Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 1164/2024

Bundesgesetz über die Landwirtschaft, Änderung, Vereinfachte Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Vernehmlassung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. November 2024

1164. Änderung des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft,

Erwägungen

vereinfachte Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (Vernehmlassung) Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK- NR) hat die Kantonsregierungen mit Schreiben vom 9. September 2024 eingeladen, zum Vorentwurf der Änderung des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft im Rahmen der parlamentarischen Initiative 22.441 WAK-NR «Modernen Pflanzenschutz in der Schweiz ermöglichen» Stellung zu nehmen. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung soll die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in der Schweiz beschleunigt und damit für die Schweizer Landwirtschaft der Zugang zu modernen Pflanzenschutzmitteln gesichert werden. Für Pflanzenschutzmittel, die in einem EU-Nachbarland, in den Niederlanden oder in Belgien zugelassen sind, soll es in der Schweiz ein vereinfachtes Zulassungsverfahren geben. Die Schweizer Behörden sollen die Risiken für Mensch, Tier und Umwelt nur in denjenigen Bereichen beurteilen, die in der Schweiz besonders geschützt sind, wie zum Beispiel dem Gewässerschutz. Als Grundlage für die vereinfachte Zulassung soll die Schweiz die Genehmigung von Wirkstoffen für Pflanzenschutzmittel durch die EU automatisch übernehmen. Die neuen Zulassungsverfahren sollen jeweils innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen werden Eine Minderheit der WAK-NR lehnt die Änderungen in ihrer Gesamtheit ab. Weitere Minderheiten fordern verschiedene Einschränkungen für das erleichterte Zulassungsverfahren. So sollen insbesondere Zulassungen in den Niederlanden und Belgien nicht berücksichtigt werden und es soll möglich sein, zusätzliche Verwendungsvorschriften für die im neuen Verfahren zugelassenen Pflanzenschutzmittel zu erlassen. Die vorgeschlagenen Änderungen des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft (SR 910.1) sind aus folgenden Gründen abzulehnen: – Die Umsetzung des Vorschlages würde dazu führen, dass die Schweiz von den genannten Ländern stets den geringsten Schutz von Mensch, Tier und Umwelt aufweisen würde. Es gibt zahlreiche Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel, die nur in einzelnen Ländern eingesetzt werden dürfen, in der Schweiz wären dann aber alle zugelassen. – Mit diesem Vorschlag wird der Schutz von Mensch, Tier und Umwelt eingeschränkt. Das vereinfachte Zulassungsverfahren und die Beschränkung der Verfahrensdauer hätten zur Folge, dass die Zulassungsprüfung von Pflanzenschutzmitteln nur noch sehr oberflächlich erfolgen würde.

– Über das vereinfachte Zulassungsverfahren könnten auch besonders schädliche Pflanzenschutzmittel aus den EU-Nachbarländern sowie den Niederlanden und Belgien in der Schweiz vertrieben werden. – Sodann wäre es notwendig, Zugang zu den vollständigen Unterlagen zu haben, die den Genehmigungs- bzw. Bewilligungsgesuchen beigefügt sind. Dies wäre beispielsweise mit einem Abkommen möglich, das derzeit nicht existiert. Ohne das Dossier mit den wissenschaftlichen Daten zu den Eigenschaften der Produkte und ohne den Bewertungsbericht der Behörden ist es nicht möglich, Anwendungsvorschriften festzulegen, die an spezifisch schweizerische Bedingungen und gesetzliche Bestimmungen angepasst sind. Die Bestrebungen, der Landwirtschaft die Anwendung moderner Pflanzenschutzmittel zu ermöglichen, wird grundsätzlich begrüsst. Die Situation, wonach rund 600 bis 700 Zulassungsgesuche beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen pendent sind, ist unbefriedigend. Dies führt auch dazu, dass neue wichtige Wirkstoffe, die eine Resistenzsituation bei Fungiziden in der Schweiz entspannen könnten, nicht eingesetzt werden können und die Produktion von verschiedenen Spezialkulturen stark erschweren. In den Erläuterungen zur Vorlage gibt es keine Angaben zu den pendenten Zulassungsgesuchen oder von Gründen, weshalb es zu dieser Situation gekommen ist. Darüber hinaus wird nicht dargelegt, welche «modernen» Pflanzenschutzmittel der Landwirtschaft fehlen und ob der Vorschlag die offensichtlich bestehenden Lücken schliessen kann. Insofern kann der Vorschlag das Versprechen, einen modernen Pflanzenschutz zu ermöglichen, nicht erfüllen. Bevor eine Lösung, wie sie im Vorentwurf vorgeschlagen wird, angestrebt wird, müssen die offenen Fragen geklärt werden. Der Weg zu einem modernen Pflanzenschutz darf nicht dazu führen, dass die Erfolge im Schutz von Mensch, Tier und Umwelt, wie sie mit der Umsetzung des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel bereits erreicht werden konnten, gefährdet werden. Mit Beschluss Nr. 261/2024 hat sich der Regierungsrat bereits in der Vernehmlassung zur Totalrevision der Pflanzenschutzmittelverordnung dahingehend geäussert, dass er die erleichterten Voraussetzungen für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, die bereits in einem EU-Mitgliedstaat zugelassen sind, nicht unterstützt. Dies erfolgte ebenfalls mit

der Begründung, dass sonst in der Schweiz die Produkte aller EU-Länder zugelassen werden, auch solche mit unerwünschten Auswirkungen, während EU-Länder bei der Gesuchsprüfung eine Bewilligung von Pflanzenschutzmitteln mit bestimmten Wirkstoffen aus Gründen des Biodiversitäts- oder Gesundheitsschutzes verweigern können.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (Zustelladresse: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, Schwarzenburgstrasse 155, 3003 Bern; Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version psm@blv.admin.ch): Mit Schreiben vom 9. September 2024 haben Sie uns eingeladen, zum Vorentwurf der Änderung des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft (SR 910.1) zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 22.441 WAK- NR «Modernen Pflanzenschutz in der Schweiz ermöglichen» Stellung zu nehmen. Wir danken für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussern uns wie folgt: Die Bestrebungen, der Landwirtschaft die Anwendung moderner Pflanzenschutzmittel zu ermöglichen, werden grundsätzlich begrüsst. Die Situation, wonach rund 600 bis 700 Zulassungsgesuche beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen pendent sind, ist unbefriedigend. Dies führt dazu, dass neue wichtige Wirkstoffe, die eine Resistenzsituation bei Fungiziden in der Schweiz entspannen könnten, nicht eingesetzt werden können und die Produktion von verschiedenen Spezialkulturen stark erschweren. In den Erläuterungen zur Vorlage gibt es jedoch keine Angaben zu den pendenten Zulassungsgesuchen oder von Gründen, weshalb es zu dieser Situation gekommen ist. Darüber hinaus wird nicht dargelegt, welche «modernen Pflanzenschutzmittel» der Landwirtschaft überhaupt fehlen und ob der Vorschlag die bestehenden Lücken schliessen kann. Insofern kann der Vorschlag das Versprechen, einen modernen Pflanzenschutz zu ermöglichen, nicht erfüllen. Der Weg zu einem modernen Pflanzenschutz darf nicht dazu führen, dass die Erfolge im Schutz von Mensch, Tier und der Umwelt, wie sie mit der Umsetzung des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel bereits erreicht werden konnten, gefährdet werden. Wie bereits in der Vernehmlassung zur Totalrevision der Pflanzenschutzmittelverordnung (RRB Nr. 261/2024) ausgeführt, in der ebenfalls eine erleichterte Zulassung von Pflanzenschutzmitteln vorgesehen war, wird auch mit dem vorliegenden Entwurf der Schutz von Mensch, Tier und Umwelt eingeschränkt. Das vereinfachte Zulassungsverfahren und die Beschränkung der Verfahrensdauer hätten zur Folge, dass die Zulassungsprüfung von Pflanzenschutzmitteln nur noch sehr oberflächlich erfolgen würde. Über das vereinfachte Zulassungsverfahren könnten auch

besonders schädliche Pflanzenschutzmittel aus den EU-Nachbarländern sowie den Niederlanden und Belgien in der Schweiz vertrieben werden. Es gibt zahlreiche Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel, die nur in ein- zelnen Ländern eingesetzt werden dürfen, in der Schweiz dann aber alle zugelassen wären. Dies würde dazu führen, dass die Schweiz von den genannten Ländern stets den geringsten Schutz von Mensch, Tier und Umwelt aufweisen würde, während EU-Länder bei der Gesuchsprüfung eine Bewilligung von Pflanzenschutzmitteln mit bestimmten Wirkstoffen aus Gründen des Biodiversitäts- oder Gesundheitsschutzes verweigern könnten. Sodann wäre es notwendig, Zugang zu den vollständigen Unterlagen zu haben, die den Genehmigungs- bzw. Bewilligungsgesuchen beigefügt sind. Dies wäre beispielsweise mit einem Abkommen möglich, das derzeit nicht existiert. Ohne das Dossier mit den wissenschaftlichen Daten zu den Eigenschaften der Produkte und ohne den Bewertungsbericht der Behörden ist es nicht möglich, Anwendungsvorschriften festzulegen, die an spezifisch schweizerische Bedingungen und gesetzliche Bestimmungen angepasst sind. Wir beantragen daher, die vorgeschlagenen Änderungen des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft abzulehnen.

II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli