Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 1181/2024

Kantonspolizei, Beratung von männlichen gefährdenden Personen gestützt auf das Gewaltschutzgesetz, gebundene Ausgabe, Vergabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. November 2024

1181. Kantonspolizei, Beratung von gefährdenden männlichen Personen gestützt auf das Gewaltschutzgesetz (gebundene Ausgabe, Vergabe)

Erwägungen

A. Ausgangslage Das Gewaltschutzgesetz (GSG; LS 351) bezweckt gemäss § 1 u. a. den Schutz, die Sicherheit und die Unterstützung von Personen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Es schreibt vor, dass der Kanton spezialisierte Beratungsstellen für gefährdende und gefährdete Personen sowie mitbetroffene Minderjährige bezeichnet und die Tätigkeit dieser Organisationen unterstützt (§ 16 Abs. 1 GSG). Seit 2019 gibt es eine Leistungsvereinbarung zwischen der Kantonspolizei und dem Verein mannebüro züri, Zürich (mannebüro), für die Beratung von gefährdenden männlichen Personen sowie für Öffentlichkeits- und Vernetzungsarbeit (vgl. RRB Nr. 840/2023). Diese Vereinbarung läuft Ende 2024 aus. Deshalb wurde im Frühling 2024 eine Submission für die Weiterführung der Beratung eingeleitet.

B. Beschaffung und Vergabe Im Rahmen der Submission im offenen Verfahren wurde am 25. April 2024 der Leistungsauftrag für die Beratung von gefährdenden männlichen Personen für eine feste dreijährige Vertragsdauer mit Option auf jährliche Verlängerung bis längstens fünf Jahre (Januar 2025 bis längstens Ende 2029) ausgeschrieben. Der Ausschreibung wurde ein unverändertes Mengengerüst von höchstens 2000 Leistungsstunden pro Jahr zugrunde gelegt. Damit ist erfahrungsgemäss der Bedarf für die proaktive Beratungstätigkeit bei Gefährdern im Anschluss an Gewaltschutzmassnahmen in den kommenden Jahren abgedeckt. Das mannebüro hat am 5. Juni 2024 als einziger Anbieter ein Angebot von Fr. 1 600 000 für den betreffenden Leistungszeitraum (Vertragsdauer und maximale Verlängerungsdauer) eingereicht. Dies entspricht einem Stundensatz von Fr. 160 (bisher: Fr. 153). Der Leistungsauftrag soll für den Zeitraum Januar 2025 bis Dezember 2029 an das mannebüro vergeben werden.

C. Finanzielle Auswirkungen Die Aufwendungen von insgesamt Fr. 1 600 000 für den Zeitraum 2025– 2029 sind zur Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben (vgl. § 16 Abs. 1 GSG) zwingend erforderlich und gelten deshalb als gebundene Ausgabe gemäss § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611). Die anteilmässigen Beträge (Fr. 320 000 pro Jahr) sind im Budgetentwurf 2025 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2025–2028 eingestellt und werden der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, belastet. Der Betrag für das Planjahr 2029 ist im KEF 2026–2029 einzustellen.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die spezialisierten Beratungsdienstleistungen für gefährdende männliche Personen gemäss § 16 des Gewaltschutzgesetzes wird für 2025 bis längstens 2029 eine einmalige gebundene Ausgabe von Fr. 1 600 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, bewilligt.

II. Der Auftrag zur Durchführung von Beratungen für gefährdende männliche Personen für 2025 bis längstens 2029 wird gemäss Angebot vom 5. Juni 2024 zu höchstens Fr. 1 600 000 an das mannebüro züri, Zürich, vergeben.

III. Die Kantonspolizei wird ermächtigt, zur Erbringung der Beratungsdienstleistung gemäss § 16 des Gewaltschutzgesetzes eine entsprechende Leistungsvereinbarung mit dem mannebüro züri, Zürich, abzuschliessen.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli