Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 1160/2024

Anfrage Florian Meier, Winterthur, betreffend Beschaffung nachhaltiger Fahrzeuge - Weicht der Regierungsrat von seinem Beschluss ab?, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 280/2024

Sitzung vom 13. November 2024

1160. Anfrage (Beschaffung nachhaltiger Fahrzeuge – Weicht der Regierungsrat von seinem Beschluss ab?) Kantonsrat Florian Meier, Winterthur, hat am 28. August 2024 folgende Anfrage eingereicht: Mit dem RRB 2021-949 hat der Regierungsrat beschlossen, bei Personenwagen nur noch solche mit nachhaltigen Antrieben zu beschaffen. Ab 2025 soll diese Regelung auch für Einsatzfahrzeuge der Kapo und für leichte Nutzfahrzeuge und ab 2030 auch für schwere Nutzfahrzeuge und Spezialfahrzeuge angewendet werden. Auf der mit dem Umweltmanagement lancierten Homepage «Umweltkennzahlen und Engagement» wird ausgewiesen, dass im Jahr 2022 noch immer rund 70% der beschafften Personenwagen und rund 55% der beschafften Lieferwagen konventionell mit Diesel- oder Benzin angetrieben sind. Aus diesem Grund bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Wie erklärt sich der Regierungsrat die hohe Abweichung von den Vorgaben im RRB?

2. Mit welchen Begründungen wurde bei der Beschaffung auf alternative Antriebe verzichtet?

3. Wie erklärt der Regierungsrat, dass der Anteil von mit Diesel angetriebenen Personenwagen von 2021 auf 2022 um über 10 Prozent zugenommen hat, während Hybride und Plug-In-Hybride fehlen?

4. Wie schätzt der Regierungsrat die zukünftige Entwicklung bezüglich der Antriebe bei den zu beschaffenden Fahrzeugen ein?

5. Wann werden auf der Homepage die Zahlen der beschafften Fahrzeuge aus dem Jahr 2023 veröffentlicht? Wie gross war im Jahr 2023 der Anteil beschaffter Fahrzeuge mit alternativen Antrieben?

6. In welchem Jahr schätzt der Regierungsrat, dass seine Vorgaben im RRB bei Personenwagen, Einsatzfahrzeugen der Kapo und leichten Nutzfahrzeugen eingehalten werden können?

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Florian Meier, Winterthur, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1, 2 und 5: Alle im Jahr 2022 beschafften Fahrzeuge, bei denen es sich nicht um Einsatzfahrzeuge der Kantonspolizei (Kapo), leichte oder schwere Nutzfahrzeuge oder Spezialfahrzeuge handelte, sind batterieelektrisch angetrieben und somit im Betrieb CO2-frei. Bei sämtlichen neu beschafften Personenwagen, die im Betrieb nicht CO2 -frei sind, handelte es sich um Einsatzfahrzeuge der Kapo. Die Beschaffung wird mit der Aufrechterhaltung des polizeilichen 24-Stunden-Betriebs begründet. Dies ist gemäss RRB Nr. 949/2021 zulässig, womit sich die Fahrzeugbeschaffung 2022 nach den massgeblichen Vorgaben des Regierungsrates richtete. Die Daten für 2023 wurden inzwischen als Open Government Data im Datenkatalog des Statistischen Amtes (zh.ch) veröffentlicht. 2023 wurden drei Personenwagen von kantonalen Verwaltungsstellen als herkömmliche Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor beschafft, obwohl es sich nicht um Einsatzfahrzeuge der Kapo handelte. Bei zwei der drei Fahrzeuge wurde die Beschaffung mit der grossen Differenz im Anschaffungspreis begründet. Beim dritten Fahrzeug wurde die Beschaffung mit technischen Anforderungen begründet, die beim Fahrzeug mit alternativem Antrieb nicht zu erfüllen waren. Ein weiteres konventionell beschafftes Fahrzeug mit Verbrennungsmotor wurde von einer selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt beschafft, die freiwillig am Monitoring teilnimmt. Für sie sind die Vorgaben des Regierungsrates nicht verbindlich. Zu Frage 3: 2022 beschaffte die Kapo sechs Einsatzfahrzeuge mit Plug-in-Hybridantrieb, der in der besagten Grafik jedoch fehlten. 2023 wurden keine Hybridfahrzeuge mehr beschafft, da sich diese als Einsatzfahrzeuge nicht bewährt haben. Da der ökologische Mehrwert eines Hybrid- und Plugin-Hybridfahrzeuges in keinem Verhältnis zu den Nachteilen steht, werden bei der Kapo nur noch reine E-Fahrzeuge oder konventionelle Fahrzeuge beschafft. Allgemein gelten alle Hybridfahrzeuge gemäss RRB Nr. 949/2021 als «im Betrieb nicht CO 2 -frei» und werden bei der Beschaffung wie Fahrzeuge mit konventionellen Verbrennungsmotoren behandelt.

Zu Fragen 4 und 6: Die kantonale Fahrzeugbeschaffung soll sich auch in Zukunft nach den Vorgaben des Regierungsrates (RRB Nr. 949/2021) richten. Es wird angestrebt, dass Personenwagen ab 2030 sowie Einsatzfahrzeuge der Kapo, Lieferwagen und schwere Nutzfahrzeuge ab 2040 im Betrieb keinen CO2-Ausstoss verursachen. Eine Herausforderung wird sein, dass ab 2025 für weitere Fahrzeugkategorien die Beschaffung von ausschliesslich im Betrieb CO 2 -freien Fahrzeugen angestrebt wird. Ein wichtiger Faktor für die Zielerreichung ist die Bereitstellung der Ladeinfrastruktur bzw. der dafür notwendigen Anschlussleistung. Der Kanton hat in den letzten Jahren viel in die Ladeinfrastruktur investiert (siehe z. B. RRB Nrn. 1203/2021 und 466/2024). Die Anzahl Ladestationen hat sich zwischen 2021 (34) und 2023 (187) mehr als verfünffacht. Trotz dieser Anstrengungen fehlt an verschiedenen Standorten noch eine ausreichende Anschlussleistung oder auch notstromgestützte Ladeinfrastruktur, um beispielsweise im Falle eines Blackouts den polizeilichen 24-Stunden- Betrieb aufrechtzuerhalten. Bei Nutzfahrzeugen für den Schwerlastbetrieb hängt die weitere Beschaffung auch von der technologischen und kostenseitigen Entwicklung der Fahrzeuge ab.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli