RRB Nr. 1194/2017
Klosterinsel Rheinau, Instandsetzung/Erneuerung Kirchhof, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. Dezember 2017
1194. Klosterinsel Rheinau (Instandsetzung/Erneuerung Kirchhof)
Erwägungen
Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 944/2009 genehmigte der Regierungsrat das Nutzungskonzept für die Klosterinsel Rheinau. Mit Fertigstellung der Umbauten der Gebäude 1 bis 4, 17, 18 und 20 für die Hauswirtschaftskurse an Mittelschulen (HWM) und des Gastronomiebetriebs bis Ende 2017 sind, mit Ausnahme des ehemaligen Abttraktes (Gebäude 5 und 6), der für das geplante Museum auf der Klosterinsel vorgesehen ist, alle den Kirchhof umfassenden Gebäude instandgesetzt. Der Kirchhof der Klosterinsel Rheinau wurde während der bisherigen Umnutzungsprojekte zu einem grossen Teil für Baustelleninstallationen und Containerprovisorien in Anspruch genommen. Entsprechend sind die beanspruchten Flächen nach Beendigung der Umbauarbeiten instand zu setzen. Diese Instandsetzungsmassnahmen wurden im Objektkredit für das Projekt HWM mit rund Fr. 250 000 veranschlagt. Der Kirchhof wurde im Laufe der Zeit entsprechend den Nutzungen auf der Klosterinsel mehrmals bezüglich seiner Nutzung, Gestaltung und Materialisierung verändert. Der gegenwärtige Zustand des Kirchhofs stammt aus den 60er-Jahren und diente der Kliniknutzung als Aussenbereich. Der jetzige Zustand steht aus denkmalpflegerischer und architektonischer Sicht in einem starken Gegensatz zu den instand gesetzten Bauten rund um den Kirchhof.
Bedarf und Ziele Die Ziele der Umnutzungen auf der Klosterinsel Rheinau sind die langfristige Nutzung der historischen Anlage, die Sicherung des baukulturellen Erbes und eine bessere Sichtbarkeit und grössere Öffentlichkeit. Die Klosterinsel soll einem breiten Publikum zugänglich gemacht und touristisch aufgewertet werden. Dabei spielt der Kirchhof wegen seiner zentralen Lage auf der Klosterinsel und in seiner Funktion als Zugangsbereich zu den HWM, zur Klosterkirche, zum geplanten Museum und zum Gastronomiebetrieb eine bedeutende Rolle. Der Kirchhof ist der zentrale Platz auf der Klosterinsel und soll in Zukunft sowohl als Aufenthaltsbereich für Besucherinnen und Besucher sowie Nutzerinnen und Nutzer der Insel als auch für Veranstaltungen und Events dienen und dabei die Funktion eines öffentlichen Platzes in der Gemeinde Rheinau übernehmen. Zudem dient der Kirchhof zur Erschliessung (Lieferverkehr) des
Gastronomiebetriebs, der HWM, des geplanten Museums und als Feuerwehrzufahrt. Der gegenwärtige Zustand des Kirchhofs ist infolge seiner Gestaltung und seiner Materialisierung wenig geeignet, die genannten Funktionen zu erfüllen, und genügt den architektonischen und denkmalpflegerischen Ansprüchen der Neupositionierung der Klosterinsel nicht. Entsprechend ist die Platzgestaltung den zukünftigen Nutzungen der Klosterinsel anzupassen.
Vorhaben und Verlauf Der Kirchhof soll nach Abschluss der Umbauarbeiten der HWM im Frühjahr 2018 umgestaltet werden. Im Rahmen der Projektierung wurde in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten, den Architekten der Umbauetappe HWM und der kantonalen Denkmalpflege ein Projekt zur Neugestaltung des Kirchhofs erarbeitet. Das Projekt berücksichtigt das historische Erbe des Kirchhofs, den architektonischen Anspruch der instand gesetzten Bauten, die Funktion als öffentlicher Platz und die technischen Ansprüche als Ver- und Entsorgungsraum. Das Projekt umfasst den Ersatz des bestehenden Platzbelags, die Sicherstellung der Barrierefreiheit für Besucherinnen und Besucher sowie Nutzerinnen und Nutzer der anliegenden Gebäude, die Anpassung der Platzentwässerung, die Neuordnung von Mobiliar und Ausrüstung, die Erstellung der Zufahrt zu den Gebäuden für die Ver- und Entsorgung und für die Feuerwehr.
Kosten Die Kosten für die Instandsetzung und Erneuerung des Kirchhofs umfassen gemäss Kostenvoranschlag des Hochbauamtes vom 1. November 2017 Fr. 2 625 000 und setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle 1: Baukostenplan BKP-Nr. Arbeitsgattung in Franken 1 Vorbereitungsarbeiten 550 250 4 Umgebung 1 803 750 5 Baunebenkosten 33 000 6 Reserve 238 000 Total einschliesslich MWSt 2 625 000 Hierfür ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung gebundene Ausgabe (Erneuerungsunterhalt) von Fr. 2 625 000 zu bewilligen. Die Kapitalfolgekosten betragen jährlich Fr. 100 590. Sie bestehen aus den Abschreibungen, die sich aus den unterschiedlichen Abschreibungssätzen je Bauteilgruppe zusammensetzen, und der Hälfte der jährlichen kalkulatorischen Zinsen von 1,5% der Baukosten.
Der Betrag ist im Budgetentwurf 2018 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2018–2021 eingestellt und wird der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, belastet. Der vom Immobilienamt mit Verfügung vom 28. September 2017 für die bisher entstandenen Kosten bewilligte Projektierungskredit von Fr. 200000 ist im Kostenvoranschlag von Fr. 2 625 000 enthalten. Diese Verfügung ist aufzuheben.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Instandsetzung und Erneuerung des Kirchhofs auf der Klosterinsel Rheinau wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 625 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Baukostenindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 1. April 2017)
III. Die Verfügung des Immobilienamtes vom 28. September 2017 betreffend Projektierungskosten von Fr. 200 000 wird aufgehoben.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi