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RRB Nr. 1192/2021

Strassen Neftenbach, 343 Umfahrungs-/Schaffhausenstrasse, Huebstrasse bis Kreisel Aesch, Strasseninstandsetzung, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. Oktober 2021

1192. Strassen (Neftenbach, 343 Umfahrungs-/Schaffhausenstrasse,

Erwägungen

Huebstrasse bis Kreisel Aesch, km 0.360–1.930 und 1.990–3.650, Strasseninstandsetzung, Ausgabenbewilligung) Die Umfahrungs-/Schaffhausenstrasse auf dem Gebiet der Gemeinde Neftenbach zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als regionale Verbindungsstrasse Nr. 343 geführt. Die 343 Umfahrungs-/Schaffhausenstrasse im Abschnitt zwischen Huebstrasse und Kreisel Aesch wurde in den 80er-Jahren neu gebaut. Als letzte Massnahme wurde in den 90er-Jahren auf dem ganzen Abschnitt der Deckbelag neu erstellt. 2012 wurde der Kreisel Neftenbach gebaut. Die gesamte Fahrbahnoberfläche ist ausgemagert und weist mittlere bis starke Spurrinnen auf. Zudem sind viele Längs- und Querrisse vorhanden. Zur Erhaltung des noch intakten Strassenunterbaus und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit muss die Fahrbahn instand gesetzt werden. Aufgrund umfangreicher Laboruntersuchungen und in Absprache mit der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamtes wird auf den beiden Teilstücken km 0.360–1.930 und km 1.990–3.650 der Belag vollständig ersetzt und eine neue Trag-, Binder- und Deckschicht eingebaut. In der Umfahrungsstrasse muss örtlich auch die Fundationsschicht ersetzt werden. Schadhafte Haltungen der Entwässerungsleitungen und Schächte sind neu zu erstellen oder anzupassen. Die bestehenden Randabschlüsse werden erneuert und örtlich ergänzt sowie die Fahrbahnränder teilweise verstärkt. Im Zuge der Instandsetzung wird die bestehende Verkehrsmessstelle Nr. 2093 erneuert. Zudem wird die bestehende Strassenbeleuchtung teilweise zurückgebaut und den geltenden Standards angepasst (Leuchtenwechsel). Mit der Strasseninstandsetzung werden die Fussgängerschutzinsel und der Rad-/Gehwegübergang in Aesch den geltenden Standards angepasst und die Verkehrssicherheit verbessert. Bei der Personenunterführung (Objekt Nr. 223-011) müssen die Abdichtung und das Leitschrankensystem erneuert werden. Für die Strasseninstandsetzungsarbeiten ist gemäss Finanzplan vom 16. September 2021 mit folgenden Kosten zu rechnen: in Franken Bauarbeiten 5 000 000 Nebenarbeiten 630 000 Technische Arbeiten 330 000 Total 5 960 000

Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) gebundene Ausgabe von Fr. 5 960 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400.31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-30571), zu bewilligen. Die Ausgabe ist im Budgetentwurf 2022 enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung der 343 Umfahrungs-/Schaffhausenstrasse in der Gemeinde Neftenbach wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 5 960 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2021)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, Art. 37 — read in the version of January 1, 2021; the act was consolidated again on January 1, 2022, July 1, 2022, and July 1, 2022.

Cited in