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RRB Nr. 1169/2013

Strassen, betriebliche Unterhaltskosten für jährlich wiederkehrende Aufträge an Dritte, jährlich wiederkehrende gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Oktober 2013

1169. Strassen (betriebliche Unterhaltskosten für jährlich wiederkehrende Aufträge an Dritte, Ausgabenbewilligung)

Erwägungen

Die betrieblichen Unterhaltsarbeiten an Staatsstrassen können in die Haupttätigkeiten Winterdienst, Reinigung, Grünpflege, bauliche Reparaturen, technischer Dienst und ausserordentlicher Dienst unterteilt werden. Diese Arbeiten werden einerseits durch das Strasseninspektorat des Tiefbauamtes des Kantons Zürich und anderseits durch private Unternehmen erledigt. Für die Haupttätigkeiten Reinigung, Grünpflege, bauliche Reparaturen und technischer Dienst fallen die Ausgaben für die ausgelagerten Aufgaben unabhängig von äusserlichen Einflüssen nach vorgegebenen Einsatzplänen und Standards stetig an. Für diese Aufgaben wurden bisher jährlich 50–60 Ausgabenbeschlüsse für Leistungen Dritter auf verschiedenen Kompetenzstufen und entsprechende Vergaben beantragt. Für den Winterdienst und den ausserordentlichen Dienst fallen die Ausgaben unregelmässig an und werden stark durch nicht beeinflussbare äusserliche Bedingungen bestimmt. Daher werden diese Ausgaben von diesem Antrag ausgenommen. Die Vergabeanträge werden wie bisher pro Auftrag erstellt und richten sich nach den entsprechenden Finanzkompetenzen. Im Sinne einer Effizienzsteigerung und zur Minderung der Administration sollen die konstanten betrieblichen Unterhaltsausgaben an Dritte in einem einzigen Regierungsratsbeschluss als wiederkehrend bewilligt werden, um den Regierungsrat nicht jährlich mit gleichlautenden Anträgen zu belasten. Gemäss nachfolgender Zusammenstellung ist dafür mit jährlichen Kosten von 16 Mio. Franken zu rechnen: in Franken Reinigungen (alle Verkehrsflächen, Entwässerungen, Kunstbauten, einschliesslich Gebühren) 3 796 000 Grünpflege (Wiesen, Hecken, Rabatten, Sicherheitsholzschläge) 2 190 000 bauliche Reparaturen (an allen Strassen-Bauteilen) 5 607 000 technischer Dienst (alle elektromechanischen Anlagen wie Strassenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen usw., Signalisationen, Markierungen, passive Sicherheitseinrichtungen) 3 748 000 Reserve für unvorhergesehene Zusatzaufträge rund 4% 659 000 Jährliche Totalkosten 16 000 000

Für die betrieblichen Unterhaltsausgaben für Leistungen Dritter ist ab 2014 eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. a und b CRG jährlich wiederkehrende gebundene Ausgabe von 16 Mio. Franken zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400.31410 80010, betrieblicher Staatsstrassenunterhalt, zu bewilligen. Die Ausgaben sind im Budgetentwurf 2014 und im KEF 2014–2017 eingestellt. In Anwendung von § 36 Abs. 3 FCV ist der Abrechnungsrhythmus auf zwei Jahre festzulegen. Die Abrechnung erfolgt aufgrund der Kosten- Leistungs-Rechnung des Tiefbauamtes und ist im Rahmen des Sammelbeschlusses für die Abrechnung von Ausgabenbewilligungen des Regierungsrates zu erstellen.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die betrieblichen Unterhaltsausgaben für Leistungen Dritter (Reinigungen, Grünpflege, bauliche Reparaturen und technischer Dienst) wird ab 2014 eine jährlich wiederkehrende gebundene Ausgabe von 16 Mio. Franken zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand Juli 2013)

III. Die Ausgabenbewilligung wird alle zwei Jahre abgerechnet.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

Cited in