RRB Nr. 1158/2024
Anfrage Benjamin Krähenmann, Zürich, Benjamin Walder, Wetzikon, und Livia Knüsel, Schlieren, betreffend PFAS im Kanton Zürich, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 277/2024
Sitzung vom 13. November 2024
1158. Anfrage (PFAS im Kanton Zürich) Die Kantonsräte Benjamin Krähenmann, Zürich, und Benjamin Walder, Wetzikon, sowie Kantonsrätin Livia Knüsel, Schlieren, haben am 2. September 2024 folgende Anfrage eingereicht: Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) – sogenannte Ewigkeitschemikalien oder «forever chemicals» – sind überall. In den 1940er-Jahren entwickelt, kommen sie bereits seit Jahrzehnten in allen möglichen Bereichen und Produkten zum Einsatz: beispielsweise in Bratpfannen, Outdoorjacken oder elektronischen Geräten. Durch Düngung mit kontaminiertem Klärschlamm gelangten PFAS in die Böden. So sind sie auch im Grundwasser, in Nahrungsmitteln und menschlichen Körpern zu finden. Auch wenn wir die Verwendung von Produkten mit PFAS sofort stoppten, würde die Umwelt trotzdem noch viele Jahrzehnte PFAS enthalten. Problematisch ist dies, weil PFAS gesundheitsschädlich sind: Sie verursachen Krebs, mindern die Fruchtbarkeit und schwächen das Immunsystem. Der Kanton St. Gallen hat letzte Woche aufgrund zu hoher PFAS- Werte ein Verkaufsverbot für Rindfleisch verhängt. Betroffen sind fünf Landwirtschaftsbetriebe in sechs Gemeinden. Da PFAS überall ist und Klärschlamm bis 2006 in der ganzen Schweiz als Düngemittel verwendet wurde, handelt es sich nicht um ein lokales Problem. Dies zeigt auch die nationale Grundwasserbeobachtung. Die giftigen PFAS wurden fast in jeder zweiten Grundwasserprobe gefunden, in der Nähe des Mettmenhaslisees in Niederhasli waren die Belastungen besonders hoch. Und gemäss Artikel des Zürcher Unterländers vom 30. März 2023 sollen die Belastungen mit PFAS-Chemikalien auch in Dällikon (im Boden) sowie in Opfikon-Glattbrugg, Bülach, Höri und Glattfelden (in Oberflächengewässern) beunruhigend sein. Wir ersuchen den Regierungsrat darum um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Wie schätzt die Regierung die Gefahr einer PFAS-Kontaminierung von Nahrungsmitteln sowie des Grund- und Trinkwassers im Kanton Zürich ein?
2. Welche Nahrungsmittel und Grundwasserstellen im Kanton Zürich werden auf PFAS analysiert? In welcher Häufigkeit finden die Tests statt?
3. Wie hoch beziffert die Regierung den potenziellen volkswirtschaftlichen Schaden, der durch PFAS entsteht (z. B. durch Sanierung der Böden, Entschädigung betroffener Bäuerinnen und Bauern, gesundheitliche Schäden der Menschen im Kanton Zürich)?
4. Was unternimmt die Regierung, um Altlasten im Kanton Zürich zu beseitigen und den PFAS-Eintrag in die Umwelt rasch zu reduzieren?
5. Was trägt der Kanton Zürich bei, damit das Vorsorgeprinzip angewendet und die Freisetzung neu entwickelter PFAS verhindert wird? Unterstützt er als Wirtschafts- und Innovationsstandort die Produktforschung und -entwicklung PFAS-freier Produkte?
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Benjamin Krähenmann, Zürich, Benjamin Walder, Wetzikon, und Livia Knüsel, Schlieren, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 2: Im Rahmen des Nationalen Fremdstoffuntersuchungsprogramms untersuchte das Kantonale Labor (KLZH) 2024 etwa 50 Proben von Eiern, Milch und Fleisch auf per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS). Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sind noch ausstehend. Die gleiche Anzahl Untersuchungen ist für 2025 vorgesehen. Im kommenden Jahr plant das KLZH, ein Prüfverfahren für pflanzliche Lebensmittel zu entwickeln. Sobald dieses Prüfverfahren etabliert ist, werden auch Nahrungsmittel auf pflanzlicher Basis untersucht. Das KLZH untersucht seit 2023 auch das Trinkwasser in den Verteilnetzen der Wasserversorgungen auf PFAS. Auch hier musste zuerst ein Prüfverfahren entwickelt werden, um Rückstände im Trinkwasser analysieren zu können. Die Trinkwasserproben aus den Verteilnetzen weisen keine Höchstwertüberschreitungen gemäss der Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern vom 16. Dezember 2016 über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV; SR 817.022.11) auf. Die Ergebnisse sind auf der Züri Trinkwasser Map veröffentlich (zh.ch/de/gesundheit/lebensmittel-gebrauchsgegenstaende/lebensmittel/trinkwasser.html). Das Trinkwasser im Kanton Zürich wird zu rund 60% aus Grund- und Quellwasser und zu rund 40% aus Seewasser (Zürichsee) gewonnen. PFAS sind ubiquitär, das heisst, sie sind überall in der Umwelt zu finden. Rückstände sind in allen Oberflächengewässern und im Grundwasser vorhanden. Im Rahmen der Umweltbeobachtung werden seit 2023 PFAS im Grundwasser-Monitoring des Kantons Zürich überprüft. Dieses umfasst rund 100 Grundwasserfassungen und alle wichtigen Grundwasserträger des Kantons. Die geltenden Grenzwerte der TBDV werden dabei in sämtlichen Fassungen, die am Trinkwassernetz angeschlossen sind, eingehalten. Die Häufigkeit der Messungen ist noch nicht festgelegt; die Untersuchungen finden in Spezialkampagnen statt. Für die nächste Untersuchungsperiode im Rahmen des nationalen Grundwassermonitorings NAQUA (2026–2030) werden die PFAS dauerhaft in das Programm mit aufgenommen. Zu Fragen 3 und 4: PFAS gelangen hauptsächlich über die Ernährung und das Trinkwasser in den Körper und können sich dort teilweise anreichern. Obwohl
die gesundheitlichen Risiken von PFAS noch nicht ausreichend erforscht sind, sind nach heutigem Wissensstand für einige PFAS bereits gesundheitsschädigende Wirkungen bekannt. Hohe PFAS-Gehalte im Blut können beispielsweise negative Auswirkungen auf die Leber, die Nieren oder auf das Geburtsgewicht haben. PFAS sind eine sehr heterogene Gruppe von mehreren Tausend synthetischen Industriechemikalien. Aufgrund mangelnder Daten sind kausale Zusammenhänge zwischen PFAS und konkreten Gesundheitsfolgen für die Bevölkerung sowie volkswirtschaftliche Auswirkungen zurzeit nicht zuverlässig zu ermitteln. Im Rahmen des 2021 durchgeführten Pilotprojektes «Emerging Pollutants» des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft wurde im Kanton Zürich das Grundwasser im Abstrom von potenziell mit PFAS belasteten Standorten untersucht. Aufgrund der Ergebnisse und der auf Bundesebene fortschreitenden Studien mit Schwerpunkt PFAS wurde 2022 das «PFAS-Merkblatt für Altlastenvollzug Kt. Zürich» (zh.ch/de/ umwelt-tiere/abfall-rohstoffe/altlasten-belastete-standorte/schadstoffe. html) erstellt und veröffentlicht. Seither werden PFAS in die altlastenrechtlichen Untersuchungen integriert, PFAS-Quellen ermittelt und erforderliche Massnahmen ergriffen, um den Eintrag in die Umwelt zu verringern. Das Merkblatt enthält auch Informationen zur Entsorgung von PFAS-belastetem Material. Sickerwassermessungen bei Deponien aus dem Jahr 2021 haben erhöhte PFAS im Sickerwasser aufgezeigt (zh. ch/de/umwelt-tiere/abfall-rohstoffe/abfaelle/abfallanlagen/deponien. html). Die Ablagerung von PFAS-belastetem Material wird seither streng kontrolliert und stark reduziert. Das PFAS-Merkblatt für den Altlastenvollzug wird angepasst, sobald auf Kantons- und Bundesebene neue Erkenntnisse vorliegen. Im vergangenen Jahr wurde die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Fachstellen innerhalb des Kantons intensiviert, um die Erkenntnisse besser aufeinander abzustimmen. Das Bundesamt für Umwelt wurde beauftragt, zwei politische Vorstösse auf Bundesebene zum Thema PFAS zu bearbeiten (Motion Maret 22.3929 betreffend Festlegung von PFAS-spezifischen Werten in Verordnungen, Postulat Moser 22.4585 betreffend Aktionsplan zur Reduk- tion der Belastung von Mensch und Umwelt durch langlebige Chemikalien). Mit den Vorstössen wird verlangt, dass die Situation in der Schweiz
und die Risiken von PFAS für Mensch und Umwelt beschrieben werden. Ausserdem wird gefordert, dass PFAS-spezifische Grenzwerte festgelegt und die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen (Altlasten-Verordnung [SR 814.680], Abfallverordnung [VVEA; SR 814.600], Verordnung über Belastungen des Bodens [SR 814.12]) sowie Vorgaben betreffend Einleitung in Gewässer/Kanalisation harmonisiert werden. Die Motion Maret verlangt ausserdem, dass die volkswirtschaftlichen Auswirkungen aufgezeigt werden. Es ist zu erwarten, dass dann Aussagen zu den Kosten vorliegen werden. Zu Frage 5: Die Zulassung neu entwickelter PFAS wird grundsätzlich durch den Bund geregelt. Die Kantone kontrollieren den Einsatz und ergreifen bei Bedarf Massnahmen, um den Eintrag in die Umwelt zu vermindern. Im Kanton Zürich sind dafür verschiedene Amtsstellen zuständig, die beispielsweise Waren aus Produktion und Handel auf PFAS untersuchen oder mittels Kontrollen sicherstellen, dass Betriebe die geltenden Umweltvorschriften einhalten. Hinsichtlich PFAS ist vieles noch unbekannt und der vielfältige Einsatz der zahlreichen PFAS-Verbindungen ist schwierig zu überblicken. Zudem ist die Ausbreitung von PFAS in der Umwelt sehr komplex, da ihr Verhalten von vielen Faktoren abhängt. Dennoch ist es wichtig, die relevanten Quellen zu ermitteln und die Freisetzung der PFAS zu verringern. Für die Beantwortung dieser Fragen müssen zuerst Grundlagen erhoben werden. Im Kanton Zürich beschäftigen sich verschiedene Fachstellen mit der Erhebung der PFAS-Belastung unter anderem in ausgewählten Lebensmitteln, im Trinkwasser, im Sickerwasser bei Deponien, im Klärschlamm, im Grundwasser, in Oberflächengewässern und im Boden. Bereits vorliegende Ergebnisse können auf der Webseite des Kantons eingesehen werden. Der Kanton Zürich ist auf Bundesebene in mehreren Arbeitsgruppen zur Umsetzung der Motion Maret und des Postulats Moser vertreten. Ziel ist es, möglichst rasch gesetzliche Bestimmungen zu erarbeiten, um die notwendigen Massnahmen ergreifen und umsetzen zu können.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli