Standing: How later courts treated this decision has not been analysed. None of the 1 citing decisions has been analysed.

RRB Nr. 1161/2018

Kantonale Volksabstimmung vom 10. Februar 2019, Abstimmungszeitung, Genehmigung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. November 2018

1161. Kantonale Volksabstimmung vom 10. Februar 2019, Abstimmungszeitung, Genehmigung Mit Beschluss Nr. 993/2018 hat der Regierungsrat die Volksabstimmung über folgende Vorlagen auf den 10. Februar 2019 angeordnet:

Erwägungen

1. Hundegesetz (Änderung vom 28. Mai 2018; praktische Hundeausbildung) (ABl 2018-06-08)

2. Wassergesetz (WsG) (vom 9. Juli 2018) (ABl 2018-07-20) Die Staatskanzlei hat mit den vom Regierungsrat genehmigten Beleuchtenden Berichten (RRB Nrn. 1025/2018 und 1053/2018) die Abstimmungszeitung zusammengestellt. Zu beiden Vorlagen wurde der von der Geschäftsleitung des Kantonsrates beschlossene Minderheitsstandpunkt des Kantonsrates beigefügt. Zur Vorlage 2 wurde die vom Komitee für das Volksreferendum eingereichte Stellungnahme in die Abstimmungszeitung aufgenommen. Die zur Abstimmung gelangenden Gesetzesänderungen werden als Separatdruck im Format A5 der Abstimmungszeitung beigelegt.

Dispositiv

Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Abstimmungszeitung für die kantonale Volksabstimmung vom 10. Februar 2019 wird genehmigt.

II. Veröffentlichung des Beschlusses und der Abstimmungszeitung einschliesslich Gesetzesbeilage im Amtsblatt und der Abstimmungszeitung zusätzlich im Internet (www.sk.zh.ch/abstimmungszeitung).

III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Direktion der Justiz und des Innern, die Gesundheitsdirektion, die Baudirektion und die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Cited in