Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 1188/2025

Dringliches Postulat Nicole Wyss, Zürich, und Mitunterzeichnende betreffend Die Zukunft des SAZ als unverzichtbare Ausbildungsstätte der Berufsbildung sichern, Stellungnahme

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 340/2025

Sitzung vom 19. November 2025

1188. Dringliches Postulat (Die Zukunft des SAZ als unverzichtbare

Erwägungen

Ausbildungsstätte der Berufsbildung sichern) Kantonsrätin Nicole Wyss, Zürich, und Mitunterzeichnende haben am 27. Oktober 2025 folgendes dringliche Postulat eingereicht: Der Regierungsrat wird gebeten, in einem Postulat aufzuzeigen, wie der Kanton den Betrieb des Schreiner Ausbildungszentrums Zürich (SAZ) längerfristig sicherstellen kann. Er soll mitunter prüfen, ob dies mit einem fixen, jährlichen Unterstützungsbetrag erreicht werden kann und in welcher Höhe dieser sein müsste. Auch soll die Möglichkeit einer wieder stärkeren Anbindung des SAZ an den Kanton und die Stadt Zürich geprüft werden. Das bisherige Konzept muss kritisch hinterfragt und Lösungswege müssen aufgezeigt werden. Alle Bemühungen zur Stärkung des SAZ sollen unter engem Einbezug der Branche erfolgen. Begründung: Das SAZ bildet permanent 40 junge Menschen zu Schreinerinnen/ Schreiner EFZ aus und trägt so bedeutend zum Kampf gegen den Fachkräftemangel und zur Stärkung der Zukunft des Schreinereigewerbes im Kanton Zürich bei. So viele Lehrlinge auf ein hohes fachliches Niveau auszubilden, benötigt enorm viele Ressourcen. Gleichzeitig rentabel wirtschaften zu müssen, ist beinahe ein Ding der Unmöglichkeit. Das SAZ wurde 2017 als Nachfolgeorganisation der LWZ (Lehrwerkstätten für Möbelschreiner Zürich) gegründet. Der Auslöser für den Wechsel zu einer selbstständigen, vom Kanton unabhängigen Einrichtung, bildete das Sparprogramm «Lü16» aus dem Jahr 2016 der Regierung. Anfangs konnte sich das neugegründete SAZ den widrigen Umständen stellen und seinen Ausbildungsauftrag weiter nachkommen. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie brachte es aber, wie so viele andere Betrieb auch, in Liquiditätsengpässe, und der Kanton Zürich wie auch die Stadt Zürich gewährten finanzielle Unterstützung (Postulat KR-Nr. 478/2022; einmalige Unterstützung von knapp 400 000 Franken, GR Postulat 2022/623; einmalige Unterstützung von 100 000 Franken). Im Herbst 2025 ist das SAZ erneut in finanzielle Schieflage geraten; der Konkurs droht.

Der Betrieb ist aber ein unverzichtbarer Baustein im Berufsbildungssektor unseres Kantons. An eine solche Einrichtung die gleichen wirtschaftlichen Ansprüche zu stellen wie an ein KMU ist weder realistisch noch sinnvoll. Begründung der Dringlichkeit: Für das SAZ muss zeitnah eine Lösung gefunden werden, da sonst eine Schliessung der Einrichtung droht.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Zum dringlichen Postulat Nicole Wyss, Zürich, und Mitunterzeichnende wird wie folgt Stellung genommen: Der Kantonsrat hat am 12. Dezember 2016 im Rahmen der Leistungsüberprüfung 2016 beschlossen, die kantonale Lehrwerkstätte für Möbelschreiner an der Baugewerblichen Berufsschule Zürich aufzuheben (Vorlage 5282). Die neu gegründete Genossenschaft «Schreiner Ausbildungszentrum Zürich» (SAZ) entschied daraufhin, den Betrieb auf privatwirtschaftlicher Basis weiterzuführen. Dieser Übergang von der Lehrwerkstätte für Möbelschreiner zum SAZ wurde durch das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) begleitet. Der Kanton überliess dem SAZ die gesamte Infrastruktur unentgeltlich. Trotz weiterer finanzieller Unterstützung durch die Stadt und den Kanton Zürich sowie trotz privater Initiativen gelang es dem SAZ im Gegensatz zu anderen Lehrbetriebsverbünden in der Branche (z. B. «Schreinermacher») aber nicht, den Betrieb erfolgreich neu auszurichten und in eine stabile betriebswirtschaftliche Lage zu führen. Als privatwirtschaftlicher Genossenschaftsbetrieb trägt das SAZ das betriebswirtschaftliche Risiko. Es fehlt eine geeignete gesetzliche Grundlage, die eine finanzielle Unterstützung von privatwirtschaftlich geführten Betrieben vorsieht. Das SAZ unterscheidet sich denn auch nicht von vergleichbaren Betrieben (z. B. andere Lehrbetriebsverbünde); so erhalten auch andere Lehrbetriebsverbünde keine staatliche Unterstützung. Eine einzelfallweise Unterstützung des SAZ würde eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung mit anderen Lehrbetrieben bedeuten und wettbewerbsverzerrend wirken. Zurzeit (Stand 11. November 2025) sind im Kanton Zürich 510 Lernende mit Lehrvertrag in der Schreinerbranche in Ausbildung (441 Schreiner/in EFZ, 69 Schreinerpraktiker/in EBA). Davon absolvieren derzeit 38 Lernende ihre Ausbildung im SAZ. Im ganzen Kanton Zürich verfügen 247 Betriebe über eine Bildungsbewilligung für die Ausbildung von Lernenden im Bereich Schreiner/in EFZ und Schreinerpraktiker/ in EBA. Hiervon bilden derzeit 180 Betriebe Lernende aus. Gemäss dem Schreinermeisterverband Kanton Zürich (SVZ) bestehen rund 250 Mitgliedsbetriebe. Weitere rund 550 Betriebe seien ohne Mitgliedschaft beim SVZ ebenso in der Branche tätig. In Bezug auf die Ausbildungsangebote und -möglichkeiten in der Schreinerbranche im Kanton Zürich

kann somit nicht von einer Unverzichtbarkeit des SAZ als privatwirtschaftliche Ausbildungsstätte ausgegangen werden. Die Bildungsdirektion bedauert die finanzielle Lage des SAZ. Sollte es zu einer Schliessung des SAZ kommen, wird für die Lernenden eine Anschlusslösung gesucht. Dafür steht das MBA im Austausch mit dem SAZ sowie Vertretenden der Schreinerbranche. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, das dringliche Postulat KR-Nr. 340/2025 abzulehnen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli