heute ein Unfallschwerpunkt. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit soll deshalb im Knoten ein neuer Kreisel erstellt werden. Gleichzeitig soll eine sichere Fusswegverbindung über die Hauptstrasse realisiert werden. Im Einvernehmen mit der Gemeinde Wiesendangen sieht das Tiefbauamt folgende Massnahmen vor: – Erstellung eines neuen Kreisels im Knoten Haupt-/Stations-/Rucheggstrasse; – Anpassung der Rucheggstrasse an die neue Kreiselsituation; – Erstellung einer Fusswegverbindung; – Erneuerung und Anpassung der Strassenbeleuchtung. Das Vorprojekt wurde gemäss § 13 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) vom 13. Oktober bis 13. November 2017 der Bevölkerung in Wiesendangen zur Mitwirkung unterbreitet. Während der Planauf‌lage sind keine Einwendungen und Stellungnahmen eingegangen. Der Gemeinderat Rickenbach hat mit Schreiben vom 18. Oktober 2017 und der Gemeinderat Wiesendangen mit Schreiben vom 22. November 2017 das Projekt im Sinne von § 12 StrG befürwortet.

B. Einspracheverfahren Die öffentliche Auf‌lage des Bauprojekts und des Landerwerbsplans gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 StrG erfolgte in Wiesendangen und in Rickenbach je vom 22. Juni bis 23. Juli 2018. Innerhalb der Auf‌lagefrist wurde eine Einsprache eingereicht, die projektbezogene Begehren enthält. Mit dem Einsprecher konnte im Rahmen der Einigungsverhandlungen eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Die Zustimmung liegt mit der Unterzeichnung der Vereinbarung vom 3. Oktober 2018 vor, womit auch die Einsprache zurückgezogen wurde. Diese ist als erledigt abgeschrieben worden.

C. Lärmtechnische Anpassungen und Projektfestsetzung Die Fachstelle Lärmschutz hat das Projekt in ihrer Beurteilung im Rahmen der koordinierten Stellungnahme der kantonalen Fachstellen der Abteilung Koordination Bau und Umwelt vom 20. November 2017 aus lärmtechnischer Sicht als unbedenklich eingeschätzt. Der für das Bauvorhaben notwendige Landerwerb ist nach §§ 18 ff. StrG durchzuführen. Die entsprechenden Abtretungsverträge liegen vor. Einer Projektfestsetzung nach § 15 StrG steht somit nichts entgegen.

D. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Gesamtkosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 5. Oktober 2018 wie folgt veranschlagt: in Franken Erwerb von Grund und Rechten 15 000 Bauarbeiten 2 285 000 Nebenarbeiten 440 000 Technische Arbeiten 520 000 Total 3 260 000 Der Gemeinderat Wiesendangen hat mit Beschluss vom 4. Juli 2016 eine Kostenbeteiligung von 25% bzw. Fr. 600 000 an die Kosten des Projekts für den Neubau des Kreisels Ruchegg zur Kenntnis genommen und mit Schreiben vom 2. Oktober 2018 die Übernahme des Gemeindebeitrags bestätigt. Dieser Betrag wird der Gemeinde Wiesendangen in Rechnung gestellt. Die Einnahme ist dem Konto 8400.63200 80000, Investitionsbeiträge von Gemeinden Staatsstrassen, für das Objekt 84S-81211 gutzuschreiben. Die restlichen Kosten gehen vollumfänglich zulasten des Kantons Zürich. Der Kostenverleger gestaltet sich demnach wie folgt: Kanton Gemeinde Total in Franken in Franken in Franken Staatsstrassen 1 670 000 600 000 2 270 000 Staatsstrassen Baulicher Unterhalt 840 000 840 000 Fussgängeranlagen 150 000 150 000 Total 2 660 000 600 000 3 260 000

Da die Auszahlung des Gemeindebeitrags nach der Fertigstellung des Projekts erfolgt, ist ein Bruttokredit zu bewilligen. Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist eine neue Ausgabe von Fr. 2 420 000 zulasten der Investitionsrechnung und eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) gebundene Ausgabe von Fr. 840 000 zulasten der Erfolgsrechnung, insgesamt Fr. 3 260 000, zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 3 260 000 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken Erfolgsrechnung Konto 8400.31410 80050 26% 840 000 840 000 Staatsstrassen Baulicher Unterhalt Investitionsrechnung Konto 8400.50110 00000 70% 2 270 000 2 270 000 Staatsstrassen (federführend) Konto 8400.50100 00000 4% 150 000 150 000 Fussgängeranlagen Total 100% 840 000 2 420 000 3 260 000 In der vorliegenden Ausgabenbewilligung ist die mit Verfügung des Tiefbauamts Nr. 2595/2016 bewilligte Ausgabe von Fr. 300 000 enthalten. Diese Verfügung ist aufzuheben. Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 79 000. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (1,5%) Abschreibungssatz      Betrag Fr. Fr. Fr. Staatsstrassen 94% 2 270 000 17 000 2,5% 57 000 Fussgängeranlagen 6% 150 000 1 000 2,5% 4 000 Zwischentotal 18 000 61 000 Total 100% 2 420 000 79 000 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt 84S-81211, Wiesendangen/Rickenbach, 1 Haupt- / 353 Stationsstrasse aufzunehmen. Die Kostenanteile für Staatsstrassen baulicher Unterhalt und Fussgängeranlagen sind umzubuchen. Der Betrag ist im Budgetentwurf 2019 enthalten sowie im KEF 2019– 2022 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt für die Bauarbeiten und den Neubau des Kreisels im Knoten 1 Haupt- / 353 Stationsstrasse in den Gemeinden Wiesendangen und Rickenbach wird gemäss den bei den Akten liegenden Plänen festgesetzt.

II. Für die Bauausführung werden eine neue Ausgabe von Fr. 2 420 000 zulasten der Investitionsrechnung und eine gebundene Ausgabe von Fr. 840 000 zulasten der Erfolgsrechnung, insgesamt Fr. 3 260 000, zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

III. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2018)

IV. Die Verfügung des Tiefbauamts Nr. 2595/2016 wird aufgehoben.

V. Die Baudirektion, Immobilienamt, wird mit dem Landerwerb nach §§ 18 ff. StrG beauftragt. Sie wird ermächtigt, das für die Ausführung des Projekts erforderliche Land nötigenfalls auf dem Weg der Expropriation zu erwerben und Anstösserbeiträge zu erheben sowie Verträge zu schliessen, Prozesse zu führen oder Vergleiche zu treffen.

VI. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

VII. Mitteilung an den Gemeinderat Wiesendangen, Schulstrasse 20, 8542 Wiesendangen (unter Beilage eines mit dem Festsetzungsvermerk versehenen Projekts [ES]), Gemeinderat Rickenbach, Hauptstrasse 9, 8545 Rickenbach (unter Beilage eines mit dem Festsetzungsvermerk versehenen Projekts [ES]) sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Strassengesetz (StrG) 24, Art. 12, Art. 13, Art. 15, Art. 16, Art. 17, and Art. 18 — read in the version of January 1, 2018; the act was consolidated again on February 1, 2019, August 1, 2020, July 1, 2021, June 1, 2022, and June 1, 2026.
  • Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, Art. 37 — read in the version of March 1, 2018; the act was consolidated again on January 1, 2021, January 1, 2022, July 1, 2022, and July 1, 2022.

Cited in