RRB Nr. 1163/2024
Meliorationen, Entwässerungsgenossenschaft Berg, Statuten, Neuerlass, Genehmigung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. November 2024
1163. Meliorationen, Entwässerungsgenossenschaft Berg
Erwägungen
(Statuten, Neuerlass, Genehmigung) Die Entwässerungsgenossenschaft Berg ersucht um die Genehmigung der Statutenänderungen vom 30. März 2023 gemäss § 51 Abs. 5 des Landwirtschaftsgesetzes vom 2. September 1979 (LG, LS 910.1). Die Statuten vom 18. April 2001 erfüllten nach mehreren Gesetzesänderungen nicht mehr die gesetzlichen Anforderungen. Die Genossenschaft hat deshalb an der Generalversammlung vom 30. März 2023 verschiedene Statutenänderungen beschlossen. Im Wesentlichen umfassen diese (steuer-)rechtliche, organisatorische und administrative Neuregelungen sowie eine Angleichung an die aktuellen Vorlagen der Statuten des Kantons. Die neuen Statuten entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen und sind daher zu genehmigen (§ 104 Abs. 2 LG).
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Statutenänderungen vom 30. März 2023 der Entwässerungsgenossenschaft Berg werden genehmigt.
II. Mitteilung an die Entwässerungsgenossenschaft Berg (Präsident: Reto Litschi, Sädelstrasse 1, 8498 Gibswil), den Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, das Grundbuchamt Bauma, Dorfstrasse 42, 8494 Bauma, die Gemeindeverwaltung Bäretswil, Schulhausstrasse 2, 8344 Bäretswil, sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli